Zukünftig werden mindestens sieben qualifizierte Luftfahrer mit zwei hierfür umgebauten Luftfahrzeugen eingesetzt werden können. Neben Berufspiloten dürfen künftig auch Privatpiloten mit einer Instrumentenflugberechtigung fliegen.Die erste Erprobungsphase der Hagelabwehr ist Ende des vergangenen Jahres abgeschlossen worden. Zuvor hatte die rheinland-pfälzische Luftfahrtbehörde dem Verein im Jahre 2012 die erste Genehmigung zur Hagelabwehr mittels Luftfahrzeug erteilt.Die Hagelabwehr ist unter Beachtung des Umweltschutzes und Fortführung der Untersuchungen zu den Umweltwirkungen zugelassen. Diese Nachricht werde sicherlich von vielen Winzerinnen und Winzern der Pfalz begrüßt, da hierdurch gravierende Schäden an den Rebflächen durch Hagel und damit wirtschaftliche Einbußen verhindert werden könnten, sagte Raab.
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Luftverkehr