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Leitfaden zum Kommunalen Entschuldungsfonds beschlossen

Der Ministerrat hat in dieser Woche einen „Leitfaden zur Umsetzung des Kommunalen Entschuldungsfonds Rheinland-Pfalz“ beschlossen. „Der Leitfaden beschreibt das Verfahren der Beteiligung einer Kommune am Kommunalen Entschuldungsfonds und seines laufenden Vollzugs sowie die inhaltlichen Anforderungen an die kommunalen Konsolidierungsbeiträge. Der Leitfaden soll als Handlungsanleitung für die Kommunen dienen und eine gleichartige Verfahrensweise beim Vollzug gewährleisten“, wie Innenminister Roger Lewentz mitteilte.

Ministerpräsident Kurt Beck und die Vorsitzenden der kommunalen Spitzenverbände hatten die Rahmenvereinbarung zum Kommunalen Entschuldungsfonds am 22. September 2010 unterzeichnet. Eine Arbeitsgruppe aus Vertretern des Innenministeriums, des Finanzministeriums, der ADD sowie der Kreisverwaltungen Donnersbergkreis, Kusel, Rhein-Lahn-Kreis, Trier-Saarburg und Westerwaldkreis haben die näheren Details zur Umsetzung des Entschuldungsprogramms erarbeitet und sie in dem jetzt verabschiedeten Leitfaden mit ergänzenden Mustertexten zusammengefasst.
„Der Text des Leitfadens wurde neben den kommunalen Spitzenverbänden auch mit dem Rechnungshof Rheinland-Pfalz abgestimmt. Den Bedenken und Anregungen der kommunalen Spitzenverbände wurde dabei weitestgehend Rechnung getragen“, hob der Minister hervor. Im Rahmen der weiteren Vorbereitung des „Kommunalen Entschuldungsfonds Rheinland-Pfalz“ sind nach der Sommerpause

Informationsveranstaltungen für die hauptamtlichen Kommunalverwaltungen geplant. Darüber hinaus sind die Gesetzentwürfe für die notwendigen gesetzlichen Regelungen im Landesfinanzausgleichsgesetz und im Landeshaushaltsgesetz 2012 vorzubereiten, die Anfang nächsten Jahres in Kraft treten sollen.
Der Kommunale Entschuldungsfonds wird zum 1. Januar 2012 gegründet und über 15 Jahre betrieben. „Bis spätestens 31. Dezember 2013 müssen sich die konsolidierungswilligen Kommunen entschließen, ob sie dem Pakt beitreten wollen“, erinnerte der Minister. Der Beitritt erfolgt durch Unterzeichnung eines maßgeschneiderten, individuell vereinbarten Konsolidierungsvertrags, der tiefgreifende eigene Anstrengungen zur Entschuldung der teilnehmenden Kommunen verlangt. Der Fonds soll ein maximales Gesamtvolumen von 3,825 Mrd. Euro aufweisen und über die Laufzeit jährlich bis zu 255 Millionen Euro aufbringen, um damit bis zu zwei Drittel der Ende 2009 bestandenen kommunalen Liquiditätskredite zu tilgen und die fälligen Zinslasten zu vermindern. Die Finanzierung des Fonds ist jeweils zu einem Drittel (1,275 Mrd. Euro) von den teilnehmenden Kommunen selbst, von der kommunalen Solidargemeinschaft im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs und vom Land zu tragen. „Im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung entscheidet die teilnehmende Kommune selbst, durch welche Maßnahmen sie ihren Drittelanteil aufbringt“, unterstrich Lewentz.
Der 30-seitige Leitfaden steht im Internet unter <link http: www.isim.rlp.de>www.isim.rlp.de zum Herunterladen bereit (als Anhang zur Pressemeldung; siehe unter „Aktuelles“).

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