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Wachstum und nachhaltige Entwicklung - Nachhaltige Stadt

© MdI RLP

Bund und Länder haben die Städtebauförderung ab dem Jahr 2020 neu strukturiert, um dadurch Städten und Gemeinden zu ermöglichen noch flexibler auf die aktuellen Bedürfnisse und Herausforderungen der Städtebauförderung reagieren zu können. Deshalb wurden die bisherigen Programme „Stadtumbau", „Ländliche Zentren - Kleinere Städte und Gemeinden" und „Stadtgrün" in Rheinland-Pfalz in dem neuen Förderprogramm „Wachstum und nachhaltige Entwicklung - Nachhaltige Stadt" gebündelt.

Wer wird gefördert?

Das Städtebauförderprogramm „Wachstum und nachhaltige Entwicklung - Nachhaltige Stadt" richtet sich an Städte und Gemeinden mit Gebieten, die von erheblichen städtebaulichen Funktionsverlusten betroffen sind. Städte und Gemeinden können einen Teil der Förderung an Private weiterreichen.

Was ist das Ziel der Förderung?

Mit dem Programm wollen Bund und Länder die Kommunen dabei unterstützen, den mit den städtebaulichen Funktionsverlusten verbundenen Auswirkungen entgegen zu wirken. Städtebauliche Funktionsverluste liegen immer dann vor, wenn ein Überangebot an Gebäuden oder Flächen für eine bestimmte Nutzung besteht oder zu erwarten ist, für die es aus unterschiedlichen Gründen aber keine Nachfrage gibt. Dazu können Wohnungen, Geschäfte oder Brachflächen zählen.

Die Kommunen sollen in die Lage versetzt werden, auf diese neuen Herausforderungen, die durch den demographischen und wirtschaftlichen Wandel hervorgerufen werden, reagieren zu können. Das Programm „Wachstum und nachhaltige Entwicklung - Nachhaltige Stadt" hilft den Kommunen deshalb dabei, die städtebaulichen Strukturen in diesen Gebieten durch verschiedene Maßnahmen nachhaltig anzupassen.

In Zeiten des Klimawandels wird zudem eine nachhaltige grüne Infrastruktur in den Städten und Quartieren immer wichtiger, mit der die Lebens- und Wohnqualität insgesamt gesteigert und das Klima verbessert werden soll. Wenig ansprechend gestaltete oder teilweise gar nicht vorhandene Freiräume gehören dabei zu den zentralen Herausforderungen. Neben der Anpassung an die demografische Entwicklung und den wirtschaftlichen Strukturwandel sind deshalb mehr Stadtgrün und Maßnahmen im Sinne des Klimaschutzes wichtige Bestandteile dieses Städtebauförderprogrammes.

Welche Maßnahmen werden gefördert?
  • Die Entwicklung von Brachflächen, insbesondere zur Unterstützung des Wohnungsbaus,
  • die Verbesserung des öffentlichen Raumes, des Wohnumfeldes und privater Freiflächen,
  • die Anpassung und Entwicklung der städtischen Infrastruktur einschließlich der Grundversorgung,
  • die Aufwertung und der Umbau des Gebäudebestandes,
  • Maßnahmen zur Anpassung an Klimatrends und Extremwetterlagen,
  • den Rückbau leerstehender, dauerhaft nicht mehr benötigter Gebäude oder Gebäudeteile oder der dazu gehörigen Infrastruktur.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um einen Antrag auf Förderung stellen zu können?

Dies erfahren Sie unter dem Punkt „Grundlagen für den Einsatz von Städtebauförderungsmitteln".

Wie wird die Förderung beantragt?                                              

Dies erfahren Sie unter dem Punkt „Aufnahmeverfahren/ Bewerbungen/ Förderanträge/ Bewilligungen".

Zielgruppe: 

Oberzentren und Mittelzentren mit ihren Innenstädten    

Grundzentren mit städtischem Gepräge

Gemeinden mit besonderen Brach- und Konversionsflächen

Umfang 2021: 

voraussichtlich bis zu 52 Fördermaßnahmen

Volumen 2021: bis zu 25 Millionen Euro, davon ca. 11,4 Millionen Euro Bundesfinanzhilfen
Beispiele: 

Bingen, Koblenz, Ludwigshafen, Speyer, Trier, Kaiserslautern

Adenau, Bad Hönningen, Hachenburg, Oberwesel, Saarburg, Vallendar

 

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