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Sozialer Zusammenhalt - Soziale Stadt

Blick auf die Fassade des nach denkmalpflegerischen Gesichtspunkten saniertem Haus des Jugendrechts in Trier

© Stadt Trier / MdI RLP

Bund und Länder haben die Städtebauförderung ab dem Jahr 2020 neu strukturiert, um dadurch den Städten und Gemeinden zu ermöglichen noch flexibler auf die aktuellen Bedürfnisse und Herausforderungen der Städtebauförderung reagieren zu können. In Rheinland-Pfalz ist deshalb das bisherige Programm „Soziale Stadt - Investitionen im Quartier" in dem neuen Förderprogramm „Sozialer Zusammenhalt – Soziale Stadt" aufgegangen.

Wer wird gefördert?

Das Städtebauförderprogramm „Sozialer Zusammenhalt – Soziale Stadt" richtet sich an Städte und Gemeinden. Die Förderung wird für Stadt- und Ortsteile gewährt, die aufgrund ihrer sozialen Zusammensetzung und der wirtschaftlichen Situation erheblich benachteiligt sind und besonderer Aufmerksamkeit bedürfen. Städte und Gemeinden können einen Teil der Förderung an Private weiterreichen.

Was ist das Ziel der Förderung?

Durch das Programm soll eine auf das Quartier bezogene, integrative und vor allem soziale Stadtentwicklung angestoßen werden. Bund und Länder wollen die Kommunen dabei unterstützen, Stadtviertel mit städtebaulichen, sozialen und wirtschaftlichen Problemen, hoher Arbeitslosigkeit, unzureichenden Wohnverhältnissen und kulturellen Defiziten durch städtebauliche Maßnahmen zu stabilisieren und aufzuwerten. Dadurch sollen die Wohn- und Lebensbedingungen der Bewohnerinnen und Bewohner in den Wohnquartieren nachhaltig und für lange Zeit verbessert werden.

Neben der Modernisierung der Wohnungsbestände, der Beseitigung städtebaulicher bzw. baulicher Mängel im Wohnumfeld sowie bei öffentlichen Einrichtungen, die von allen Bürgerinnen und Bürgern im Quartier genutzt werden können, stehen besonders die Stärkung des sozialen Zusammenhalts sowie die Integration aller Bevölkerungsgruppen im Vordergrund.

Eine wichtige Funktion hat in diesem Programm deshalb das Quartiersmanagement, als Ansprechpartner für alle Belange des Quartiers. Es begleitet die städtebaulichen Maßnahmen vor Ort, koordiniert die Prozesse auf Quartiersebene, vernetzt und beteiligt die Bewohnerinnen und Bewohner mit- bzw. untereinander und aktiviert alle relevanten Akteure in den Stadtteilen.

Wichtig ist bei diesem Entwicklungsprozess, dass alle Beteiligten das Thema sozialer Zusammenhalt als gemeinsame Aufgabe begreifen: Politik und Verwaltung, die Bewohnerinnen und Bewohner des Quartiers, Vereine, Gebäudeeigentümer, Gewerbetreibende, Schulen, Kitas und Wohnungsbauunternehmen sowie viele weitere Akteure. Deshalb sind sie alle gemeinsam dazu aufgerufen, ein Teil des Entwicklungsprozesses im Quartier zu sein.

Welche Maßnahmen werden gefördert?
  • Maßnahmen zur Aufwertung und Anpassung des Wohnumfeldes und des öffentlichen Raumes,
  • die Verbesserung der Infrastruktur für Kinder, Familien und Senioren,
  • die Stärkung von Bildungschancen und der lokalen Wirtschaft,
  • die Verbesserung von Angeboten für Gesundheit und Sport,
  • die Bereitstellung und Erweiterung des kulturellen Angebots,
  • Maßnahmen zur Verbesserung der Umweltgerechtigkeit,
  • Maßnahmen zur Verbesserung der Integration benachteiligter Bevölkerungsgruppen und von Menschen mit Migrationshintergrund,
  • ehrenamtliches Engagement, insbesondere durch die frühzeitige Beteiligung und Aktivierung der Bewohnerinnen und Bewohner sowie die Vernetzung von Akteuren vor Ort,
  • Quartiersmanagement, als Schnittstelle zwischen Bürgerinnen und Bürgern, Verwaltung und sonstigen Akteuren im Quartier und zur Koordinierung und Bündelung der Angebote und Maßnahmen im Quartier.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um einen Antrag auf Förderung stellen zu können?

Dies erfahren Sie unter dem Punkt „Grundlagen für den Einsatz von Städtebauförderungsmitteln".

Wie wird die Förderung beantragt?                                           

Dies erfahren Sie unter dem Punkt „Aufnahmeverfahren/ Bewerbungen/ Förderanträge/ Bewilligungen".

Zielgruppe:

Ober- und Mittelzentren mit sozial und wirtschaftlich benachteiligten Quartieren in der Innenstadt, am Innenstadtrand oder in bedeutenden Stadtteilen

Umfang 2021:

voraussichtlich 27 Fördermaßnahmen

Volumen 2021:

ca. 20,5 Millionen Euro, davon 8,2 Millionen Euro Bundesfinanzhilfen

Beispiele:

Bingen, Kaiserslautern, Koblenz, Ludwigshafen, Mainz, Neustadt, Neuwied, Schifferstadt, Speyer, Worms

 

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