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  • Sportförderung der Landesregierung

Sportförderung der Landesregierung

Sport hat für die Menschen in Rheinland-Pfalz, aber auch für die Landesregierung, eine sehr große Bedeutung. Dies machen die Haushaltsansätze für die Sportförderung deutlich, die seit Jahren konstant auf einem hohen Niveau bleiben. 

Wesentliche Förderbereiche sind insbesondere

  • Zuweisungen aus Landesmitteln zum Bau und zur Sanierung von Sportanlagen
  • Zuschüsse für die Aufgaben des Landessportbundes und seiner angeschlossenen Organisationen
  • Zuschüsse für die Ausbildung und Vergütung von Übungsleitern und Vereinsmanagern
  • Zuschüsse für die Förderung des Leistungs-, Breiten- und Schulsports sowie
  • Zuschüsse zur Förderung des Behindertensport.

Daneben werden für allgemeine Maßnahmen im Rahmen der Projektförderung Zuschüsse gewährt. 

Die Rahmenbedingungen der Sportförderung sind

- in der Sportförderrichtlinie vom 15.2.2022 und 

- in der VV Sportanlagen-Förderung vom 10.12.2015

geregelt.

Sportförderungsgesetz

Zweck des Gesetzes ist es, allen Einwohnern eine ihren Interessen und Fähigkeiten angemessene sportliche Betätigung zu ermöglichen, die sportliche Förderung der Schüler, Studierenden und Auszubildenden zu gewährleisten, verbesserte Möglichkeiten für das freie Spiel zu schaffen und die Voraussetzungen für die freie und eigenverantwortliche Tätigkeit der Sportorganisationen zu sichern und zu verbessern.

Das Sportfördergesetz finden Sie hier.

 

Im Haushalt 2023 sind rund 16,7 Millionen Euro zur Förderung von Sportanlagen vorgesehen. In diesem Betrag sind auch die Mittel für den Bau und die Sanierung von Schwimmbädern enthalten. Ebenso darin enthalten sind auch die 2,4 Millionen Euro, die dem Landessportbund für ein Sonderprogramm zur Förderung von kleineren Baumaßnahmen der Sportvereine zur Verfügung gestellt wurden.

Nach der VV-Sportanlagenförderung vom 10. Dezember 2015 werden nachhaltige Sportanlagen, die sich an eine veränderte Sportnachfrage unter Berücksichtigung des demografischen Wandels richtet, gefördert. Demnach sollen Sportanlagen bedarfsgerecht, insbesondere den demografischen Erfordernissen entsprechend, geplant und angepasst werden.

Die VV-Sportanlagenförderung finden Sie hier

Die Landesregierung stellt den Sportorganisationen über den Landessportbund Rheinland-Pfalz Haushaltsmittel zur Verfügung, mit denen diese einzelne Projekte des Breitensports unterstützen. 

Ein großer Teil dieses Geldes wird zum Beispiel in die Ausbildung und Honorierung von Übungs-, Jugendleiter/-innen und Vereinsmanager/-innen investiert. 

Zudem werden beispielsweise Modellprojekte gefördert, die dem Vereinssport bei der Anpassung an gesellschaftliche Entwicklungen wie den demografischen Wandel oder ein sich änderndes Sportverhalten helfen sollen. 

Die Rahmenbedinungen der Projektförderung sind in der Sportförderrichtlinie vom 15. Februar 2022 geregelt.

Nähere Informationen erhalten Sie beim Landessportbund Rheinland-Pfalz.

Mit erheblicher finanzieller Unterstützung des Landes fördern die Fachverbände ihre Talente, bezahlen Trainer und finanzieren Trainingsmaßnahmen sowie –materialien. Landesleistungszentren und -stützpunkte werden unterhalten, leistungsfähige Vereine direkt finanziell unterstützt. 

Näheres hierzu finden Sie beim Landessportbund Rheinland-Pfalz.

Rheinland-Pfalz und das Saarland betreiben zudem einen gemeinsamen Olympiastützpunkt. 

Im Mittelpunkt unseres Engagements steht aber nicht allein die Leistung, sondern vor allem auch die Verantwortung für die Athletinnen und Athleten sowie für die Werte des Sports. 

Zusammen mit dem Land Hessen bieten wir deshalb geeigneten Spitzensportlerinnen und
-sportlern die Möglichkeit, sich unter Berücksichtigung ihrer besonderen Trainings- und Wettkampfsituation für den Polizeidienst ausbilden zu lassen.  

Zudem betätigen wir uns regelmäßig als Zustifter für die Stiftung Sporthilfe Rheinland-Pfalz und tragen gemeinsam mit dem Bund und den anderen Ländern zur Finanzierung der Nationalen Anti Doping Agentur (NADA) bei. 

Sport hat für Menschen mit Behinderungen mindestens dieselbe Bedeutung wie für diejenigen, die nicht körperlich, geistig oder seelisch beeinträchtigt sind. Deshalb fördert das Land den Leistungssport behinderter Athletinnen und Athleten nach denselben Kriterien wie den übrigen Spitzensport. 

Der Behinderten- und Rehabilitationssport-Verband Rheinland-Pfalz ist einer von lediglich  zwei Fachverbänden, die aufgrund ihrer besonderen Bedeutung eine so genannte institutionelle Förderung, also Zuschüsse zu den allgemeinen Betriebsausgaben, erhalten.  

Auch Special Olympics Rheinland-Pfalz sowie der Gehörlosen-Sportverband Rheinland-Pfalz werden regelmäßig finanziell unterstützt.

Behindertensportverband Rheinland-Pfalz

Special Olympics Rheinland-Pfalz

Gehörlosen-Sportverband Rheinland-Pfalz

Schulsport ist ein ganz wesentlicher Baustein in der Sportlandschaft, da hierdurch Kinder schon frühzeitig und systematisch für den Sport und damit für ein lebenslanges Sporttreiben begeistert werden. 

Der Schulsport liegt in der Verantwortung des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur.

Näheres erfahren Sie auf schulsport-rlp.de.

Unsere flächendeckende und seit Jahrzehnten bewährte Struktur aus Sportvereinen und -verbänden wäre ohne ehrenamtliches Engagement nicht vorstellbar und  verdient daher neben dem gebotenen Respekt auch öffentliche Anerkennung. 

Aus diesem Grund wurde im Jahr 1996 der Sport-Obelisk gestiftet, mit dem jährlich fünf Persönlichkeiten ausgezeichnet werden können, die in mindestens zwanzigjährigem Wirken in Sportvereinen oder sich als Sportlerin oder Sportler mit besonderer Vorbildfunktion herausragende Verdienste um den Sport erworben haben. 

Die Sportplakette des Landes Rheinland-Pfalz ist die höchste Auszeichnung des Landes im Bereich des Sports. Sie wird von der Ministerpräsidentin oder dem Ministerpräsidenten als Anerkennung hervorragender sportlicher Leistungen sowie besonderer Verdienste um den Sport verliehen. Die Durchführung dieses Verfahrens obliegt der Staatskanzlei.

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