Das zweigeschossige Hallenbad soll auf einem bisher unbebauten Grundstück im Sportzentrum von Altenkirchen errichtet werden, das bereits über eine Turnhalle, eine Skateranlage und ein Stadiongelände verfügt. Der Neubau ist als Schul- und Sporthallenbad mit Freizeitcharakter vorgesehen. Geplant sind fünf Bahnen á 25 m Länge und zwei Sprunganlagen (1 m Sprungbrett und 3 m Plattform), ein Kleinkinderbereich mit einem Kleinkinderbecken und ein Kursbecken (10 m x 12,5 m) mit Hubboden. Hinzu kommen entsprechende Umkleide-, Technik- und Nebenräume.
„Ich freue mich sehr über die Förderung. Unsere Ausdauer hat sich gelohnt“, so Jüngerich. “Mein Dank gilt den Mitarbeitern des Rathauses, dem Verbandsgemeinderat, der Kreisverwaltung Altenkirchen, der ADD und dem Innenministerium. Sie alle haben hervorragend zusammengearbeitet und sich für die Förderung im besonderen Maße engagiert.“
Das bisherige Hallenbad in Altenkirchen hätte einer Sanierung bedurft, war aber aus statischen und betriebswirtschaftlichen Gründen nicht mehr sanierungswürdig. Außerdem entstand durch die freiwillige Fusion der Verbandsgemeinde am 1. Januar 2020 ein höherer Bedarf an Wasserflächenkapazität, um den Schulen aus der Verbandsgemeinde Schwimmunterricht zu ermöglichen. Neben zahlreichen Schulen nutzen auch Sportvereine und die DLRG-Ortsgruppe Altenkirchen das Hallenbad.
„Der Neubau schafft Möglichkeiten, damit Kinder bereits in frühen Jahren das sichere Schwimmen erlernen und trainieren können. Auch der Breitensport und die Wasserrettung am Standort Altenkirchen profitieren von einem neuen Hallenbad“, so Lewentz. Schwimmbäder dienen in besonderem Maße dem sozialen Zusammenhalt. Diesen zu fördern ist ein wichtiges Anliegen der Landesregierung. Denn nicht zuletzt sind Schwimmbäder auch wohnortnahe Angebote an alle Bevölkerungsgruppen, um verschiedene Freizeitaktivitäten wahrnehmen zu können.