• Staatskanzlei
    • Finanzen
    • Inneres und Sport
    • Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung
    • Bildung
    • Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
    • Justiz
    • Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität
    • Familien, Frauen, Kultur und Integration
    • Wissenschaft und Gesundheit
  • Leichte Sprache
  • ZUM INHALT
  • ZUM FUSSBEREICH
  • ZUR BARRIEREFREIHEITSERKLÄRUNG
Link zur Startseite
  • Startseite
  • Unsere Themen
    • Unsere Themen
    • Bürger und Staat
      • Bürger und Staat
      • Bundesrat
      • Bürgerbeteiligung
      • Informationsfreiheit
      • Nationale Minderheiten
      • Stiftungen
      • Öffentliches Dienstrecht
      • Verfassung und Verwaltung
        • Verfassung und Verwaltung
        • Öffentliche Veranstaltungen unter freiem Himmel in Rheinland-Pfalz
        • Versammlungsrecht
        • Sammlungsrecht
        • Sonn- und Feiertagsrecht
        • Einheitlicher Ansprechpartner
        • Verwaltungsverfahren
        • Beglaubigungen
      • Wahlen
    • Moderne Verwaltung
      • Moderne Verwaltung
      • Aufgabenkritik
      • Transparenzgesetz
    • Städte und Gemeinden
      • Städte und Gemeinden
      • Struktur
      • Kommunal- und Verwaltungsreform
        • Kommunal- und Verwaltungsreform
        • Verwaltungsreform
        • Gebietsreform
        • Bürgerbeteiligung
      • Kommunale Finanzstruktur
        • Kommunale Finanzstruktur
        • Kommunale Finanzen
          • Kommunale Finanzen
          • Haushalt Kommunen
          • Konnexitätsprinzip
          • KFA-Reform 2023
        • Entschuldungsfonds
      • Förderung
        • Förderung
        • Kommunalentwicklung
          • Kommunalentwicklung
          • Dorfladen
          • KuLaDig RLP
          • Integrierte Entwicklungsprozesse
          • "Starke Kommunen - Starkes Land"
          • Digitalisierung in der Kommunalentwicklung
          • Unsere Nachbarn aus Amerika
          • Stadtdörfer
        • Städtebauliche Erneuerung
          • Städtebauliche Erneuerung
          • Lebendige Zentren - Aktive Stadt
          • Sozialer Zusammenhalt - Soziale Stadt
          • Investitionspakt zur Förderung von Sportstätten
          • Wachstum und nachhaltige Entwicklung
          • Ausgelaufene Programme
          • Strukturprogramm
        • Dorferneuerung
          • Dorferneuerung
          • Schwerpunktgemeinden
          • Fachbeiträge Dorferneuerung
          • Wettbewerbe
          • Ausstellung
        • Konversion
          • Konversion
          • Flughafen Frankfurt-Hahn
        • Investitionsstock
        • Wiederkehrende Beiträge
        • Kommunale Förder- und Investitionsbilanz
      • Kommunale Versorgungskassen
    • Sport
      • Sport
      • Warum Sportpolitik ?
      • Sportförderung der Landesregierung
      • Sportorganisationen
    • Polizei
    • Bevölkerungsschutz und Rettungsdienst
      • Bevölkerungsschutz und Rettungsdienst
      • Feuerwehr
        • Feuerwehr
        • Aufgaben
        • Personal
        • Finanzierung und finanzielle Förderung
        • Gefahren abwehren
          • Gefahren abwehren
          • Für eine sichere Adventszeit
      • Rettungsdienst
        • Rettungsdienst
        • Rettungsdienst live!
        • Aus- und Fortbildung
        • Organisation des Rettungsdienstes
        • Integrierte Leitstellen und der Notruf 112
        • Luftrettung
        • Zentraler Landesweiter Behandlungskapazitätennachweis (ZLB)
        • Projekte im Rettungsdienst
        • Grenzüberschreitende Zusammenarbeit
        • Symposien
      • Krisenmanagement / Katastrophenschutz
        • Krisenmanagement / Katastrophenschutz
        • Krisenstab der Landesregierung
        • Schutz kritischer Infrastrukturen
        • Warnung der Bevölkerung
        • Katastrophenschutz in der Umgebung kerntechnischer Anlagen
        • Organisation des Katastrophenschutzes
        • Hilfsorganisationen im Katastrophenschutz (HiK)
        • Selbstschutz
    • Wiederaufbau
      • Wiederaufbau
      • Interne Struktur
      • Hilfsangebote
    • Streitkräfte
      • Streitkräfte
      • Land und Streitkräfte im ständigen Dialog
      • Militärischer Flugbetrieb
      • Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion - Lohnstelle ausländische Streitkräfte
      • Zivil-militärische Zusammenarbeit
    • Vermessung und Geoinformation
      • Vermessung und Geoinformation
      • Vermessungstechnischer Raumbezug
