Katastrophenschutz / Krisenmanagement / Zivile Verteidigung

Der Katastrophenschutz (KatS) ist, als Teil der staatlichen Gefahrenabwehr, nach den Artikel 30 und 70 des Grundgesetzes, Aufgabe der Länder. Im Rahmen der Novellierung des Brand- und Katastrophenschutzgesetzes (LKBG) im Juni 2025 wurde der Katastrophenschutz neu definiert: Er umfasst nunmehr die vorbereitenden und abwehrenden Maßnahmen gegen Großschadensereignisse und Katastrophenfälle. 

In Rheinland-Pfalz erfüllen die Landkreise und kreisfreien Städte ihre Aufgaben im Katastrophenschutz grundsätzlich als Pflichtaufgaben der Selbstverwaltung. Eine Ausnahme hiervon bilden die vorbereitenden und abwehrenden Maßnahmen im Katastrophenfall. Diese erfüllen die Landkreise und kreisfreien Städte seit der Novellierung des LBKG als Auftragsangelegenheit mit der Folge, dass das Land hierüber die Fachaufsicht ausüben und Weisungen erteilen kann. Das Land erfüllt zentrale Aufgaben im Katastrophenschutz, erstellt Alarm- und Einsatzpläne beispielsweise für die Umgebung kerntechnischer Anlagen, hält für den Katastrophenschutz notwendige Ausrüstungen und Einrichtungen bereit, stellt zentrale Landeseinheiten auf, berät und unterstützt die kommunalen Aufgabenträger bei der Erfüllung ihrer Aufgaben, insbesondere durch Zuwendungen für Fahrzeuge, Ausrüstungen und Feuerwehrhäuser sowie durch Rahmen-Alarm- und Einsatzpläne für die verschiedenen Gefahrenlagen.

Im Krisenmanagement hat die Landesregierung mit dem „Krisenstab der Landesregierung” eine ressortübergreifende Einrichtung geschaffen, die im Ereignisfall administrativ-organisatorische Entscheidungen im Zuständigkeitsbereich der Landesregierung veranlasst und so ein ebenenübergreifendes Handeln ermöglicht.

Die Zivile Verteidigung ist ein Teil der Gesamtverteidigung Deutschlands und umfasst alle nicht-militärischen Maßnahmen im Rahmen der Verteidigung gegenüber Bedrohungen der äußeren und inneren Sicherheit für den Staat und die Bevölkerung. Sie ist darauf ausgerichtet, auch in diesen Fällen die Handlungsfähigkeit von Staat und Verwaltung zu gewährleisten, die Bevölkerung zu schützen und zu versorgen und die Streitkräfte zu unterstützen.