Blick auf den Kirschgarten in der Augustinerstraße in Mainz

Städtebauliche Erneuerung / Städtebauförderung

Bund und Länder stellen seit dem Jahr 1971 mit verschiedenen Programmen der Städtebauförderung finanzielle Mittel für Investitionen in die Erneuerung und Entwicklung ihrer Städte und Gemeinden bereit. Die Programme haben dabei alle unterschiedliche inhaltliche Ausrichtungen. Das Hauptziel der Städtebauförderung ist es, die Städte und Gemeinden nachhaltig als Wirtschafts- und Wohnstandorte zu stärken und städtebauliche Missstände dauerhaft zu beheben. Die vorhandene bauliche Struktur soll dabei erhalten und zukunftsorientiert weiter entwickelt werden. Dabei gilt immer das Prinzip Innen- vor Außenentwicklung, um die Versieglung von neuen Flächen in einem ökonomisch vertretbaren Rahmen zu gewährleisten und damit einhergehend auch die Lebensqualität aller Bürgerinnen und Bürger zu verbessern.

Die Städtebauförderung unterstützt die Städte und Gemeinden somit bei der Bewältigung vieler Herausforderungen, die im Zusammenhang mit dem wirtschaftlichen, strukturellen und demographischen Wandel stehen sowie bei der Entwicklung und Umnutzung von bisher brachliegenden Flächen. Sie orientiert sich an den Zielen des Landesentwicklungsprogramms und an einer qualitativen und nachhaltigen Stadt- bzw. Gemeindeentwicklung. Grundlagen und Regelungen für die Durchführung der Städtebauförderung finden sich im Grundgesetz, dem Baugesetzbuch (BauGB) und der jeweiligen Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern sowie der Verwaltungsvorschrift des Ministeriums des Innern und für Sport Rheinland-Pfalz zur Förderung der städtebaulichen Erneuerung (VV-StBauE).

Das Land Rheinland-Pfalz und seine Städte und Gemeinden sehen in der städtebaulichen Erneuerung eine langfristige Schwerpunktaufgabe. Diese Aufgabe nehmen die Städte und Gemeinden selbständig und eigenverantwortlich im Rahmen der rechtlichen Vorgaben wahr. Das Land unterstützt die Städte und Gemeinden bei der Erfüllung dieser Aufgabe, in dem es ihnen sowohl Landes-, als auch Bundesmittel für die Städtebauförderung zur Verfügung stellt.

Im Laufe der Jahre wurden die Handlungsfelder der Städtebauförderung vielfältig weiter entwickelt und dadurch an die sich im Laufe der Jahre immer wieder verändernden Rahmenbedingungen und Bedürfnisse der Städte und Gemeinden angepasst.

Mit dem Programmjahr 2020 ist es Bund und Ländern gelungen die Städtebauförderung weiterzuentwickeln und gleichzeitig auch neu zu strukturieren. Aus den bisher sechs gebietsbezogenen Programmen der Städtebauförderung sind nunmehr drei Programme geworden. Weniger Programme bedeuten zugleich für alle Beteiligten auch mehr Flexibilität bei der Entwicklung und Erneuerung der ländlichen und städtischen Infrastrukturen für die Bürgerinnen und Bürger, die hier leben. Bund und Ländern gelingt es durch die Neuaufteilung den aktuellen Bedürfnissen und strukturellen Herausforderungen der Städtebauförderung, denen sich Städte und Gemeinden gegenüber sehen, noch mehr Rechnung zu tragen.

Grundlage ist bei allen Programmen das besondere Städtebaurecht nach dem Baugesetzbuch (BauGB), das den rechtlichen Rahmen für den Einsatz der Städtebauförderungsmittel setzt. Die drei neuen Programme erfüllen alle Anforderungen an eine zukunftsfähige, nachhaltige und moderne Entwicklung der Städte und Gemeinden auch in Rheinland-Pfalz. Sie orientieren sich dabei eng an den Kernaufgaben aus dem Baugesetzbuch (vgl. § 164b Abs. 2 BauGB). Danach stehen im Mittelpunkt der Städtebauförderung städtebauliche Gesamtmaßnahmen, die auf die Stärkung von Innenstädten bzw. Ortskernen, die Wiedernutzung von Brachflächen und die Behebung sozialer Missstände in sozial benachteiligten Quartieren abzielen.