      • Liegenschaftskataster
      • Geotopografische Informationen
      • Bodenmanagement
      • Geodateninfrastruktur
      • rlp-GDM
      • OpenDATA
      • Rechtliche Grundlagen
      • Organisation
      • Aus- und Fortbildung
    • Verfassungsschutz
      • Verfassungsschutz
      • Der Verfassungsschutz in Rheinland-Pfalz
      • Aufgabenfelder und Extremismus-Bereiche
        • Aufgabenfelder und Extremismus-Bereiche
        • Rechtsextremismus
          • Rechtsextremismus
          • Rechtsextremistische Ideologie
          • Rechtsextremistische Parteien und Parteistrukturen
          • Parteiunabhängige Strukturen
          • Weitgehend unstrukturiertes Personenpotenzial
          • Gewaltorientierte Rechtsextremisten
          • Rechtsextremismus im Internet
        • Islamismus
          • Islamismus
          • Islamistische Ideologie
          • Salafismus
          • Legalistischer Islamismus
          • Terrorismus
          • Organisationen
          • Islamismus im Internet
        • „Reichsbürger“ und „Selbstverwalter“
        • Linksextremismus
        • Extremismus mit Auslandsbezug
        • Cybersicherheit, Wirtschaftsschutz und Spionageabwehr
          • Cybersicherheit, Wirtschaftsschutz und Spionageabwehr
          • Aktuelle Warnungen
        • Geheimschutz/Sabotageschutz
      • Präventions- und Öffentlichkeitsarbeit
      • Broschüren/Informationsmaterial
      • Links und Kontakte
    • Landesplanung
      • Landesplanung
      • Landesentwicklungsprogramm
        • Landesentwicklungsprogramm
        • Erste Teilfortschreibung
        • Zweite Teilfortschreibung
        • Dritte Teilfortschreibung
        • Vierte Teilfortschreibung
          • Vierte Teilfortschreibung
          • Beteiligungsverfahren
      • Regionale Raumordnungspläne
      • Raumbeobachtung
      • Welterbe Oberes Mittelrheintal
      • RAUM+Monitor
      • Rohstoffsicherung
      • Europäische Raumentwicklung
    • Kulturelles Erbe
      • Kulturelles Erbe
      • Welterbe
        • Welterbe
        • Dom zu Speyer
        • Römisches Erbe in Trier
        • Oberes Mittelrheintal
        • Der römische Limes in Rheinland-Pfalz
          • Der römische Limes in Rheinland-Pfalz
          • Obergermanisch-raetischer Limes
          • Niedergermanischer Limes
        • Immaterielles Kulturerbe
          • Immaterielles Kulturerbe
          • Idee und Praxis der Organisation von gemeinsamen Interessen in Genossenschaften
          • Morsetelegrafie
          • Forster Hanselfingerhut-Spiel
          • Töpfertradition Westerwälder Steinzeug
          • Welttanzprogramm (WTP)
          • Wiesenbewässerung in den Queichwiesen
          • Hüttenkultur
          • Weinkultur
        • Weltdokumentenerbe
          • Weltdokumentenerbe
          • Frühe Luther-Schriften
          • Reichenauer Handschriften
          • Karolingische Handschriften
        • The Great Spa Towns of Europe
      • Kulturstiftungen und Beteiligungen des Landes
    • Partnerschaften / Entwicklungspolitik
      • Partnerschaften / Entwicklungspolitik
      • Entwicklungspolitik in Rheinland-Pfalz
        • Entwicklungspolitik in Rheinland-Pfalz
        • Entwicklungspolitik nützt allen
        • Nachhaltige Beschaffung
        • Fair Trade Towns
        • Projektförderung
        • Entwicklungspolitische Leitlinien
      • Kommunale Partnerschaften
    • Partnerschaft mit Ruanda
      • Partnerschaft mit Ruanda
      • Land und Leute
        • Land und Leute
        • Das "Ruanda-Referat"
      • Unsere Schwerpunkte
        • Unsere Schwerpunkte
        • Schulpartnerschaften
      • Der Verein Partnerschaft Rheinland-Pfalz / Ruanda e.V.
      • Spendenkonto für Ruanda
      • Infos
    • Ausbildung, Fortbildung, Karriere
      • Ausbildung, Fortbildung, Karriere
      • Ausbildung, Fortbildung und Karriere im Land
      • Fortbildungsqualifzierung
      • Traineeprogramm
  • Unser Haus
    • Unser Haus
    • Minister Roger Lewentz
    • Staatssekretär Randolf Stich
    • Staatssekretärin Nicole Steingaß
    • Abteilungen und ihre Aufgaben
    • Ehemalige Minister und Staatssekretäre
    • Nachgeordnete Behörden
    • Unser Dienstgebäude
  • Service
    • Service
    • Pressestelle
    • Pressemitteilungen
    • Wichtige Ereignisse
    • Kontakt
    • Newsletter
    • Links
    • Karriereportal
  • Startseite
  • Unsere Themen
  • Städte und Gemeinden
  • Förderung
  • Städtebauliche Erneuerung
  • Ausgelaufene Programme

