| UN-Behindertenrechtskonvention

Land will verbessertes Wahlrecht für Menschen mit Behinderungen

Der rheinland-pfälzische Ministerrat hat in seiner Sitzung in dieser Woche beschlossen, einen Antrag für eine Entschließung des Bundesrates zur Verbesserung des Wahlrechts behinderter Menschen einzubringen. Die Länderkammer befasst sich heute mit dem Papier.

„Derzeit dürfen bei Europa- und Bundestagswahlen aber auch Landtags- und Kommunalwahlen Menschen nicht wählen, für die zur Besorgung aller ihrer Angelegenheiten eine Betreuerin oder ein Betreuer nicht nur durch einstweilige Anordnung bestellt ist. Außerdem sind vom Wahlrecht Menschen ausgeschlossen, die sich auf Grund einer Anordnung nach dem Strafgesetzbuch in einem psychiatrischen Krankenhaus befinden. Dies halte ich für äußerst bedenklich“, begründet Innenminister Roger Lewentz den rheinland-pfälzischen Vorschlag einer Bundesratsinitiative. Der Wahlausschlussgrund bestehe seit mehr als zwei Jahr-zehnten und sei bereits bei seinem Erlass umstritten gewesen. Gegen beide Wahlausschlussgründe würden erhebliche Bedenken vorgebracht. Zudem sähen die Wahlgesetze mehrerer Länder - Baden-Württemberg, Bremen, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein  keinen Wahlausschluss bei strafrechtlich angeordneter Unterbringung vor.

„Darüber hinaus ist wiederholt darauf hingewiesen worden, dass im Hinblick auf die in Artikel 29 der UN-Behindertenrechtskonvention garantierte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am politischen Leben Handlungsbedarf bestehe. Unser Antrag trägt diesem Auftrag und unserer Verantwortung gegenüber der gesamten Gesellschaft Rechnung“, betonte Lewentz.

„Um eine bundeseinheitliche Lösung zu erreichen, ist der Bund gefordert, sein Wahlrecht modellhaft zu ändern. Deshalb fordern wir die Bundesregierung auf, unverzüglich die in ihrem Nationalen Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention beschlossene Studie zur aktiven und passiven Beteiligung von Menschen mit Behinderungen an Wahlen zum Abschluss zu bringen und die von ihr angekündigten Handlungsempfehlungen zur Verbesserung der Partizipation vorzulegen“, erklärte Sozialminister Alexander Schweitzer.

Der Landesbehindertenbeauftragte Matthias Rösch ergänzte: „Die bestehenden Kriterien zum Ausschluss vom Wahlrecht sind vor dem Hintergrund der UN-Behindertenrechtskonvention nicht mehr zu halten. Hier stellt sich eine Ungleichbehandlung von Menschen mit und ohne Behinderung dar. Der Ausschluss von Menschen mit Behinderungen bei Wahlen sollte stattdessen durch Maßnahmen ersetzt werden, die ihnen die Ausübung des Wahlrechts ermöglichen“.

Der Bundesrat soll nun in seiner heutigen Sitzung feststellen, dass die Wahlausschlussgründe dringend einer politischen Neubewertung bedürfen. Ferner wird die Umsetzung der angekündigten Studie zum Wahlrecht eingefordert und um Berichterstattung gegenüber dem Bundesrat bis Mitte 2013 gebeten.

 

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