„Erst nach erheblichen Protesten, insbesondere durch die rheinland-pfälzische Landesregierung, beabsichtigt der Bundesgesetzgeber eine Übergangsvorschrift für einen Zeitraum von fünf Jahren zu schaffen, in dem die bisherige Rechtsauslegung beibehalten werden soll“, sagten Innenminister Roger Lewentz und Sozialministerin Malu Dreyer. Diese Vertrauensschutzregelung für fünf Jahre gehe der Landesregierung allerdings nicht weit genug, da es ab dem Jahr 2015 erneut zu erheblichen Rentenkürzungen für viele Ehrenamtsinhaberinnen und -inhaber kommen würde. Mit einer von Rheinland-Pfalz initiierten Entschließung des Bundesrates vom November des vergangenen Jahres sei die Bundesregierung bereits aufgefordert worden, eine zeitlich unbegrenzt geltende Regelung im Recht der gesetzlichen Rentenversicherung zu schaffen.
Nachdem dies von der Bundesregierung in ihrem Gesetzentwurf nicht umgesetzt wurde, soll das Ziel einer dauerhaften Nichtberücksichtigung der Aufwandsentschädigungen nunmehr im laufenden Gesetzgebungsverfahren weiterverfolgt werden. „Nur auf diese Weise kann auf lange Sicht ein ausreichender Schutz des öffentlichen Ehrenamtes vor einer unzumutbaren Beeinträchtigung erreicht werden“, so Lewentz und Dreyer. Während der Innenausschuss den rheinland-pfälzischen Antrag einstimmig angenommen hat, fand im Ausschuss für Arbeit und Sozialpolitik ein ähnlicher Antrag aus Nordrhein-Westfalen, der aber weitergehender war und damit zuerst abgestimmt wurde, eine Mehrheit, dadurch entfiel dort die Abstimmung über den rheinland-pfälzischen Antrag.