Ausgelaufene Programme

Ein gelbes Schild vor blauem Himmel. Das Schild ist rot durchstrichen und darauf steht Ausgelaufene Programme.

Ein Ortsausgangsschild mit dem Text "Ausgelaufene Programme" © lizenzfrei/Bearbeitung MdI RLP

Mit dem Programmjahr 2020 haben Bund und Länder die Städtebauförderung neu strukturiert. Die bisher sechs gebietsbezogenen Programme der Städtebauförderung wurden zu drei Programmen zusammengefasst. Hier finden Sie eine Übersicht über die langjährigen sowie die zuletzt mit Ende des Jahres 2019 ausgelaufenen Förderprogramme.

 

 

 

Das Entwicklungsprogramm wurde mit Ablauf des Programmjahres 2017 nach 26 erfolgreichen Jahren beendet und aufgehoben.

Ziel des Programmes war die Entwicklung von Brachflächen, die Neu- oder Umnutzung von leer stehenden Gebäuden. Es sollte zur Sicherung und Stärkung der örtlichen Zentren beitragen, ihre Attraktivität steigern und die Wettbewerbsfähigkeit der Innenstädte verbessern. In Rheinland-Pfalz wurde das Entwicklungsprogramm 1992 als ein eigenständiges Teilprogramm in 11 Gemeinden und mit 14 Maßnahmen begonnen. Dazu haben Städte wie Mainz, Trier, Kaiserslautern, Koblenz, Landau, Neustadt, Idar-Oberstein, aber auch einige kleinere Gemeinden, mit besonderen städtebaulichen Herausforderungen, wie Montabaur gehört. Grundlage war das Baugesetzbuch. Rechtsgrundlagen waren die §§ 136 ff. des BauGB.

Mit Hilfe der Fördermittel sind auch ehemals militärisch genutzte Flächen, so genannte Konversionsflächen, mit dem Ziel der Umnutzung entwickelt worden.

Das Land hat sich zunehmend mit höheren Anteilen beteiligt und die Gemeinden dadurch entlastet. Gründe dafür waren die schwieriger werdenden Haushaltslagen der Programmgemeinden und die Herausforderungen, die mit der Umnutzung der militärisch genutzten oder brach liegenden Flächen verbunden waren. In vielen Fällen wurden wegen des besonderen Landesinteressens Förderungen in Höhe von 90 Prozent vereinbart. Insgesamt hat das Land ca. 72 Prozent, der Bund ca. 9 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten bereitgestellt, so dass den Gemeinden ein Eigenanteil von ca. 19 Prozent verblieben ist.

In der Laufzeit des Programmes konnten mit Hilfe des Bund-Länderprogrammes in vielen Städten und Gemeinden landesbedeutende Konversionsmaßnahmen gefördert und die Flächen damit einer neuen Nutzung zugeführt werden.

