Ausgelaufene Programme
Mit dem Programmjahr 2020 haben Bund und Länder die Städtebauförderung neu strukturiert. Die bisher sechs gebietsbezogenen Programme der Städtebauförderung wurden zu drei Programmen zusammengefasst. Hier finden Sie eine Übersicht über die langjährigen sowie die zuletzt mit Ende des Jahres 2019 ausgelaufenen Förderprogramme.
Das Entwicklungsprogramm wurde mit Ablauf des Programmjahres 2017 nach 26 erfolgreichen Jahren beendet und aufgehoben.
Ziel des Programmes war die Entwicklung von Brachflächen, die Neu- oder Umnutzung von leer stehenden Gebäuden. Es sollte zur Sicherung und Stärkung der örtlichen Zentren beitragen, ihre Attraktivität steigern und die Wettbewerbsfähigkeit der Innenstädte verbessern. In Rheinland-Pfalz wurde das Entwicklungsprogramm 1992 als ein eigenständiges Teilprogramm in 11 Gemeinden und mit 14 Maßnahmen begonnen. Dazu haben Städte wie Mainz, Trier, Kaiserslautern, Koblenz, Landau, Neustadt, Idar-Oberstein, aber auch einige kleinere Gemeinden, mit besonderen städtebaulichen Herausforderungen, wie Montabaur gehört. Grundlage war das Baugesetzbuch. Rechtsgrundlagen waren die §§ 136 ff. des BauGB.
Mit Hilfe der Fördermittel sind auch ehemals militärisch genutzte Flächen, so genannte Konversionsflächen, mit dem Ziel der Umnutzung entwickelt worden.
Das Land hat sich zunehmend mit höheren Anteilen beteiligt und die Gemeinden dadurch entlastet. Gründe dafür waren die schwieriger werdenden Haushaltslagen der Programmgemeinden und die Herausforderungen, die mit der Umnutzung der militärisch genutzten oder brach liegenden Flächen verbunden waren. In vielen Fällen wurden wegen des besonderen Landesinteressens Förderungen in Höhe von 90 Prozent vereinbart. Insgesamt hat das Land ca. 72 Prozent, der Bund ca. 9 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten bereitgestellt, so dass den Gemeinden ein Eigenanteil von ca. 19 Prozent verblieben ist.
In der Laufzeit des Programmes konnten mit Hilfe des Bund-Länderprogrammes in vielen Städten und Gemeinden landesbedeutende Konversionsmaßnahmen gefördert und die Flächen damit einer neuen Nutzung zugeführt werden.
Programmzahlen
Förderzeitraum: | 1992 - 2014 / 2017 |
Förderjahre: | 23 / 26 |
Förderfälle insgesamt: | 381 |
Fördervolumen pro Jahr durchschnittlich: | 10.330.000 Euro |
Zuwendungsempfänger gesamt: | 47 |
Fördergebiete gesamt: | 65 |
Zuwendungsfähige Kosten: | 293.888.000 Euro |
Kommunaler Eigenanteil: | 56.237.000 Euro |
Bewilligungsbetrag: | 237.651.000 Euro |
- Anteil Land: | 212.668.000 Euro |
- Anteil Bund: | 24.983.000 Euro |
Besondere Jahre
Förderumfang 1998 | 21.560.000 Euro (für 22 Zuwendungsempfänger) |
Förderumfang 2002 | 33.666.000 Euro (für 20 Zuwendungsempfänger) |
Förderperioden
Zeitraum | Bewilligte Beträge | Förderquote |
1992-1999 | 86.934.000 Euro | 76,8 Prozent |
2000-2009 | 133.733.000 Euro | 83,2 Prozent |
2010-2014 | 16.984.000 Eurp | 85,6 Prozent |
Das Sanierungsprogramm wurde mit Ablauf des Programmjahres 2015 nach 45 erfolgreichen Jahren beendet und aufgehoben. Das Programm war 1971 als Bund-Länder-Programm gestartet worden. Grundlage war das damalige Städtebauförderungsgesetz, das 1987 durch das Baugesetzbuch abgelöst worden war. Rechtsgrundlagen waren zuletzt die §§ 136 ff. des BauGB.
