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Informationsfreiheit

Transparenzgesetz verabschiedet

Am 11. November 2015 hat der Landtag Rheinland-Pfalz ein Landestransparenzgesetz verabschiedet.
Das Gesetz ist am 1. Januar 2016 in Kraft getreten. Es führt das bisherige Landesinformationsfreiheitsgesetz und das Landesumweltinformationsgesetz zusammen. Diese beiden Gesetze treten daher zeitgleich außer Kraft.

Das Landestransparenzgesetz soll die Demokratie stärken, indem der Zugang zu amtlichen Informationen und Umweltinformationen erleichtert wird. Ziel ist, die Transparenz und Offenheit der Verwaltung zu vergrößern, die Möglichkeiten der Kontrolle staatlichen Handelns durch die Bürgerinnen und Bürger zu verbessern und damit die demokratische Willensbildung der Gesellschaft zu fördern.
Es wird ein Kulturwandel in der öffentlichen Verwaltung eingeleitet.

Das bisherige Verfahren „Information auf Antrag“ bleibt bestehen: Wie bisher auch hat Bürgerinnen und Bürger weiterhin die Möglichkeit, auf Antrag Zugang zu amtlichen Informationen der Behörden zu erhalten. Die Neuerung des Landestransparenzgesetzes besteht darin, dass dieser Anspruch auf Zugang zu Informationen um eine Pflicht der Verwaltung erweitert wird, im Gesetz näher bezeichnete Informationen im Internet zu veröffentlichen. Hierfür wird eine elektronische Transparenz-Plattform aufgebaut, auf der die Verwaltung von sich aus diese Informationen bereitstellt. Es werden somit Informationen zur Verfügung gestellt, ohne dass dies eigens beantragt werden müsste. Selbstverständlich hat die Verwaltung darauf zu achten, ob zum Beispiel öffentliche Belange, Rechte Dritter oder Gründe des Datenschutzes einer Veröffentlichung im Einzelfall entgegenstehen.

Die Transparenz-Plattform wird kostenlos zugänglich gemacht. Die Informationen sollen so weit wie möglich in einem offenen und maschinenlesbaren Format bereitgestellt werden. Die Plattform wird schrittweise ausgebaut. Ab dem 1. Januar 2016 werden bereits Ministerratsbeschlüsse, Berichte und Mitteilungen der Landesregierung an den Landtag, in öffentlicher Sitzung gefasste Beschlüsse sowie Geodaten auf der Transparenz-Plattform veröffentlicht. Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit hat die Aufgabe, für die Einhaltung der Bestimmungen des Landestransparenzgesetzes Sorge zu tragen.

Das am 11. November 2015 beschlossene Gesetz kann im Bereich Downloads auf dieser Seite heruntergeladen werden.   

Landesbeauftragten für die Informationsfreiheit

Zur Homepage des Landesbeauftragten

Ihr Recht auf Informationen

Bild des Roll-ups zum Auftakt des Transparenzgesetzes. Aufschrift: EinKLICK - EinBlick / Transparenzgesetz Rheinland-Pfalz; Auf der linken Seite sind die europäische, die deutsche sowie die rheinland-pfälzische Fahne zu erkennen

© STK RLP / Sell

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Landestransparenzgesetz

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