 
Programmzahlen
Förderzeitraum:1992 - 2014 / 2017
Förderjahre:23 / 26
Förderfälle insgesamt:
381
Fördervolumen pro Jahr durchschnittlich:10.330.000 Euro
Zuwendungsempfänger gesamt:47
Fördergebiete gesamt:65
Zuwendungsfähige Kosten:293.888.000 Euro
Kommunaler Eigenanteil:56.237.000 Euro
Bewilligungsbetrag:237.651.000 Euro
- Anteil Land:212.668.000 Euro
- Anteil Bund:24.983.000 Euro
Besondere Jahre
Förderumfang 199821.560.000 Euro (für 22 Zuwendungsempfänger)
Förderumfang 200233.666.000 Euro (für 20 Zuwendungsempfänger)
Förderperioden
ZeitraumBewilligte BeträgeFörderquote
1992-199986.934.000 Euro76,8 Prozent
2000-2009133.733.000 Euro83,2 Prozent
2010-201416.984.000 Eurp85,6 Prozent

 

 Das Sanierungsprogramm wurde mit Ablauf des Programmjahres 2015 nach 45 erfolgreichen Jahren beendet und aufgehoben. Das Programm war 1971 als Bund-Länder-Programm gestartet worden. Grundlage war das damalige Städtebauförderungsgesetz, das 1987 durch das Baugesetzbuch abgelöst worden war. Rechtsgrundlagen waren zuletzt die §§ 136 ff. des BauGB.

In der Laufzeit des Programmes konnten in allen großen und mittleren Städten sowie in vielen kleineren Städten und größeren Gemeinden die Innenstädte und Stadt- und Ortskerne erhalten und gestärkt werden. Das Programm wurde 1971 mit 17 Gemeinden begonnen. Dazu gehörten Städte wie Mainz, Ludwigshafen, Trier, Kaiserslautern, Worms, Bingen, aber auch einige kleinere Gemeinden mit besonderen geschichtlichen Herausforderungen. 1975 war das Programm auf 35 Gemeinden und 1980 auf 47 Gemeinden angewachsen. Das Sanierungsprogramm hatte zuletzt 2015 immer noch ein Volumen von 10.568.500 Euro für 26 Maßnahmen und gehörte damit zu den größten Teilprogrammen der Städtebauförderung.

Das Sanierungsprogramm war bis zum Anfang der 90er-Jahre das zentrale Städtebauförderungsprogramm und der Garant für eine erfolgreiche Stadterneuerung. Das Programm verfolgte als Ziel die Sicherung und Stärkung der örtlichen Zentren und sollte die Attraktivität der Innenstädte steigern sowie ihre Wettbewerbsfähigkeit verbessern.

In den ersten beiden Jahrzehnten war das Sanierungsprogramm durch eine 1/3-Aufteilung der Mittel zwischen Bund, Land und Gemeinden geprägt. Ab 1991 hat sich das Land zunehmend mit einem höheren Anteil beteiligt und die Gemeinden damit entlastet. Gründe dafür waren die schwieriger werdenden Haushaltslagen der Programmgemeinden und die Herausforderungen bei der Umgestaltung beziehungsweise Umnutzung von ehemals militärisch genutzten oder brach liegenden Flächen. Insgesamt hat das Land mehr als das Doppelte an Mitteln für das Programm bereitgestellt als der Bund.

Programmzahlen
Förderzeitraum:1971 bis 2015
Förderjahre:45
Förderfälle insgesamt:3.405
Fördervolumen pro Jahr durchschnittlich22.050.000 Euro
Zuwendungsempfänger gesamt:190
Fördergebiete gesamt:235
Zuwendungsfähige Kosten:1.431.444.000 Euro
Kommunaler Eigenanteil:439.290.000 Euro
Bewilligungsbetrag:992.154.000 Euro
- Anteil Land:674.315.000 Euro
- Anteil Bund:317.839.000 Euro
Förderperioden
ZeitraumGemeindenBewilligte BeträgeFörderquote
1971-197955108.172.000 Euro66,7 Prozent
1980-1989127304.359.000 Euro67,7 Prozent
1990-1999167306.255.000 Euro69,1 Prozent
2000-2009142207.314.000 Euro72,2 Prozent
2010-20156566.054.000 Euro74,2 Prozent

 

Das Programm "Aktive Stadtzentren" wurde im Jahr 2008 als Bund-Länder-Programm gestartet und durch die Änderung der Programmstruktur 2019 beendet.

