Ab der kommenden Saison 2021/2022 sollen dann keine Daten mehr von Kontakt- und Begleitpersonen gespeichert werden. Zudem wird eine Benachrichtigungspflicht eingeführt. Die erfolgte Benachrichtigung ist in der SKB-Datei entsprechend dokumentiert. Die Speicherung der Daten soll nach zwölf Monaten überprüft werden.
Als weiteres Ergebnis des jetzt vorgelegten Sachstandberichtes einer landesweiten Arbeitsgruppe wurde im Rahmen der Kooperation mit dem Saarland die Nutzung der IT-Grundstruktur und Software der dortigen SKB-Datei vereinbart. Zu den erforderlichen technischen Anpassungen laufen derzeit die Feinabstimmungen. Der Landesdatenschutzbeauftragte wird in die Neustrukturierung der Datei einbezogen. Ziel der Änderungen ist eine praktikable und datenschonende Lösung.