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Lebendige Zentren - Aktive Stadt

Blick in die Fußgängerzone in der Innenstadt von Kaiserslautern

© Stadt Kaiserslautern / MdI RLP

Bund und Länder haben die Städtebauförderung ab dem Jahr 2020 neu strukturiert, um dadurch den Städten und Gemeinden zu ermöglichen, noch flexibler auf die aktuellen Bedürfnisse und Herausforderungen der Städtebauförderung reagieren zu können. In Rheinland-Pfalz wurden deshalb die bisherigen Programme "Aktive Stadtteilzentren" und "Historische Stadt - Städtebaulicher Denkmalschutz" in dem neuen Förderprogramm „Lebendige Zentren - Aktive Stadt“ gebündelt.

Wer wird gefördert?

Das Städtebauförderprogramm "Lebendige Zentren - Aktive Stadt" richtet sich an Städte und Gemeinden, die Handlungsbedarf in der Innenstadt, in Stadtteilzentren oder im Ortskern haben. Städte und Gemeinden können einen Teil der Förderung an Private weiterreichen.

Was ist das Ziel der Förderung?

Ziel des Programmes ist es, Innenstädte und Stadtteilzentren nachhaltig zu stärken und zu beleben. Zentrale Versorgungsbereiche der Kommunen, die beispielsweise von gewerblichen Leerständen betroffen sind, sollen auf diesem Weg stabilisiert und nachhaltig entwickelt werden. Das Programm ruft die Kommunen deshalb dazu auf, sich aktiv an der Gestaltung ihrer Stadt- und Ortskerne zu beteiligen und diese so auf lange Zeit zu lebens- und liebenswerten Orten zu machen.

Mit dem Programm wollen Bund und Länder städtebauliche Gesamtmaßnahmen zur Erhaltung und Entwicklung der zentralen Versorgungsbereiche als attraktive Standorte für Wohnen, Arbeiten, Wirtschaft und Kultur unterstützen. Die Fördermittel sind deshalb bestimmt für Investitionen zur Profilierung und Standortaufwertung von Stadt- und Ortskernen, historischen Altstädten und Stadtteilzentren bzw. Zentren in Ortskernen.

Welche Maßnahmen werden gefördert?
  • Bauliche Maßnahmen zum Erhalt des baukulturellen Erbes,
  • die Aktivierung von Stadt- und Ortskernen,
  • Maßnahmen zur Sicherung der Versorgungsstruktur und zur Gewährleistung der Grundversorgung,
  • die Sicherung und Sanierung erhaltenswerter Gebäude, historischer Gebäudezeilen oder sonstiger baulicher Anlagen von geschichtlicher, künstlerischer oder städtebaulicher Bedeutung sowie die Modernisierung und Instandsetzung oder der Aus- und Umbau dieser Gebäude;
  • die Durchführung von Ordnungsmaßnahmen zur Erhaltung bzw. Wiederherstellung des historischen Stadtbildes und Stadtgrundrisses,
  • Erhalt und Weiterentwicklung von innerstädtischen Straßen, Wegen, Plätzen oder Grünräumen,
  • die Erneuerung des baulichen Bestandes,
  • die Verbesserung der städtischen Mobilität einschließlich der Optimierung der Fußgängerfreundlichkeit und alternativer Mobilitätsformen.
  • Quartiers- und Citymanagement bzw. Management der Zentrenentwicklung.
     
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um einen Antrag auf Förderung stellen zu können?

Dies erfahren Sie unter dem Punkt "Grundlagen für den Einsatz von Städtebauförderungsmitteln".

Wie wird die Förderung beantragt?                                            

Dies erfahren Sie unter dem Punkt "Aufnahmeverfahren / Bewerbungen / Förderanträge / Bewilligungen".

Zielgruppe:          

Oberzentren und Mittelzentren mit ihren Innenstädten

Städte mit historischen Stadtkernen

Kooperationsverbünde im ländlichen Raum zur Stärkung von Ortskernen

Umfang 2020:

voraussichtlich 75 Fördermaßnahmen

Volumen 2020:

bis zu 35 Millionen Euro, davon ca. 14 Millionen Euro Bundesfinanzhilfen

Beispiele:

Mainz, Kaiserslautern, Neuwied, Bad Kreuznach, Frankenthal, Zweibrücken

Zell, Unkel, Kirchheimbolanden, Meisenheim

Kooperationsverbünde Oberes Glantal, Maifeld, Schweich

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