Ziel des Programmes war es, Innenstädte und Stadtteilzentren nachhaltig zu stärken und zu beleben. Zentrale Versorgungsbereiche der Kommunen, die von Funktionsverlusten betroffen sind, sollten so stabilisiert und nachhaltig entwickelt werden. Ursache für diese Funktionsverluste waren dabei oftmals gewerbliche Leerstände.

Die Fördermittel waren deshalb bestimmt für Investitionen die Ortszentren, innerstädtischen Quartieren und Stadtteilzentren aufwerten sollten. Zudem wurden Maßnahmen gefördert, die für mehr Grün in der Stadt sorgten und die Ziele des Klimaschutzes umsetzen sollten.

Entsprechend der für das jeweilige Programmjahr gültigen Verwaltungsvereinbarung Städtebauförderung wurden für das Programm „Aktive Stadtzentren“ Bundes- und Landesmittel bereitgestellt.

In der Laufzeit des Programmes konnten in großen und mittleren Städten sowie in kleineren Städten und größeren Gemeinden die Innenstädte und Stadt- und Ortskerne erhalten und nachhaltig gestärkt werden. Das Programm "Aktive Stadtzentren" umfasste zuletzt immer noch ein Volumen von 15,5 Millionen Euro für 24 Fördermaßnahmen, davon waren 7 Millionen Euro Bundesfinanzhilfen. Es wurden Maßnahmen in Städten wie Bad Breisig, Bad Kreuznach, Grünstadt, Idar-Oberstein, Kaiserslautern, Koblenz, Kusel, Mainz, Mayen, Mutterstadt, Pirmasens und Zweibrücken gefördert.

Programmzahlen
Förderzeitraum:2008 bis 2019
Förderjahre:12
Förderfälle insgesamt:197
Fördervolumen pro Jahr durchschnittlich9.560.071,67 Euro
Zuwendungsempfänger gesamt:29
Fördergebiete gesamt:31
Zuwendungsfähige Kosten:147.630.754,00 Euro
Kommunaler Eigenanteil:32.909.894,00 Euro
Bewilligungsbetrag:114.720.860,00 Euro
- Anteil Land:64.932.595,00 Euro
- Anteil Bund:49.788.265,00 Euro

 

Das Programm "Soziale Stadt - Investitionen im Quartier" wurde im Jahr 2008 als Bund-Länder-Programm gestartet und durch die Änderung der Programmstruktur 2019 beendet. Es war der Vorläufer des aktuellen Programms "Sozialer Zusammenhalt - Soziale Stadt" und verfolgte inhaltlich die gleichen Schwerpunkte. Ziel des Programmes war und ist die Stärkung von städtischen Zentren und Stadtteilen, die besonderer Aufmerksamkeit bedürfen. Leitziel des Programms ist eine quartiersorientierte soziale Stadtentwicklung.

Entsprechend der für das jeweilige Programmjahr gültigen Verwaltungsvereinbarung Städtebauförderung wurden für das Programm „Soziale Stadt - Investitionen im Quartier“ Bundes- und Landesmittel bereitgestellt.

Während der Laufzeit des Programmes konnten in großen und mittleren Städten sozial benachteiligte Quartiere in der Innenstadt, am Rande der Innenstadt oder in bedeutenden Stadtteilen nachhaltig gestärkt werden. Das Programm "Soziale Stadt - Investitionen im Quartier" umfasste zuletzt ein Volumen von 14,4 Millionen Euro für 28 Fördermaßnahmen, davon waren 6,6 Millionen Euro Bundesfinanzhilfen. Es wurden Maßnahmen in Städten wie Mainz, Kaiserslautern, Koblenz, Trier, Worms, Zweibrücken, Pirmasens, Bingen am Rhein und Schifferstadt gefördert.

Programmzahlen
Förderzeitraum:1999 bis 2019
Förderjahre:21
Förderfälle insgesamt:462
Fördervolumen pro Jahr durchschnittlich9.117.536,56 Euro
Zuwendungsempfänger gesamt:23
Fördergebiete gesamt:53
Zuwendungsfähige Kosten:235.191.923,32 Euro
Kommunaler Eigenanteil:43.723.655,64 Euro
Bewilligungsbetrag:191.468.267,68 Euro
- Anteil Land:109.787.083,79 Euro
- Anteil Bund:81.681.183,89 Euro

 

Das Programm ist ursprünglich im Jahr 2005 unter dem Namen "Stadtumbau West" als Bund-Länder-Programm gestartet.