In der Laufzeit des Programmes konnten in allen großen und mittleren Städten sowie in vielen kleineren Städten und größeren Gemeinden die Innenstädte und Stadt- und Ortskerne erhalten und gestärkt werden. Das Programm wurde 1971 mit 17 Gemeinden begonnen. Dazu gehörten Städte wie Mainz, Ludwigshafen, Trier, Kaiserslautern, Worms, Bingen, aber auch einige kleinere Gemeinden mit besonderen geschichtlichen Herausforderungen. 1975 war das Programm auf 35 Gemeinden und 1980 auf 47 Gemeinden angewachsen. Das Sanierungsprogramm hatte zuletzt 2015 immer noch ein Volumen von 10.568.500 Euro für 26 Maßnahmen und gehörte damit zu den größten Teilprogrammen der Städtebauförderung.
Das Sanierungsprogramm war bis zum Anfang der 90er-Jahre das zentrale Städtebauförderungsprogramm und der Garant für eine erfolgreiche Stadterneuerung. Das Programm verfolgte als Ziel die Sicherung und Stärkung der örtlichen Zentren und sollte die Attraktivität der Innenstädte steigern sowie ihre Wettbewerbsfähigkeit verbessern.
In den ersten beiden Jahrzehnten war das Sanierungsprogramm durch eine 1/3-Aufteilung der Mittel zwischen Bund, Land und Gemeinden geprägt. Ab 1991 hat sich das Land zunehmend mit einem höheren Anteil beteiligt und die Gemeinden damit entlastet. Gründe dafür waren die schwieriger werdenden Haushaltslagen der Programmgemeinden und die Herausforderungen bei der Umgestaltung beziehungsweise Umnutzung von ehemals militärisch genutzten oder brach liegenden Flächen. Insgesamt hat das Land mehr als das Doppelte an Mitteln für das Programm bereitgestellt als der Bund.
Programmzahlen
Förderzeitraum: | 1971 bis 2015 |
Förderjahre: | 45 |
Förderfälle insgesamt: | 3.405 |
Fördervolumen pro Jahr durchschnittlich | 22.050.000 Euro |
Zuwendungsempfänger gesamt: | 190 |
Fördergebiete gesamt: | 235 |
Zuwendungsfähige Kosten: | 1.431.444.000 Euro |
Kommunaler Eigenanteil: | 439.290.000 Euro |
Bewilligungsbetrag: | 992.154.000 Euro |
- Anteil Land: | 674.315.000 Euro |
- Anteil Bund: | 317.839.000 Euro |
Förderperioden
Zeitraum | Gemeinden | Bewilligte Beträge | Förderquote |
1971-1979 | 55 | 108.172.000 Euro | 66,7 Prozent |
1980-1989 | 127 | 304.359.000 Euro | 67,7 Prozent |
1990-1999 | 167 | 306.255.000 Euro | 69,1 Prozent |
2000-2009 | 142 | 207.314.000 Euro | 72,2 Prozent |
2010-2015 | 65 | 66.054.000 Euro | 74,2 Prozent |
Das Programm "Aktive Stadtzentren" wurde im Jahr 2008 als Bund-Länder-Programm gestartet und durch die Änderung der Programmstruktur 2019 beendet.
Ziel des Programmes war es, Innenstädte und Stadtteilzentren nachhaltig zu stärken und zu beleben. Zentrale Versorgungsbereiche der Kommunen, die von Funktionsverlusten betroffen sind, sollten so stabilisiert und nachhaltig entwickelt werden. Ursache für diese Funktionsverluste waren dabei oftmals gewerbliche Leerstände.
Die Fördermittel waren deshalb bestimmt für Investitionen die Ortszentren, innerstädtischen Quartieren und Stadtteilzentren aufwerten sollten. Zudem wurden Maßnahmen gefördert, die für mehr Grün in der Stadt sorgten und die Ziele des Klimaschutzes umsetzen sollten.
Entsprechend der für das jeweilige Programmjahr gültigen Verwaltungsvereinbarung Städtebauförderung wurden für das Programm „Aktive Stadtzentren“ Bundes- und Landesmittel bereitgestellt.
