Regionalplanung

Aufgabe

Die Regionalplanung bildet die teilraumbezogene, regionale Stufe der Landesplanung. Ihre Aufgabe ist die vorausschauende, überörtliche, überfachliche und zusammenfassende Planung für die raum- und siedlungsstrukturelle Entwicklung der Region.

Sie koordiniert staatliche, gesellschaftliche, wirtschaftliche und kommunale Planungsabsichten, die mit konkreten Raumansprüchen verbunden sind.

Rheinland-Pfalz ist in die vier Regionen Mittelrhein-Westerwald, Rheinhessen- Nahe, Trier und Westpfalz aufgeteilt. Für diese Gebiete nehmen die Planungsgemeinschaften die Regionalplanung wahr. Die ehemalige Region Rheinpfalz ist am 1. Januar 2006 im Verband Region Rhein-Neckar aufgegangen, der sich über die Grenzen der Bundesländer Baden-Württemberg, Hessen und Rheinland-Pfalz erstreckt.

Regionale Raumordnungspläne

Hauptinstrument der Regionalplanung ist der regionale Raumordnungsplan. Hierin werden die Ziele und Grundsätze des Landesentwicklungsprogramms auf regionaler Ebene konkretisiert und ergänzt. Dazu werden die regionsspezifischen Struktur- und Entwicklungsfragen aufgearbeitet und die übergeordneten Vorgaben mit den regionalen Bedürfnissen abgestimmt. Der regionale Raumordnungsplan übernimmt somit eine wichtige Mittlerfunktion zwischen der Landes- und der kommunalen Ebene.

Digitale regionale Raumordnungspläne im Internet

Eine regionenübergreifende Gesamtschau der digitalen regionalen Raumordnungspläne steht unter 

http://www.regionale-raumordnungsplaene.rlp.de/

zur Verfügung.