„Die Altersgrenze steigt ab dem Jahr 2016 stufenweise an, und zwar in Schritten von einem Monat pro Jahrgang für die zwischen 1951 und 1954 geborenen Beamtinnen und Beamten. Ab dem Geburtsjahrgang 1955 sind es zwei Monate pro Jahrgang. Und für alle nach 1963 Geborenen gilt dann die Regelaltersgrenze von 67 Jahren“, erläuterte Innenminister Roger Lewentz. Ausnahmen werde es für Lehrerinnen und Lehrer, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Justizvollzugsdienstes sowie die Polizei und die Feuerwehr geben. „Bei Polizei, Feuerwehr und Justizvollzugsdienst ändert sich nichts gegenüber der aktuellen Regelung“, so der Minister. Die Lehrkräfte sollen künftig ein Jahr länger arbeiten und mit dem Ende des Schuljahres in Ruhestand treten, in dem sie das 65. Lebensjahr vollenden.
„Mit den Ausnahmeregelungen tragen wir den besonderen Belastungen einzelner Gruppen in der Beamtenschaft Rechnung und bemühen uns um einen insgesamt gerechten Ausgleich bei der Anhebung der Lebensarbeitszeiten“, unterstrich Lewentz.
Ein neues Arbeitszeitmodell soll zudem eingeführt werden, um den Übergang in den Ruhestand flexibel gestalten zu können. Familienbedingte Ausfallzeiten können dabei weitgehend ausgeglichen werden. Rheinland-Pfalz habe sich bei der Neuregelung am Bundesbeamtengesetz und am Dienstrecht der meisten Bundesländer orientiere, die entsprechende Regelungen bereits enthielten, sagte der Minister.
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Beamtenrecht / Altersgrenze