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Bruch: Landesregierung unterstützt Kommunen nach Kräften

„Die Landesregierung bekennt sich zu ihrer Verantwortung für eine angemessene Finanzausstattung der Gemeinden und Gemeindeverbände. Wir unterstützen unsere Kommunen dabei nach Kräften. Allerdings sind die Möglichkeiten der Landesregierung zu einer dauerhaften Verbesserung der finanziellen Lage der Kommunen im Land begrenzt.“ Dies sagte Innenminister Karl Peter Bruch heute zur Berichterstattung über die Mitteilungen des Städtetages gestern. Bruch teilt die Mahnung des Städtetages, die Steuern nicht noch weiter zu senken. „Dies ist für uns als Land nicht zu stemmen und auch nicht für die Kommunen. Letztlich zahlen diese Zeche die Bürgerinnen und Bürger über Streichungen von Einrichtungen oder über steigende Gebühren.“

Die Untersuchung der Bertelsmann-Stiftung (Kommunaler Finanz- und Schuldenreport Deutschland 2008 – Ein Ländervergleich, Gütersloh 2008, S. 86) kam zu dem Ergebnis, dass sich die Finanzkraft des Landes Rheinland-Pfalz einschließlich seiner Gemeinden nach Länderfinanzausgleich und Bundesergänzungszuweisungen auf 97 Prozent des Durchschnitts der Flächenländer beläuft. Mit diesem Einnahme-Wert landet Rheinland-Pfalz gemeinsam mit Niedersachsen auf dem hintersten Platz unter den westdeutschen Flächenländern. Wenn Land und Gemeinden aber nur unterdurchschnittliche Einnahmen haben, führen schon durchschnittliche Ausgaben zu Defiziten. Die Landesregierung setzt dennoch laufend Maßnahmen um, welche ein Anwachsen der finanziellen Schieflage der Kommunen abbremsen:

Im Juni 2004 wurde mit den Stimmen aller im Landtag vertretenen Fraktionen das so genannte Konnexitätsprinzip in die Landesverfassung eingefügt und im März 2006 durch ein bundesweit beispielhaftes Ausführungsgesetz kommunalfreundlich konkretisiert.

Mit Hilfe des „Beistandspaktes“ in den Jahren 2003 bis 2006 sowie ab 1. Januar 2007 durch den „Stabilisierungsfonds“ haben die Gemeinden und Gemeindeverbände bis Ende 2007 rund 688 Millionen Euro im Wege der Vorfinanzierung mehr erhalten. Dies hat in dem genannten Zeitraum zu einer wesentlichen Verstetigung der Finanzausgleichsleistungen geführt. Auch in der aktuellen Finanz- und Wirtschaftskrise, die von rückläufigen Verbundsteuereinnahmen geprägt ist, profitieren die kommunalen Gebietskörperschaften von stabilen Finanzausgleichsleistungen. Das vorbildliche und in Deutschland in dieser Form bislang einmalige Instrument des „Stabilisierungsfonds“ ist von Finanzwissenschaftlern positiv beurteilt worden.

Während selbst finanzstarke Länder regelmäßig die Finanzausgleichsmassen stark kürzen, um den Landeshaushalt zu entlasten, können sich die rheinland-pfälzischen Kommunen auf garantiert wachsende Landeszuweisungen aus dem kommunalen Finanzausgleich verlassen. Von 2008 auf 2009 wuchs die Finanzausgleichsmasse um knapp 71 Millionen Euro und wird 2010 noch einmal um weitere gut 18 Millionen Euro zunehmen, obwohl die Steuereinnahmen des Landes drastisch schrumpfen. Allein die seit Ausbruch der Krise im November 2008 entstandenen Steuerausfälle belaufen sich auf 560 Millionen Euro für das Land. Die unverantwortliche Steuerpolitik der schwarz-gelben Bundesregierung allein durch das so genannte „Wachstumsbeschleunigungs-gesetz“ beschert dem Landeshaushalt Rheinland-Pfalz eine Mindereinnahme von dauerhaft über 120 Millionen Euro jährlich.

