| Nürburgring

Landesregierung nimmt Sorgen der Beschäftigten sehr ernst

Die Landesregierung nimmt die Sorgen von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die von Entlassungen betroffen sein können, sehr ernst, auch die der Beschäftigten der Nürburgring Automotive GmbH (NAG). Selbstverständlich sind wir bereits im Gespräch mit dem Betriebsrat. Um die angekündigten unternehmerischen Entscheidungen der NAG beurteilen zu können, müssen uns zunächst jedoch, wie bereits am Donnerstag dargestellt, die Geschäftszahlen ausgewertet vorliegen. Das ist noch nicht der Fall und bleibt abzuwarten.

Die NAG hatte mitgeteilt: „Zum jetzigen Zeitpunkt steht bereits fest, dass die 21 Mitarbeiter, die sich 2010 ein Rückkehrrecht zur Nürburgring GmbH hatten einräumen lassen, die NAG zum nächst möglichen Zeitpunkt verlassen werden.“ Dazu ist Folgendes festzuhalten:

Mit der Trennung von Besitz und Betrieb zum 1. Mai 2010 sind im Rahmen eines so genannten Betriebsübergangs die Arbeitsverhältnisse der bei der Nürburgring GmbH beschäftigten Arbeitnehmer auf die NAG übergegangen. Die in Rede stehenden 21 Beschäftigten hatten damals dem Betriebsübergang widersprochen; sie sind nach den arbeitsrechtlichen Bestimmungen Beschäftigte der Nürburgring GmbH geblieben. Es handelt sich somit nicht um Mitarbeiter der NAG, die sich ein Rückkehrrecht haben einräumen lassen, sondern weiterhin um Beschäftigte der Nürburgring GmbH. Auf Bitten der NAG hat die Nürburgring GmbH die Arbeitskraft dieser Beschäftigten der NAG zur Verfügung gestellt, die der Nürburgring GmbH die jeweiligen Personalkosten zu erstatten hat. Im Übrigen hat die NAG diese von ihr vertraglich zu zahlenden Personalkosten seit mehr als einem Jahr nicht mehr gezahlt; sie sind ebenfalls Gegenstand des bekannten Mahnbescheids. Es ist damit weiterhin seitens der Nürburgring GmbH gewährleistet, dass diese Beschäftigten in Lohn und Brot stehen.

Die 21 Beschäftigten sind im Wesentlichen im Technischen Dienst eingesetzt. Die Anforderungen im Technischen Dienst sind aufgrund des saisonalen Renn- und Vermietungsbetriebs von einer hohen zeitlichen Flexibilität gekennzeichnet. Dadurch können die in der Saison angesammelten Überstunden regelmäßig in den Monaten außerhalb der Saison abgebaut werden.

Schließlich ist noch einmal dem Eindruck entgegenzutreten, die NAG sehe sich „steigenden“ Pachtzahlungen ausgesetzt. Richtig ist vielmehr, dass die NAG die von vornherein vertraglich vereinbarte Pacht zu zahlen hat.

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