Geheim-/Sabotageschutz

Der Geheimschutz soll sicherstellen, dass nur ein kleiner autorisierter Personenkreis Zugang zu sensiblen Informationen und Vorgängen hat und sie ansonsten geheim bleiben. Denn ihr Bekanntwerden könnte den Bestand, lebenswichtige Interessen oder die Sicherheit des Bundes oder eines seiner Länder gefährden. Je nach Schutzbedürftigkeit unterliegen solche Erkenntnisse und Gegenstände verschiedenen Geheimhaltungsstufen. Zu diesen Bereichen gehören folgende Teilaufgaben: