Rechtsextremistische Parteien
Erste rechtsextremistische Parteien haben sich in der Bundesrepublik Deutschland bereits kurz nach deren Gründung gebildet. Rechtsextremisten nutzen diese Organisationsform allerdings nicht, um an der politischen Willensbildung und der Gestaltung unserer demokratischen Gesellschaft mitzuwirken. Sie missbrauchen das Parteienprivileg, wonach nur das Bundesverfassungsgericht über deren Verfassungswidrigkeit entscheiden darf, um ihr Ziel zu verfolgen, die freiheitliche Demokratie abzuschaffen.
Solche Parteien zeigen sich also nur vordergründig an aktuellen politischen und gesellschaftlichen Themen sowie der Lösung von Problemen interessiert. Tatsächlich legen sie es darauf an, Ängste und Ressentiments in der Bevölkerung zu schüren, indem sie gegen Minderheiten, zum Beispiel gegen Asylsuchende hetzen.
Rechtsextreme Parteien hatten zuletzt insgesamt rund 240 Mitglieder in Rheinland-Pfalz. Sie verfügten damit über das größte organisierte Personenpotenzial im rechtsextremistischen Spektrum.
Rechtsextremistische Parteien und Parteistrukturen in Rheinland-Pfalz:
Die rechtsextremistische Partei „Der III. Weg“ hat sich im September 2013 gegründet. Bundesvorsitzender ist seitdem der ehemalige rheinland-pfälzische NPD-Funktionär Klaus Armstroff. In Rheinland-Pfalz hat die Partei rund 50 Mitglieder.
Weltanschaulich lehnt sich die Partei eng an das Gedankengut des historischen Nationalsozialismus' an. Eine gedankliche Nähe besteht insbesondere zu dem in der Frühphase der NSDAP aktiven („linken“) sozialrevolutionären Flügel der Partei, der sogenannten Schwarzen Front, dessen Symbol, der mit dem Schwert gekreuzte Hammer, Teil des Logos der Partei „Der III. Weg" ist. Das Logo führt den Schriftzug „NATIONAL – REVOLUTIONÄR – SOZIALISTISCH“.
„Der III. Weg“ fordert Deutschen Sozialismus
Die ideologischen und politischen Ziele der Partei stehen in einem 10-Punkte-Programm. Dazu zählen unter anderem die „Schaffung eines Deutschen Sozialismus", die „Verstaatlichung sämtlicher Schlüsselindustrien“ und die „Ausweisung von kriminellen und langzeitarbeitslosen Ausländern”. In ihrem Programm schreibt die Partei: „Zur Beibehaltung der nationalen Identität des deutschen Volkes sind die Überfremdung Deutschlands und der anhaltende Asylmissbrauch umgehend zu stoppen. Kriminelle sowie dauerhaft erwerbslose Ausländer sind aus Deutschland stufenweise auszuweisen.“ Im Kern steckt hinter dieser Zielsetzung die biologistische Vorstellung einer „rassereinen“ Volksgemeinschaft. „Ziel der Partei…ist die Erhaltung und Entwicklung der biologischen Substanz des Volkes“, schreibt sie unter Punkt 7 des Parteiprogramms („Umweltschutz ist Heimatschutz”).
Inhaltlich widmet sich „Der III. Weg" überwiegend dem Asyl-Thema und Geflüchteten, die pauschal als „kriminelle Ausländer“ bezeichnet werden. Auf ihrer Internetseite fordert die Partei die „Eindämmung der Asylflut und Überfremdung“. Dies dokumentiert die fremdenfeindliche, rassistische und nationalistische Haltung des „III. Weges“. Ihre menschenfeindlichen Ansichten verbreitet die Partei vor allem auf Flugblättern und in Kundgebungen. So hat es in den vergangenen Jahren zahlreiche gegen Asylsuchende gerichtete Aktionen gegeben.
Weitere Informationen finden Sie im aktuellen Verfassungsschutzbericht.
Die rechtsextremistische, neonazistische Partei „DIE RECHTE“ gibt es seit 2012. Ende Dezember 2013 gründete sich auch in Rheinland-Pfalz ein Landesverband, der 2016 erstmals Aktivitäten entfaltete. Später schloss dieser den saarländischen Verband mit ein und benannte sich in „Landesverband Südwest“ um.
Die Partei tritt vor allem mit Aktionen in Rheinhessen in Erscheinung. Dort fanden bislang mehrere Kundgebungen und Demonstrationen statt, die einen fremdenfeindlichem Hintergrund hatten und an denen sich zumeist sehr wenige Personen beteiligten.
In Rheinland-Pfalz gehören der Partei rund 15 Personen an.
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Die an Mitgliedern stärkste rechtsextremistische Partei ist in Rheinland-Pfalz mit aktuell etwa 180 Mitgliedern immer noch die „Nationaldemokratische Partei Deutschlands“ (NPD). Zur NPD zählt ihre Jugendorganisation „Junge Nationalisten“ (JN), die 2003 gegründete „Kommunalpolitische Vereinigung“ (KPV) und der „Ring Nationaler Frauen“ (RNF), den es seit 2006 gibt.
Das Bundesverfassungsgericht stellte am 17. Januar 2017 im Urteil zum letztlich gescheiterten Verbotsantrag des Bundesrates fest, dass die NPD verfassungsfeindlich ist. Das Gericht hat diese Feststellung unter anderem auf eine Wesensverwandtschaft der NPD mit dem Nationalsozialismus und auf ihr Ziel einer ethnisch homogenen „Volksgemeinschaft“ gestützt.
Die NPD hält an ihren Positionen seit dem Urteilsspruch nicht nur fest, sie hat sich ideologisch sogar weiter radikalisiert. Der sogenannte völkische Flügel der Partei, der unverhohlen eine rassistisch definierte „Volksgemeinschaft“ fordert, ist in der Partei größer und bedeutender geworden.
Insgesamt hat die NPD in den zurückliegenden Jahren jedoch stetig an Bedeutung eingebüßt - auch in Rheinland-Pfalz. Von den ehemals mehr als zehn Kreisverbänden der Partei im Bundesland sind noch drei übrig. Zudem hat die Partei seit der Kommunalwahl 2019 keinen kommunalen Mandatsträger mehr in ihren Reihen.
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Das Bundesamt für Verfassungsschutz hat am 15. Januar 2019 die Einstufung der der AfD zuzurechnenden Gruppierung „Junge Alternative für Deutschland“ (JA) zum Verdachtsfall erklärt. Das bedeutet: Bei der JA liegen hinreichend gewichtige tatsächliche Anhaltspunkte für Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung vor, das heißt Bestrebungen, die auf die Beeinträchtigung oder Beseitigung des grundgesetzlichen Kernbestandes abzielen.
Die Einstufung ermächtigt den Verfassungsschutz entlang seiner gesetzlichen Bestimmungen zur personenbezogenen Auswertung und Speicherung personenbezogener Daten in Dateien und Akten und zum Einsatz nachrichtendienstlicher Mittel unter Berücksichtigung des Verhältnismäßigkeitsprinzips. Die Verfassungsschutzbehörde Rheinland-Pfalz verwendet die Bezeichnung Verdachtsfall nicht. Gleichwohl ist sie bei Vorliegen von Anhaltspunkten für den Verdacht von Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung gesetzlich befugt zu beobachten und die vorgenannten Maßnahmen zu ergreifen.
Die 2013 gegründete JA ist die offizielle Jugendorganisation der „Alternative für Deutschland“ (AfD), die selbst kein Beobachtungsobjekt ist. Die JA ist als eigenständiger, nicht eingetragener Verein verfasst, verfügt über eine eigene Satzung und ist hinsichtlich ihrer Finanzen sowie ihres Personals unabhängig.
Die JA umfasst derzeit 15 Landesverbände, unter anderem den bereits 2013 gegründeten rheinland-pfälzischen. Die Landesverbände gliedern sich wiederum in Bezirks- und Kreisverbände. Nach eigenen Angaben hatte die JA 2019 etwa 1.600 Mitglieder. Laut § 17a der Bundessatzung der AfD soll die JA der „Innovationsmotor“ sein, der „das Gedankengut der Partei in ihrem Wirkungskreis (…) verbreiten sowie die besonderen Anliegen der Jugend innerhalb der AfD“ vertreten soll.
