Grenzüberschreitende Zusammenarbeit
Bei Unfällen und im Krankheitsfall muss Hilfe vielfach über die Grenze hinweg in Anspruch genommen werden, etwa bei schweren Verbrennungen oder anderen schweren Verletzungen. Allerdings erfordert eine „alltägliche” Zusammenarbeit gerade im Bereich des Rettungsdienstes ein besonders hohes Maß an Abstimmung und Regelung, zumal die einzelnen Länder über sehr unterschiedliche rettungsdienstliche Systeme verfügen.
Seit dem Jahr 2009 bestehen mit dem Elsass und mit der deutschsprachigen Region um die belgische Stadt St. Vieth Vereinbarungen zum grenzüberschreitenden Rettungsdienst mit Rheinland-Pfalz. Damit wurden die rechtlichen Grundlagen für den Einsatz von Rettungskräften im jeweils anderen Land gegeben. So können die rheinland-pfälzischen Leitstellendisponenten für den Rettungsdienst gemeinsam mit ihren Kollegen im Elsass oder in Belgien die optimale Vorgehensweise bei einem medizinischen Notfall in Grenznähe abstimmen und bei Bedarf auf die Einsatzkräfte des jeweiligen Nachbarlandes zurückgreifen.
Ebenso sind Fragen der Haftung, der Kostenübernahme oder des geeigneten Zielkrankenhauses geregelt. Katastrophen, Unglücksfälle und Krankheiten halten sich nicht an Landesgrenzen. Mit der gegenseitigen Hilfe wird die schnellstmögliche notfallmedizinische Versorgung gewährleistet und das nächstgelegene geeignete Rettungsmittel kommt zum Einsatz.