| Katastrophenschutz

Lewentz: Land fördert weitere Fahrzeuge des Katastrophenschutzes

Innenminister Roger Lewentz hat zahlreichen Landkreisen Mittel aus dem rheinland-pfälzischen Förderprogramm im Katastrophenschutz bewilligt. Insgesamt erhalten die kommunalen Aufgabenträger über 400.000 Euro für die Beschaffung von Fahrzeugen des Sanitäts-, Betreuungs- und Verpflegungsdienstes, die in der beigefügten Tabelle aufgelistet sind.

Lewentz erläuterte: „Mit diesen Zuschüssen unterstützen wir die Landkreise dabei, ihre Aufgaben im Katastrophenschutz bestmöglich zu erfüllen. Darüber hinaus geht es mir aber auch um die ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer in den Sanitäts-, Betreuungs- und Verpflegungseinheiten, die einen Großteil ihrer Freizeit für die Allgemeinheit opfern. Sie sollen wissen, dass wir ihre Arbeit nicht nur dankbar anerkennen, sondern dass wir sie auch bei ihrer wichtigen Tätigkeit unterstützen. Dafür ist eine gute Ausrüstung unerlässlich“, betonte der Minister.

Mit der Anschaffung der neuen Fahrzeuge wird unter anderem die Transportkapazität in den Landkreisen für den Fall eines Massenanfalls von Verletzten weiter ausgebaut. Ziel sei es, in den rheinland-pfälzischen Gebietskörperschaften möglichst einheitliche Strukturen aufzubauen. Zwar entschieden die zuständigen Landkreise und kreisfreien Städte in eigener Verantwortung darüber, in welchem Umfang sie welche Einheiten für den Sanitäts-, Betreuungs- und Verpflegungsdienst vorsehen. Allerdings sei eine landesweite Ausstattungskonzeption, welche Standards vorgehalten werden sollen, in zweierlei Hinsicht von großem Vorteil: „Die Zusammenarbeit im Katastrophenschutz muss auch über kommunale Gebietskörperschaften hinaus funktionieren. Eine möglichst einheitliche Ausstattung ermöglicht das reibungslose und schnelle Ineinandergreifen verschiedener Kräfte. Außerdem können die Kreise und kreisfreien Städte bei der Beschaffung der Ausrüstung kooperieren, das spart Ressourcen“, betonte der Minister.

Das Innenministerium fördert seit dem Jahr 2007 kommunale Beschaffungs-maßnahmen im Sanitäts-, Betreuungs- und Verpflegungsdienst. Dabei können Zuschüsse in Höhe von bis zu 40 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtkosten für die Beschaffung von Fahrzeugen in den genannten Bereichen bewilligt werden. Seit 2007 sind so bisher Bewilligungen mit einem Gesamtvolumen von rund 2,1 Millionen Euro ausgesprochen worden. Bei einer Förderquote von 40 Prozent bedeutet dies ein Gesamtinvestitionsvolumen für Fahrzeugbeschaffungen seit 2007 in Höhe von über 5,25 Millionen Euro im Sanitäts-, Betreuungs- und Verpflegungsdienst in Rheinland-Pfalz.

 

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