Projektförderung
Die Landesregierung unterstützt das entwicklungspolitische Engagement von in Rheinland-Pfalz ansässigen Nichtregierungsorganisationen, Kommunen oder kirchlichen Einrichtungen mit einem eigenen Förderprogramm. Gefördert werden Projekte und Programme zur entwicklungspolitischen Informations- und Bildungsarbeit in Rheinland-Pfalz (Inlandsprojekte) sowie Projekte in Entwicklungsländern (Auslandsprojekte).
Entwicklungspolitische Informations- und Bildungsarbeit
Hier fördern wir Maßnahmen und Aktivitäten, die zum kritischen Mitdenken über entwicklungspolitisch relevante Thematiken anregen und zu eigenem Handeln motivieren.
Förderung von Auslandsprojekten
Mit dieser Fördermöglichkeit werden entwicklungspolitische NRO, Pfarreien und Kommunen unterstützt, die in Kooperation mit Partnerorganisationen in Entwicklungsländern Projekte der Entwicklungszusammenarbeit vor Ort durchführen. Diese Projekte sollen die wirtschaftliche, soziale oder ökologische Situation armer Bevölkerungsgruppen in Entwicklungsländern unmittelbar und nachhaltig verbessern oder zur Achtung der Menschenrechte beitragen.
Zuwendungsempfänger können nur juristische Personen des privaten Rechts, kommunale Gebietskörperschaften und Pfarreien mit Sitz in Rheinland-Pfalz sein.
Damit Programme und Projekte privater Träger der Entwicklungszusammenarbeit bezuschusst werden können, müssen unter anderem folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
• Sitz in Rheinland-Pfalz
• fachliche und administrative Kompetenz
• bei Auslandsprojekten: Erfahrung in der Zusammenarbeit mit leistungsfähigen, nicht gewinnorientierten Partnerorganisationen in Entwicklungsländern
Der private Träger muss mindestens 10 Prozent der Projektkosten als Eigenanteil aufbringen.
Die Vergabekriterien sowie die entsprechenden Antragsformulare können als PDF Datei heruntergeladen werden.
Download:
Vergabekriterien
Antragsformular Inlandsprojekte
Antragsformular Auslandsprojekte