Nationale Minderheiten
In Deutschland sind die dänische Minderheit, die friesische Volksgruppe, die deutschen Sinti und Roma sowie das sorbische Volk, die hier teils seit Jahrhunderten heimisch sind und die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, als nationale Minderheiten anerkannt.
Angehörige der nationalen Minderheiten genießen als deutsche Staatsangehörige alle Rechte und Freiheiten des Grundgesetzes ohne Einschränkung, was auch den Gleichheitsgrundsatz und das Diskriminierungsverbot beinhaltet.
Die Mitgliedstaaten des Europarats haben die nachfolgenden Rechtsvorschriften zum Schutz nationaler Minderheiten erarbeitet.
Rechtliche Grundlagen des Minderheitenschutzes
Rahmenübereinkommen des Europarates
Das Rahmenübereinkommen des Europarates zum Schutz nationaler Minderheiten beinhaltet völkerrechtlich verbindliche Grundsätze zugunsten nationaler Minderheiten und verpflichtet die Vertragsstaaten zum Schutz und zur Förderung dieser Minderheiten in allen Bereichen des wirtschaftlichen, sozialen, politischen und kulturellen Lebens.
Europäische Sprachencharta
Die Europäische Charta der Regional- oder Minderheitensprachen des Europarats, die sogenannte Sprachencharta, dient dem Schutz und der Förderung der in einem Vertragsstaat gesprochenen Regional- oder Minderheitensprachen als Teil des europäischen Kulturerbes.
Anerkannte Regional- oder Minderheitensprachen sind in Deutschland Dänisch, Nord- und Saterfriesisch, Ober- und Niedersorbisch und das Romanes der deutschen Sinti und Roma.
Nationale Minderheit der deutschen Sinti und Roma
Die deutschen Sinti und Roma verstehen sich als zwei unterschiedliche Ethnien. Sinti sind seit dem 14. Jahrhundert, Roma seit der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts in Deutschland heimisch. Heute leben sie im gesamten Bundesgebiet und haben sich in unterschiedlichen Vereinen organisiert.
Weitere Informationen zu deutschen Sinti und Roma finden Sie hier.
Sinti und Roma in der Bundesrepublik Deutschland
In Deutschland geht man von schätzungsweise circa 70.000 deutschen Sinti und Roma aus. Um die Rechte der nationalen Minderheiten zu stärken, hat die Bundesregierung die Funktion des Beauftragten der Bundesregierung für nationale Minderheiten geschaffen.
Die Interessen der deutschen Sinti und Roma werden auf der Bundesebene von zwei Dachverbänden,
wahrgenommen.
Sinti und Roma in Rheinland-Pfalz
In Rheinland-Pfalz leben circa 8.000 Menschen, die zur nationalen Minderheit der deutschen Sinti und Roma zählen.
Für die Rechte der rheinland-pfälzischen Sinti und Roma setzt sich der Verband Deutscher Sinti und Roma, Landesverband Rheinland-Pfalz e. V. ein.
Die Landesregierung Rheinland-Pfalz hat am 25. Juli 2005 eine Rahmenvereinbarung mit dem Verband deutscher Sinti und Roma, Landesverband Rheinland-Pfalz e. V. geschlossen. Rheinland-Pfalz war das erste Bundesland, das ein derartig umfassendes Verwaltungsabkommen mit einem die Interessen der Sinti und Roma vertretenden Verband abgeschlossen hat. Angesichts der Verfolgung und Ermordung von Sinti und Roma während der Zeit des Nationalsozialismus erkennt Rheinland-Pfalz in der Rahmenvereinbarung die besondere historische Verantwortung gegenüber den Angehörigen dieser Minderheit an. Gegenüber den Überlebenden der Verfolgung und den Nachkommen der Opfer bekräftigt die Landesregierung darin die besondere Verpflichtung zur Achtung der ethnischen, kulturellen, sprachlichen und religiösen Identität der Minderheit. Die Regelungen in der Rahmenvereinbarung sollen dazu beitragen, die aktive Partizipation der Sinti und Roma in allen Bereichen des kulturellen, sozialen, wirtschaftlichen und politischen Lebens in Rheinland-Pfalz zu fördern. Aus diesen Vorgaben in der Präambel erklären und ergeben sich die weiteren Inhalte der Rahmenvereinbarung.
Minderheitensprache Romanes
Die deutschen Sinti und Roma verwenden untereinander neben Deutsch als zweite Muttersprache Romanes.
Bei der Sprache Romanes handelt sich um eine eigenständige, aus dem altindischen Sanskrit stammende Sprache, die in verschiedenen Varianten gesprochen wird. Die Sprache wird ausschließlich im Rahmen der Familie und Familienverbände gepflegt und weitergegeben. Nach dem Willen der Minderheit soll Romanes nicht durch das staatliche Bildungssystem gelehrt und gelernt werden. Romanes wird daher weder in der Schule unterrichtet, noch ist es Studienfach an den Hochschulen.