Ziel des Programmes war es den städtebaulichen Funktionsverlusten und den damit verbundenen Auswirkungen entgegenzuwirken. Städtebauliche Funktionsverluste liegen immer dann vor, wenn ein Überangebot an Gebäuden oder Flächen für eine bestimmte Nutzung besteht oder zu erwarten ist, für die es aus unterschiedlichen Gründen aber keine Nachfrage gibt. Dazu können Wohnungen, Geschäfte und Brachflächen zählen.

Im Jahr 2017 wurden die beiden Programme "Stadtumbau West" und "Stadtumbau Ost" (seit 2002) im Programm "Stadtumbau" zusammen geführt. Durch die Änderung der Programmstruktur 2019 wurde das Programm schließlich beendet.

Durch die Unterstützung von Bund und Ländern war es den betroffenen Kommunen möglich, die mit dem Strukturwandel verbundenen vielfältigen Aufgaben wirksam bewältigen zu können.

Entsprechend der für das jeweilige Programmjahr gültigen Verwaltungsvereinbarung Städtebauförderung wurden für das Programm „Stadtumbau“ Bundes- und Landesmittel bereitgestellt.

Während der Laufzeit des Programmes konnten Stadt- und Ortskerne und innenstadtnahe Gebiete gestärkt werden, die von erheblichen städtebaulichen Funktionsverlusten und Strukturveränderungen betroffen waren. Das Programm Stadtumbau umfasste zuletzt immer noch ein Volumen von 17,9 Millionen Euro für 33 Fördermaßnahmen, davon waren 8,3 Millionen Euro Bundesfinanzhilfen. Es wurden Maßnahmen in Städten wie Trier, Kaiserslautern, Bad Kreuznach, Landau, Vallendar, Bad Hönningen, St. Goar und Osthofen gefördert.

Programmzahlen
Förderzeitraum:2004 bis 2019
Förderjahre:16
Förderfälle insgesamt:327
Fördervolumen pro Jahr durchschnittlich13.137.907,06 Euro
Zuwendungsempfänger gesamt:51
Fördergebiete gesamt:64
Zuwendungsfähige Kosten:265.701.847,00 Euro
Kommunaler Eigenanteil:55.495.334,00 Euro
Bewilligungsbetrag:210.206.513,00 Euro
- Anteil Land:131.156.870,64 Euro
- Anteil Bund:79.049.642,36 Euro

 

Das Programm "Ländliche Zentren - Kleinere Städte und Gemeinden" wurde im Jahr 2010 als Bund-Länder-Programm gestartet und durch die Änderung der Programmstruktur 2019 beendet.

Ziel des Programmes war das Sichern und Stärken der öffentlichen Daseinsvorsorge von Städten und Gemeinden in dünn besiedelten, ländlichen, von Abwanderung bedrohten oder vom demographischen Wandel betroffenen Räumen. Mit dem Programm wollten Bund und Länder die Vorbereitung und Durchführung von Investitionen zur Erhaltung und Entwicklung der öffentlichen Daseinsvorsorge unterstützen.

Gefördert werden sollte dabei insbesondere die gebietsübergreifende Zusammenarbeit von Städten und Gemeinden, die funktional miteinander verbunden sind. Durch die Zusammenarbeit sollten die Kooperationspartner voneinander profitieren und ihre jeweiligen Stärken und Schwächen optimal nutzen beziehungsweise ausgleichen. Damit sollten sie für die Zukunft handlungsfähig aufgestellt sein.

Entsprechend der für das jeweilige Programmjahr gültigen Verwaltungsvereinbarung Städtebauförderung wurden für das Programm "Ländliche Zentren - Kleinere Städte und Gemeinden" Bundes- und Landesmittel bereitgestellt.

In der Laufzeit des Programmes konnten in kleineren Städten und Gemeinden im ländlichen Raum Stadt- und Ortskerne nachhaltig gestärkt werden. Das Programm "Ländliche Zentren - Kleinere Städte und Gemeinden" umfasste zuletzt immer noch ein Volumen von 10,8 Millionen Euro für 40 Fördermaßnahmen, davon waren 4,6 Millionen Euro Bundesfinanzhilfen. Es wurden Maßnahmen in Städten wie Enkenbach-Alsenborn, Ransbach-Baumbach, Wörrstadt und Kooperationsverbünde wie die VG Loreley, die VG Maifeld, die VG Oberes Glantal sowie die VG Kirchen gefördert.