Die JA nimmt insgesamt eine migrations- und islamfeindliche Haltung ein
Dem Verfassungsschutz liegen hinreichend gewichtige Anhaltspunkte dafür vor, dass die Jugendorganisation der AfD extremistische Bestrebungen verfolgt, die unter anderem gegen die grundgesetzliche Garantie der Menschenwürde (Art. 1 Abs. 1 GG) gerichtet sind. Aussagen der JA kann entnommen werden, dass sie auf den Vorrang eines ethnisch-homogenen Volksbegriffs abzielt. Menschen, die dieser ethnisch geschlossenen Gemeinschaft nicht angehören, macht die JA verächtlich.
Insgesamt wird eine migrations- und insbesondere islamfeindliche Haltung eingenommen, der mit aggressiver Rhetorik Nachdruck verliehen wird. Ebenso richtet sich die JA nach den bisherigen Erkenntnissen gegen das Demokratieprinzip. Belegt wird dies durch zahlreiche pauschal diffamierende Aussagen über die Regierung und das politische System der Bundesrepublik Deutschland vor. In der Gesamtschau kann von einer Verächtlichmachung des Parlamentarismus gesprochen werden.
Außer der AfD-Jugendorganisation „Junge Alternative für Deutschland“ (JA) erhob das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) im Januar 2019 den Personenzusammenschluss „Der Flügel“ zum Beobachtungsobjekt (Verdachtsfall). Nach etwas mehr als einem Jahr erneuter intensiver Prüfung gab das BfV am 12. März 2020 bekannt, dass sich die 2019 festgestellten Anhaltspunkte für Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung verdichtet hätten. Den „Flügel“ mit seinen etwa 7.000 Mitgliedern (Stand: März 2020) stufte es daraufhin als eine gesichert rechtsextremistische Bestrebung gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung ein. Das Politikkonzept steht im Widerspruch zur Menschenwürdegarantie sowie zum Demokratie- und Rechtsstaatsprinzip. Ein ethnisch-homogenes Staatsvolksverständnis bildet den Dreh- und Angelpunkt im politischen Denken des „Flügels“.
Diese Bewertung ist eine bundeseinheitliche gewesen, da mangels regionaler Organisationsstrukturen keine gesonderte Einstufung durch die Verfassungsschutzbehörden der Länder mehr erforderlich war.
Anlässlich der Einstufung als gesichert rechtsextremistische Bestrebung sagte der rheinland-pfälzische Innenminister Roger Lewentz im März 2020: „Von Flügel-Anhängern getätigte Äußerungen bewegen sich nicht mehr auf dem Boden des Grundgesetzes und laufen einem demokratischen und friedlichen Miteinander zuwider. Sie schaffen den Nährboden für Hass und Hetze.“ Zu jenem Zeitpunkt lag das Personenpotential des „Flügels“ in Rheinland-Pfalz im unteren zweistelligen Bereich.
Ende April 2020 erklärte der „Flügel“ seine Auflösung. Gleichwohl entfaltet das Netzwerk nach Erkenntnissen des Verfassungsschutzes weiterhin Aktivitäten. „Das Bundesamt für Verfassungsschutz nimmt wahr, dass viele Anhänger des rechtsextremen 'Flügels' um mehr Einfluss in der Partei kämpfen, obwohl sich der 'Flügel' angeblich selbst aufgelöst hat“, sagte BfV-Präsident Thomas Haldenwang im Oktober 2020.
„Der Flügel“ hatte sich im März 2015 gegründet. Die „Erfurter Resolution“ bezeichnete er als seine „Gründungsurkunde“. Sie wurde wegen innerparteilicher Machtkämpfe verfasst, um sich gegen den Kurs des damaligen Bundessprechers zu wenden. Die Erstunterzeichner der Resolution“ lehnten diesen Kurs ab, weil er sich „ohne Not mehr und mehr dem etablierten Politikbetrieb [anpasst]: dem Technokratentum, der Feigheit und dem Verrat an den Interessen unseres Landes“ und damit nicht für die dem Wähler angekündigte „Alternative“ stehe.