| Konjunkturpaket II

Bruch: Mehr als 80 Prozent der Projekte bereits bewilligt

„In der Zuständigkeit des Innenministeriums werden insgesamt 127 Maßnahmen im Rahmen des Konjunkturpakets II umgesetzt. 105 Projekte, rund 83 Prozent, sind bereits bewilligt, für weitere vier Maßnahmen (3 %) wurde eine Ausnahme vom Verbot des vorzeitigen Baubeginns zugelassen. Damit gelten rund 86 Prozent der Maßnahmen als „begonnen“, so die positive Bilanz von Innenminister Karl Peter Bruch zur Umsetzung des Konjunkturpakts II. Entscheidend für den Erfolg des Programms sei nicht, wie viele Gelder bereits abgerufen wurden, sondern wie viele Anträge bewilligt seien. „Mit der Bewilligung wissen die Kommunen, dass ihnen das Geld zur Verfügung steht und sie direkt mit der Umsetzung beginnen können.“ �oeber 18 Anträge werde in den nächsten Wochen noch entschieden. Danach könne eine Zwischenbilanz mit detaillierten Angaben, beispielsweise zum förderfähigen Volumen, zu den Eigenanteilen der Kommunen, zu den zu bewilligenden Darlehen oder zum Anteil der öffentlichen Förderung gezogen werden, so Bruch weiter.

78,5 Millionen Euro aus dem Konjunkturpaket II stehen dem Innenministerium insgesamt zur Verfügung. „Weit über 90 Prozent des Geldes gehen direkt an die Kommunen. Und wahrscheinlich können wir noch im Herbst dieses Jahres weitere kommunale Projekte, die bisher nicht zum Zuge kommen konnten, in das Sonderprogramm aufnehmen, da das Fördervolumen noch nicht vollständig ausgeschöpft ist“, stellte der Minister in Aussicht. „Es hat sich bewährt, dass wir die Anträge weitestgehend über die bereits bestehenden und bewährten Förderprogramme abgewickelt haben. Da die Fördervorschriften bekannt waren, konnten Anträge trotz der kurzen Fristen schnell gestellt und zeitnah bearbeitet werden“, sagte Bruch. „Auch die zinsfreie Vorfinanzierung der kommunalen Eigenanteile über den Zukunftsinvestitionsfonds durch das Land - bezogen auf die förderfähigen Kosten - erleichtert den Kommunen die Umsetzung.“ Die Förderbereiche des Innenministeriums umfassen Investitionsstock, Städtebauliche Erneuerung, Dorferneuerung, Sportstättenförderung, Förderungen im Bereich Feuerwehr und Katastrophenschutz sowie im Bereich der kommunalen IT-Service-Infrastruktur. „Besonders im Investitionsstock und der Dorferneuerung werden viele kleinere Projekte realisiert. Von der Auftragsvergabe profitieren vorrangig kleine und mittlere Betriebe vor Ort, damit kommt die Förderung an der richtigen Stelle an“, so der Minister. Auch im Feuerwehr- und Katastrophenschutzbereich könnten durch das Sonderprogramm wichtige Vorhaben schneller als geplant umgesetzt werden:  „So kann beispielsweise die Integrierte Leitstelle in Landau im Technikbereich nur mit Hilfe des Konjunkturprogramms II kurzfristig realisiert werden. Auch die Erweiterung der Integrierten Leitstelle in Mainz, wodurch zwei neue Arbeitsplätze entstehen, wäre ohne das Konjunkturprogramm II nicht möglich gewesen“, fasst Bruch abschließend zusammen.

Hintergrund:
Alle bereits bewilligten und zur Bewilligung anstehenden Maßnahmen in der Zuständigkeit des ISM (mit Ausnahme der Maßnahmen im Sportstättenbau, die über den sog. „Bildungstopf“ abgewickelt werden) können der beigefügten Anlage entnommen werden. Die dort angeführten Beträge geben das Gesamtinvestitionsvolumen, das durch die Maßnahme angestoßen wird, wieder (einschließlich der nicht förderfähigen Kosten). „Bildungstopf“: In Absprache mit dem Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Jugend und Kultur werden weitere 20,0 Millionen EUR für Investitionen in Sportanlagen, die auch von Schulen genutzt werden, aus Mitteln des Investitionsschwerpunkts Bildung bereit gestellt. Ein Teil der Maßnahmen wird dabei in der Zuständigkeit des Ministeriums des Innern und für Sport abgewickelt. Die Liste sowie weitere Informationen zum KII-Paket finden Sie auf den Homepages der einzelnen Ministerien, zusammenfassend unter www.fm.rlp.de

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