In der Laufzeit des Programmes konnten in großen und mittleren Städten sowie in kleineren Städten und größeren Gemeinden die Innenstädte und Stadt- und Ortskerne erhalten und nachhaltig gestärkt werden. Das Programm "Aktive Stadtzentren" umfasste zuletzt immer noch ein Volumen von 15,5 Millionen Euro für 24 Fördermaßnahmen, davon waren 7 Millionen Euro Bundesfinanzhilfen. Es wurden Maßnahmen in Städten wie Bad Breisig, Bad Kreuznach, Grünstadt, Idar-Oberstein, Kaiserslautern, Koblenz, Kusel, Mainz, Mayen, Mutterstadt, Pirmasens und Zweibrücken gefördert.
Programmzahlen
Förderzeitraum: | 2008 bis 2019 |
Förderjahre: | 12 |
Förderfälle insgesamt: | 197 |
Fördervolumen pro Jahr durchschnittlich | 9.560.071,67 Euro |
Zuwendungsempfänger gesamt: | 29 |
Fördergebiete gesamt: | 31 |
Zuwendungsfähige Kosten: | 147.630.754,00 Euro |
Kommunaler Eigenanteil: | 32.909.894,00 Euro |
Bewilligungsbetrag: | 114.720.860,00 Euro |
- Anteil Land: | 64.932.595,00 Euro |
- Anteil Bund: | 49.788.265,00 Euro |
Das Programm "Soziale Stadt - Investitionen im Quartier" wurde im Jahr 2008 als Bund-Länder-Programm gestartet und durch die Änderung der Programmstruktur 2019 beendet. Es war der Vorläufer des aktuellen Programms "Sozialer Zusammenhalt - Soziale Stadt" und verfolgte inhaltlich die gleichen Schwerpunkte. Ziel des Programmes war und ist die Stärkung von städtischen Zentren und Stadtteilen, die besonderer Aufmerksamkeit bedürfen. Leitziel des Programms ist eine quartiersorientierte soziale Stadtentwicklung.
Entsprechend der für das jeweilige Programmjahr gültigen Verwaltungsvereinbarung Städtebauförderung wurden für das Programm „Soziale Stadt - Investitionen im Quartier“ Bundes- und Landesmittel bereitgestellt.
Während der Laufzeit des Programmes konnten in großen und mittleren Städten sozial benachteiligte Quartiere in der Innenstadt, am Rande der Innenstadt oder in bedeutenden Stadtteilen nachhaltig gestärkt werden. Das Programm "Soziale Stadt - Investitionen im Quartier" umfasste zuletzt ein Volumen von 14,4 Millionen Euro für 28 Fördermaßnahmen, davon waren 6,6 Millionen Euro Bundesfinanzhilfen. Es wurden Maßnahmen in Städten wie Mainz, Kaiserslautern, Koblenz, Trier, Worms, Zweibrücken, Pirmasens, Bingen am Rhein und Schifferstadt gefördert.
Programmzahlen
Förderzeitraum: | 1999 bis 2019 |
Förderjahre: | 21 |
Förderfälle insgesamt: | 462 |
Fördervolumen pro Jahr durchschnittlich | 9.117.536,56 Euro |
Zuwendungsempfänger gesamt: | 23 |
Fördergebiete gesamt: | 53 |
Zuwendungsfähige Kosten: | 235.191.923,32 Euro |
Kommunaler Eigenanteil: | 43.723.655,64 Euro |
Bewilligungsbetrag: | 191.468.267,68 Euro |
- Anteil Land: | 109.787.083,79 Euro |
- Anteil Bund: | 81.681.183,89 Euro |
Das Programm ist ursprünglich im Jahr 2005 unter dem Namen "Stadtumbau West" als Bund-Länder-Programm gestartet.
Ziel des Programmes war es den städtebaulichen Funktionsverlusten und den damit verbundenen Auswirkungen entgegenzuwirken. Städtebauliche Funktionsverluste liegen immer dann vor, wenn ein Überangebot an Gebäuden oder Flächen für eine bestimmte Nutzung besteht oder zu erwarten ist, für die es aus unterschiedlichen Gründen aber keine Nachfrage gibt. Dazu können Wohnungen, Geschäfte und Brachflächen zählen.
Im Jahr 2017 wurden die beiden Programme "Stadtumbau West" und "Stadtumbau Ost" (seit 2002) im Programm "Stadtumbau" zusammen geführt. Durch die Änderung der Programmstruktur 2019 wurde das Programm schließlich beendet.
Durch die Unterstützung von Bund und Ländern war es den betroffenen Kommunen möglich, die mit dem Strukturwandel verbundenen vielfältigen Aufgaben wirksam bewältigen zu können.
