| Kommunaler Entschuldungsfonds

Lewentz: Kommunaler Entschuldungsfonds erfolgreich gestartet

„Die Landesregierung ist beim Kommunalen Entschuldungsfonds voll im Zeitplan und angesichts des hohen Zuspruchs von Seiten der Kommunen zu diesem frühen Zeitpunkt kann ich heute schon feststellen: Der Entschuldungsfonds ist sehr erfolgreich gestartet!“ Dies sagte Innenminister Roger Lewentz heute Morgen im rheinland-pfälzischen Landtag. „Wir können stolz sein auf die gemeinsame Kraftanstrengung, die trotz knapper Kassen in Rheinland-Pfalz abgebildet wird. Der kommunale Entschuldungsfonds ist eine riesige Chance für die Kommunen in unserem Land. Er ist bundesweit der größte und in keinem anderen Bundesland vergleichbar zu finden“, so der Minister.

Entsprechend der gemeinsamen Erklärung der kommunalen Spitzenverbände und der Landesregierung wird der „Kommunale Entschuldungsfonds Rheinland-Pfalz“ mit Wirkung vom 1. Januar 2012 eingerichtet. Die erforderlichen Rechtsgrundlagen sind im Entwurf des Landesgesetzes zur Änderung finanzausgleichsrechtlicher Vorschriften enthalten. Dieser Entwurf wurde vom Landtag gestern Abend in der ersten Lesung behandelt. Bis das Gesetz verabschiedet und veröffentlicht wird, bedarf es deshalb noch einiger Wochen; das Gesetz wird dann rückwirkend zum 1. Januar 2012 in Kraft treten. „Angesichts dieser Terminkonstellation weise ich darauf hin, dass es trotz des erforderlichen rückwirkenden Inkrafttretens zu keiner zeitlichen Verzögerung kommt oder gekommen ist. Wir sind voll im Zeitplan“, unterstrich der Minister. Mit den kommunalen Spitzenverbänden sei der 15. August als jährlicher Auszahlungstermin für die entsprechenden Zuweisungen vereinbart. Wenn also die entsprechenden Anträge der Kommunen bis Ende April 2012 gestellt würden, bleibe noch genügend Zeit zur Prüfung, zur Bescheidung und zur Auszahlung der Zuweisungen für das Haushaltsjahr 2012, so Lewentz.

Derzeit ergebe sich laut Lewentz folgende Ausgangssituation:

• 1.385 kommunale Gebietskörperschaften können am Entschuldungsfonds nicht teilnehmen, weil sie im Sinne des Entschuldungsfonds keine „Schulden“ haben,

• 834 kommunale Gebietskörperschaften können zwar am Entschuldungsfonds teilnehmen, haben aber Konsolidierungsbeiträge unter 10 Euro je Einwohner und Jahr

• 274 kommunale Gebietskörperschaften können am Entschuldungsfonds teilnehmen und haben Konsolidierungsbeiträge über 10 Euro je Einwohner und Jahr.

Ein abschließendes Bild über die Teilnahme am Entschuldungsfonds werde erst nach Ablauf der zweijährigen Beitrittsphase Ende 2013 vorliegen. Bis dahin blieben insbesondere folgende Entwicklungen noch abzuwarten, so Lewentz:

1. Wie hoch ist die Anzahl jener Gemeinden, die aus eigener Entscheidung nicht am Entschuldungsfonds teilnehmen? 

2. Wie hoch ist die Anzahl jener Gemeinden, die aus eigener Entscheidung das niederschwellige Einstiegsangebot annehmen?

3. Wie hoch ist die Anzahl jener Gemeinden, die aus eigener Entscheidung erst zum 1. Januar 2013 oder gar erst zum 1. Januar 2014 am Entschuldungsfonds teilnehmen, wobei dann noch zu unterscheiden ist, ob diese Gemeinden für die Jahre 2012 und ggf. 2013 eine „Nachholung“ wünschen.

4. Reduzieren sich aufgrund von Prüfungen im Einzelfall die bislang kalkulierten  Gesamtleistungen?

Nach einer Umfrage bei den Aufsichtsbehörden von vorgestern ergibt sich gegenwärtig folgender Stand:

Von 82 kommunalen Gebietskörperschaften wurde bereits ein Konsolidierungsvertrag abgeschlossen, darunter:

• 1 verbandsfreie Stadt,

• 75 Gemeinden,

• 6 Verbandsgemeinden und

Von 652 weiteren kommunalen Gebietskörperschaften ist – ausweislich des Vorliegens entsprechender Anträge – ein Beitritt im Jahr 2012 noch geplant:

• 12 kreisfreie Städte (von 12),

• 5 verbandsfreie Städte,

• 591 Gemeinden,

• 26 Verbandsgemeinden und

• 18 Landkreise.

„Obwohl wir erst am Anfang einer zweijährigen Beitrittsphase stehen, ist der Zuspruch bereits so groß. Das kann mit Fug und Recht als gelungener Start bezeichnet werden“, unterstrich der Minister.

Die Aufsichtsbehörden befänden sich gegenwärtig in intensiven Beratungen mit teilnahmebereiten Kommunen über den Abschluss der Konsolidierungsverträge. Vom Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur würden derzeit in zahlreichen Einzelfällen „Häufig gestellte Fragen“ bearbeitet und beantwortet, d. h. im Internet für alle Beteiligten dokumentiert, um einen möglichst einheitlichen Vollzug des Kommunalen Entschuldungsfonds zu gewährleisten. „Dies hilft den Kommunen bei der Auswahl ihrer Konsolidierungsmaßnahmen“, so der Minister.

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