Ebling erkennt 21 Kommunen als neue Schwerpunktgemeinden an
„Unsere Kommunen spielen eine zentrale Rolle bei der Entwicklung unseres Landes. Gute Antworten auf die großen Fragen unserer Zeit findet man nicht selten direkt vor Ort. Das wollen wir unterstützen. Rund 24,3 Millionen Euro stehen in diesem Jahr zur Förderung von Dorferneuerungsmaßnahmen zur Verfügung. Mit dieser Summe können wichtige Projekte realisiert werden, die dazu beitragen, unsere Dörfer noch lebenswerter zu machen“, sagte Innenminister Michael Ebling.
Die Anerkennung als Schwerpunktgemeinde erfolgt für die Dauer von acht Jahren. Durch die Anerkennung geht die Dorferneuerung gegenüber den Kommunen die Verpflichtung ein, Fördermittel für öffentliche und private Maßnahmen zur Verfügung zu stellen. Für die Stärkung der Innenentwicklung steht den privaten und öffentlichen Bauherrn eine qualifizierte Bauberatung zur Verfügung.
Zusammen mit der Dorfmoderation wird damit ein umfassender Beteiligungsprozess in Gang gesetzt. Die Ergebnisse dieser breit angelegten Informations-, Bildungs- und Beratungsarbeit sind elementare Bestandteile der zu erarbeitenden Entwicklungskonzepte. „Mit der Dorfmoderation, der kostenfreien Bauberatung und dem Entwicklungskonzept stehen in der Dorferneuerung für die Gemeinden sehr gute Fördermöglichkeiten zur Verfügung“, so Ebling.
„Wirklich bemerkenswert ist die Bereitschaft der Gemeinden, ihre Konzepte fortzuschreiben und den aktuellen Entwicklungen und Veränderungen anzupassen. Die Dorferneuerung hat sich zu einer der größten Bürgerinitiativen des Landes entwickelt, bei der alle Generationen im Dorf aktiv in die Dorfentwicklung eingebunden sind“, betonte der Innenminister. Damit könne man den Wohnstandort Dorf noch attraktiver und lebensfähiger gestalten.
Schwerpunkte der Dorferneuerung sind struktur- und funktionsverbessernde Maßnahmen, die die Ortskerne stärken und wiederbeleben und damit die unverwechselbare Siedlungs- und Kulturlandschaft erhalten. Dazu zählen insbesondere auch Maßnahmen, die etwa der sozialen Daseinsvorsorge oder dem Klimaschutz dienen.
Die Begründungen zur Schwerpunktanerkennung können hier eingesehen werden.
Folgende Gemeinden werden ab dem Programmjahr 2023 als Schwerpunktgemeinden in der Dorferneuerung anerkannt:
OG Bickendorf | VG Bitburger Land | Eifelkreis Bitburg-Prüm |
OG Birken-Honigsessen | VG Wissen | LK Altenkirchen |
OG Brey | VG Rhein-Mosel | LK Mayen-Koblenz |
OG Büchenbeuren | VG Kirchberg | Rhein-Hunsrück-Kreis |
OG Bundenthal | VG Dahner Felsenland | LK Südwestpfalz |
OG Dirmstein | VG Leiningerland | LK Bad Dürkheim |
OG Dohr | VG Cochem | LK Cochem-Zell |
OG Gabsheim | VG Wörrstadt | LK Alzey-Worms |
OG Gerbach | VG Nordpfälzer Land | Donnersbergkreis |
OG Gerhardsbrunn | VG Bruchmühlbach-Miesau | LK Kaiserslautern |
OG Glanbrücken | VG Lauterecken-Wolfstein | LK Kusel |
OG Gommersheim | VG Edenkoben | LK Südliche Weinstraße |
OG Heiligenmoschel | VG Otterbach-Otterberg | LK Kaiserslautern |
OT Kirn-Sulzbach | Stadt Kirn | LK Bad Kreuznach |
OG Klotten | VG Cochem | LK Cochem-Zell |
OT Leistadt | Stadt Bad Dürkheim | LK Bad Dürkheim |
OG Meisburg | VG Daun | LK Vulkaneifel |
OG Minheim | VG Bernkastel-Kues | LK Bernkastel-Wittlich |
OG Ockenfels | VG Linz | LK Neuwied |
OG Schweigen-Rechtenbach | VG Bad Bergzabern | LK Südliche Weinstraße |
OG Trassem | VG Saarburg-Kell | LK Trier-Saarburg |