| Informationsfreiheitsgesetz

Bilanz nach einem Jahr Informationsfreiheitsgesetz in Rheinland-Pfalz

Das rheinland-pfälzische Landesinformationsfreiheitsgesetz ist seit dem 1. Februar 2009 in Kraft. Es regelt den Zugang zu amtlichen Informationen, die bei Behörden des Landes, der Gemeinden und Gemeindeverbände sowie der sonstigen der Aufsicht des Landes unterstehenden juristischen Personen des öffentlichen Rechts vorliegen. Das Gesetz hat in Rheinland-Pfalz einen allgemeinen, verfahrensunabhängigen Rechtsanspruch auf Zugang zu diesen Informationen geschaffen.

„Die rheinland-pfälzischen Behörden verzeichneten nach einer ersten vorläufigen Datenerhebung bisher rund 140 Anträge auf Informationszugang, die ausdrücklich auf das Landesinformationsfreiheitsgesetz gestützt wurden. Davon bezogen sich die meisten auf den Bereich der öffentlichen Sicherheit, aber auch die Themen Baurecht und Verkehr wurden verstärkt abgefragt. Nahezu 90 Prozent der Anträge wurden positiv beschieden. Nur in weniger als 10 Prozent der Fälle wurden für den Informationszugang Gebühren erhoben“, bilanzierte Innenminister Karl Peter Bruch.

Darüber hinaus sei zu beobachten, dass die Behörden sich häufig als Dienstleister begriffen und über die erfassten Fälle hinaus in deutlich höherer Zahl allgemein Zugang zu amtlichen Informationen gewährten. „Unsere Verwaltungen geben bürgerfreundlich Auskunft, ohne dass die Antragstellerinnen und Antragsteller dort mit dem Gesetz unter dem Arm erscheinen müssen“, kommentierte Bruch die in der Regel unkomplizierte Verwaltungspraxis.

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