Entsprechend der für das jeweilige Programmjahr gültigen Verwaltungsvereinbarung Städtebauförderung wurden für das Programm „Stadtumbau“ Bundes- und Landesmittel bereitgestellt.
Während der Laufzeit des Programmes konnten Stadt- und Ortskerne und innenstadtnahe Gebiete gestärkt werden, die von erheblichen städtebaulichen Funktionsverlusten und Strukturveränderungen betroffen waren. Das Programm Stadtumbau umfasste zuletzt immer noch ein Volumen von 17,9 Millionen Euro für 33 Fördermaßnahmen, davon waren 8,3 Millionen Euro Bundesfinanzhilfen. Es wurden Maßnahmen in Städten wie Trier, Kaiserslautern, Bad Kreuznach, Landau, Vallendar, Bad Hönningen, St. Goar und Osthofen gefördert.
Programmzahlen
Förderzeitraum: | 2004 bis 2019 |
Förderjahre: | 16 |
Förderfälle insgesamt: | 327 |
Fördervolumen pro Jahr durchschnittlich | 13.137.907,06 Euro |
Zuwendungsempfänger gesamt: | 51 |
Fördergebiete gesamt: | 64 |
Zuwendungsfähige Kosten: | 265.701.847,00 Euro |
Kommunaler Eigenanteil: | 55.495.334,00 Euro |
Bewilligungsbetrag: | 210.206.513,00 Euro |
- Anteil Land: | 131.156.870,64 Euro |
- Anteil Bund: | 79.049.642,36 Euro |
Das Programm "Ländliche Zentren - Kleinere Städte und Gemeinden" wurde im Jahr 2010 als Bund-Länder-Programm gestartet und durch die Änderung der Programmstruktur 2019 beendet.
Ziel des Programmes war das Sichern und Stärken der öffentlichen Daseinsvorsorge von Städten und Gemeinden in dünn besiedelten, ländlichen, von Abwanderung bedrohten oder vom demographischen Wandel betroffenen Räumen. Mit dem Programm wollten Bund und Länder die Vorbereitung und Durchführung von Investitionen zur Erhaltung und Entwicklung der öffentlichen Daseinsvorsorge unterstützen.
Gefördert werden sollte dabei insbesondere die gebietsübergreifende Zusammenarbeit von Städten und Gemeinden, die funktional miteinander verbunden sind. Durch die Zusammenarbeit sollten die Kooperationspartner voneinander profitieren und ihre jeweiligen Stärken und Schwächen optimal nutzen beziehungsweise ausgleichen. Damit sollten sie für die Zukunft handlungsfähig aufgestellt sein.
Entsprechend der für das jeweilige Programmjahr gültigen Verwaltungsvereinbarung Städtebauförderung wurden für das Programm "Ländliche Zentren - Kleinere Städte und Gemeinden" Bundes- und Landesmittel bereitgestellt.
In der Laufzeit des Programmes konnten in kleineren Städten und Gemeinden im ländlichen Raum Stadt- und Ortskerne nachhaltig gestärkt werden. Das Programm "Ländliche Zentren - Kleinere Städte und Gemeinden" umfasste zuletzt immer noch ein Volumen von 10,8 Millionen Euro für 40 Fördermaßnahmen, davon waren 4,6 Millionen Euro Bundesfinanzhilfen. Es wurden Maßnahmen in Städten wie Enkenbach-Alsenborn, Ransbach-Baumbach, Wörrstadt und Kooperationsverbünde wie die VG Loreley, die VG Maifeld, die VG Oberes Glantal sowie die VG Kirchen gefördert.
Programmzahlen
Förderzeitraum: | 2010 bis 2019 |
Förderjahre: | 10 |
Förderfälle insgesamt: | 271 |
Fördervolumen pro Jahr durchschnittlich | 6.395.959,50 Euro |
Zuwendungsempfänger gesamt: | 47 |
Fördergebiete gesamt: | 52 |
Zuwendungsfähige Kosten: | 87.131.456,00 Euro |
Kommunaler Eigenanteil: | 23.171.861,00 Euro |
Bewilligungsbetrag: | 63.959.595,00 Euro |
- Anteil Land: | 35.249.595,00 Euro |
- Anteil Bund: | 28.710.000,00 Euro |