Beispiele aus anderen Ländern zeigen andere Entwicklungen: In Hessen plant die CDU/FPD-Landesregierung ab 2011 eine Kürzung des kommunalen Finanzausgleichs in Höhe von 400 Millionen Euro, was allein die zum Teil erhobene Behauptung widerlegt, das Nachbarland Hessen würde seine Kommunen im Finanzausgleich wesentlich besser ausstatten. In Baden-Württemberg plant die dort von der CDU und FDP/DVP gestützte Landesregierung für 2010 und 2011 eine Kürzung des kommunalen Finanzausgleichs in Höhe von jährlich 405 Millionen Euro.

In Rheinland-Pfalz werden die Verteilungsregeln im kommunalen Finanzausgleich laufend bedarfsgerecht angepasst. So wurden beispielsweise die kommunalen Schulträger im letzten Jahr deutlich gestärkt, indem der Schulansatz für die Realschulen plus, Gymnasien, Integrierten Gesamtschulen und Berufsbildenden Schulen im kommunalen Finanzausgleich von 30 v. H. auf 50 v. H. angehoben wurde. Ebenso werden höhere Zuweisungen zum Ausgleich der Kosten der Schülerbeförderung sowie der Beförderung von Kindern zu Kindertagesstätten gewährt. Jeweils im Vergleich zum Jahr 2008 wurden die Mittel um 2,5 Millionen Euro im Jahr 2009 und um 4,5 Millionen Euro im Jahr 2010 auf nunmehr 87 Millionen Euro angehoben. Auch der Ansatz für die allgemeinen Straßenzuweisungen erhöhte sich gegenüber dem Jahr 2008 um jeweils 2,5 Millionen Euro auf jeweils 48 Millionen Euro in 2009 und 2010.

Darüber hinaus ist beabsichtigt, zum 1. Januar 2011 im kommunalen Finanzausgleich eine Reihe von Maßnahmen umzusetzen, mit denen speziell die besonders belasteten Landkreise und kreisfreien Städte unterstützt werden sollen. So ist vor allem eine Stärkung des sog. „Soziallastenansatzes“ geplant, da sich die kommunalen Sozialausgaben besonders dynamisch entwickeln. Dabei ist festzustellen, dass die Sozialausgaben der kommunalen Aufgabenträger größtenteils auf bundesgesetzlichen Verpflichtungen beruhen, die von Land und Kommunen kaum beeinflusst werden können.

Außerhalb des kommunalen Finanzausgleichs ist es der Landesregierung gelungen, für die Jahre 2007 und 2008 eine besondere Erstattungsregelung zugunsten der rheinland-pfälzischen Aufgabenträger im Bereich Hartz IV zu erreichen. Der Bund hat sich an den Kosten für Unterkunft und Heizung in Rheinland-Pfalz mit der bundesweit höchsten Quote (41,2 v. H. in 2007 und 38,6 v. H. in 2008) beteiligt.

Die Umsetzung des Bundesgesetzes zur Umsetzung von Zukunftsinvestitionen der Kommunen und Länder (Zukunftsinvestitionsgesetz) im Rahmen des Sonderprogramms des Landes „Für unser Land: Arbeitsplätze sichern – Unternehmen unterstützen – nachhaltig investieren“ hat zusätzliche kommunale Investitionen ermöglicht. Mit einem Investitionsvolumen von mehr als 820 Millionen Euro stemmt sich Rheinland-Pfalz in den Jahren 2009 bis 2011 gegen die Finanz- und Wirtschaftskrise. Von diesen Mitteln stammen 469 Millionen Euro vom Bund, den Rest tragen Land, Kommunen und freie Träger. Mehr als drei Viertel des Fördermittelvolumens fließen in kommunale Aufgabenbereiche. Zur Unterstützung der Kommunen finanziert die rheinland-pfälzische Landesregierung die Anteile der Kommunen über einen Fonds zinsfrei vor. Erst ab dem Jahr 2012 müssen die Kommunen mit der vierjährigen Tilgung beginnen.

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