Programmzahlen
Förderzeitraum:2010 bis 2019
Förderjahre:10
Förderfälle insgesamt:271
Fördervolumen pro Jahr durchschnittlich6.395.959,50 Euro
Zuwendungsempfänger gesamt:47
Fördergebiete gesamt:52
Zuwendungsfähige Kosten:87.131.456,00 Euro
Kommunaler Eigenanteil:23.171.861,00 Euro
Bewilligungsbetrag:63.959.595,00 Euro
- Anteil Land:35.249.595,00 Euro
- Anteil Bund:28.710.000,00 Euro

 

Das Programm "Historische Stadt - Städtebaulicher Denkmalschutz" wurde im Jahr 2009 als Bund-Länder-Programm gestartet und durch die Änderung der Programmstruktur 2019 beendet.

Ziel des Programmes war es, historisch und kulturell wertvolle Stadtkerne und -bereiche mit denkmalwerter Bausubstanz in ihrer baulichen Geschlossenheit zu erhalten und zukunftsweisend weiter zu entwickeln. Die geförderten historischen Stadtkerne sollten dabei zu lebendigen Orten entwickelt werden, die für Wohnen, Arbeit, Kultur und Freizeit gleichermaßen attraktiv sind. Eines der wichtigsten Anliegen des Programmes war es dabei auch neue und nachhaltige Nutzungen für zum Teil leerstehende historische Gebäude zu finden. Dabei wurde eng mit der Generaldirektion Kulturelles Erbe zusammengearbeitet.

Berücksichtigt wurden nicht nur eingetragene Baudenkmäler, sondern auch Bausubstanz, die für die Identität der jeweiligen Stadt prägend und deshalb auch besonders erhaltenswert ist, aber nicht unter Denkmalschutz steht. Der nachhaltige Erfolg des Programms ist heute unübersehbar. Die Baustrukturen vieler historischer Innenstädte konnten bewahrt und wieder belebt werden und die lokale und regionale Wirtschaft dadurch nachhaltig gestärkt werden.

Entsprechend der für das jeweilige Programmjahr gültigen Verwaltungsvereinbarung Städtebauförderung wurden für das Programm "Historische Stadt - Städtebaulicher Denkmalschutz" Bundes und Landesmittel bereitgestellt.

In der Laufzeit des Programmes konnten in kleinen und mittleren Städten und Gemeinden die historischen Stadtkerne mit denkmalwerter Bausubstanz gesichert und erhalten werden. Das Programm "Historische Stadt - Städtebaulicher Denkmalschutz" umfasste zuletzt immer noch ein Volumen von 4,8 Millionen Euro für 14 Fördermaßnahmen, davon waren 2,1 Millionen Euro Bundesfinanzhilfen. Es wurden Maßnahmen in Städten wie Kirchheimbolanden, Bad Bergzabern, Cochem, Freinsheim und Schönecken gefördert.

Programmzahlen
Förderzeitraum:2009 bis 2019
Förderjahre:11
Förderfälle insgesamt:150
Fördervolumen pro Jahr durchschnittlich:5.418.646,00 Euro
Zuwendungsempfänger gesamt:22
Fördergebiete gesamt:22
Zuwendungsfähige Kosten:72.157.536,29 Euro
Kommunaler Eigenanteil:17.971.076,29 Euro
Bewilligungsbetrag:54.186.460,00 Euro
- Anteil Land:31.600.160,00 Euro
- Anteil Bund:22.586.300,00 Euro

 

Das Programm "Stadtgrün" wurde im Jahr 2017 als Bund-Länder-Programm gestartet und durch die Änderung der Programmstruktur 2019 beendet.

Grün- und Freiflächen sind für unsere Städte und die Lebensqualität ihrer Bewohnerinnen und Bewohner enorm wichtig. Denn solche grünen Freiräume machen die Städte nicht nur nachhaltiger, sondern auch lebens- und liebenswerter. Besonders vor dem Hintergrund, dass die Städte durch die verstärkte Innenentwicklung enorm unter Druck stehen.

Ziel des Programmes war es deshalb, die urbane, grüne Infrastruktur in den Städten und Quartieren zu stärken, um dadurch auch die Lebens- und Wohnqualität zu steigern und das Klima zu verbessern. Mit dem Programm wurde außerdem dem gestiegenen Wunsch der Bürgerinnen und Bürger nach mehr Grün in den Städten begegnet.

Entsprechend der für das jeweilige Programmjahr gültigen Verwaltungsvereinbarung Städtebauförderung wurden für das Programm „Stadtgrün“ Bundes und Landesmittel bereitgestellt.

Bisher konnten innerhalb der Laufzeit des Programmes die Städte Koblenz und Oberwesel gefördert werden. Das Programm "Stadtgrün" umfasste zuletzt ein Volumen von 2,1 Millionen Euro für 2 Fördermaßnahmen, davon waren 0,8 Millionen Euro Bundesfinanzhilfen.

Programmzahlen
Förderzeitraum:2017 bis 2019
Förderjahre:3
Förderfälle insgesamt:5
Fördervolumen pro Jahr durchschnittlich691.000,00 Euro
Zuwendungsempfänger gesamt:2
Fördergebiete gesamt:2
Zuwendungsfähige Kosten:3.894.440,00 Euro
Kommunaler Eigenanteil:439.440,00 Euro
Bewilligungsbetrag:3.455.000,00 Euro
- Anteil Land:2.156.000,00 Euro
- Anteil Bund:1.299.000,00 Euro

 

Im Sonderprogramm „Investitionspakt Soziale Integration im Quartier" haben Bund und Länder in den Jahren 2017 bis 2020 gemeinsam mit den Städten und Gemeinden quartiersbezogene Bauprojekte, die den sozialen Zusammenhalt und die Integration vor Ort unterstützen, nachhaltig gestärkt. Ein besonderes Anliegen war es dabei, Bildung zu fördern und Familien zu unterstützen, aber auch Maßnahmen zum Klimaschutz gezielt umzusetzen.

Der Investitionspakt verfolgte deshalb folgende Ziele:

  • Schaffung von Orten der Integration und des sozialen Zusammenhalts im Quartier
  • Qualifizierung von Einrichtungen der unmittelbaren oder mittelbaren öffentlichen sozialen Infrastruktur, auch durch Herstellung von Barrierearmut und -freiheit
  • Errichtung, Erhalt, Ausbau und Weiterqualifizierung von Grün- und Freiflächen
  • Beitrag zur Quartiersentwicklung durch Verbesserung der baukulturellen Qualität

Die Kommunen konnten im „Investitionspakt Soziale Integration im Quartier“ beispielsweise in die Jahre gekommene Stadtteilzentren oder Jugendtreffs sanieren und modernisieren, diese weiter aus- oder im Einzelfall auch neu bauen. In diesem Zusammenhang konnten auch die Aufwertung der Außenbereiche sowie Maßnahmen, die zur Herstellung von Barrierearmut - und -freiheit dienen, gefördert werden. Förderfähig waren grundsätzlich alle Gemeinbedarfs- und Folgeeinrichtungen, die dem sozialen Zusammenhalt und der Integration dienten. Zu den Einrichtungen gehören in Rheinland-Pfalz vor allem Bürgerhäuser, Stadtteilzentren und Quartierstreffs sowie Sportstätten und Sportanlagen wie Schwimmbäder oder auch Schulsporthallen. Die Einrichtungen mussten sich auf den sozialen Zusammenhalt und die Integration im Quartier positiv auswirken.

Das Sonderprogramm umfasste jährlich ein Gesamtinvestitionsvolumen von 12,5 Millionen Euro (= Summe der zuwendungsfähigen Kosten). Das verfügbare Gesamtfördervolumen der Bundes- und Landesmittel lag bei bis zu 11,2 Millionen Euro. (= Summe der Zuwendungsbeträge). Das bedeutet, dass Projekte des „Investitionspakts Soziale Integration im Quartier" mit einer staatlichen Förderung von 90 Prozent der förderfähigen Gesamtkosten einschließlich Planungskosten unterstützt wurden.

 

Nach oben

Über das Ministerium

  • Kontakt und Anfahrt
  • Impressum
  • Datenschutz
  • Erklärung zur Barrierefreiheit
  • Sitemap

Überblick

  • Wer macht was?
  • Ministerien in RLP
  • Staatskanzlei
  • Links
  • Ihr Recht auf Informationen

Presse

  • Ansprechpartner
  • Pressemitteilungen
  • Wichtige Ereignisse

Newsletter

Social Media

  • Facebook
  • Instagram
  • Twitter