Im Rahmen städtebaulicher Gesamtmaßnahmen können die Städtebauförderungsmittel in allen Programmen, für eine Vielzahl an Maßnahmen, eingesetzt werden.

Dies können beispielsweise sein:

  • Vorbereitungsmaßnahmen und Managementleistungen,
  • Maßnahmen des Klimaschutzes, zur Anpassung an den Klimawandel und zur Verbesserung der grünen Infrastruktur,
  • Grunderwerb,
  • Ordnungs- und Erschließungsmaßnahmen,
  • Baumaßnahmen,
  • Maßnahmen des Denkmalschutzes oder
  • Gemeinbedarfseinrichtungen wie beispielsweise Bürgerhäuser

Unter Beteiligung der Bürgerschaft wird ein integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept für ein vorher abzugrenzende Fördergebiet erstellt und so die individuelle Entwicklungsstrategie festgelegt.

Mit Hilfe der Mittel aus der Städtebauförderung soll es im Sinne des neuen gesamtdeutschen Fördersystems möglich sein gleichwertige Lebensverhältnisse zu erreichen und zu sichern. Hierfür sollen die Mittel insbesondere in städtischen und ländlichen Räumen mit erhöhten strukturellen Schwierigkeiten eingesetzt werden, um die Attraktivität dieser Städte und Gemeinden als Wohn- und Wirtschaftsstandorte zu stärken.

Die bisher sechs gebietsbezogenen Bund-Länder-Programme sind mit Ablauf des Jahres 2019 beendet worden. Die zum Teil seit mehreren Jahren laufenden Gesamtmaßnahmen aus diesen alten Programmen werden in eines der drei neuen Programme übergeleitet, dort fortgeführt und können somit planmäßig zum Abschluss gebracht werden.

Ergänzt wird das Fördersystem des Landes durch

  1. das Bund-Länder-Sonderprogramm „Investitionspakt zur Förderung von Sportstätten“, aus dem vorrangig in Stadterneuerungsgebieten die Erneuerung von Sportstätten, als wichtiger Teil der sozialen Infrastruktur und Daseinsvorsorge, gefördert werden können,
  2. das landesspezifische „Strukturprogramm“, aus dem bedeutende Einzelvorhaben innerhalb und außerhalb von Stadterneuerungsgebieten zur Verbesserung der kommunalen Infrastruktur gefördert werden können. Darunter fallen beispielsweise auch das Modellvorhaben „Innenstadt-Impulse“ sowie Maßnahmen zur urbanen Sicherheit.

Die Städtebauförderung hat das Ziel, auf der Grundlage des Baugesetzbuches (BauGB) und des Landesfinanzausgleichsgesetzes (LFAG), durch die Bereitstellung von Fördermitteln, die Erhaltung, Erneuerung und Entwicklung von Städten und Gemeinden zu gewährleisten.

Zielgruppe der Städtebauförderung sind grundsätzlich Gemeinden, die eine zentrale Versorgungsfunktion für die umliegenden Städte und Gemeinden darstellen, also Oberzentren, Mittelzentren und städtisch geprägte Grundzentren. Der Einsatz der Fördermittel ist insbesondere darauf ausgerichtet, die Innenstädte und Ortskerne dieser zentralen Orte zur dauerhaften Gewährleistung ihrer Funktion zu sichern und zu stärken.

Auch städtische Gebiete mit sozialen oder strukturellen Problemen sollen langfristig stabilisiert und im Stadtgebiet besser positioniert werden. Zudem können ehemals militärisch genutzte oder brachliegende Flächen zur Schaffung von Arbeitsplätzen umgestaltet und für zukunftsorientierte Nutzungen geöffnet werden.

Die Städtebauförderung hat eine große wirtschaftliche, soziale und kulturelle Bedeutung. Sie erfüllt wichtige struktur-, innen- und kommunalpolitische Aufgaben und ist ein zentrales Instrument für eine nachhaltige Stadtentwicklung. Sie zeichnet sich durch ihre Leit- und Bündelungsfunktion in den Stadterneuerungsgebieten aus und dient vor allem der Mitfinanzierung öffentlicher Investitionsvorhaben sowie der Vorbereitung und/ oder Begleitung privater Investitionen. Dabei gibt die Städtebauförderung auch den regionalen Arbeitsmärkten wesentliche Impulse. Denn sowohl die Bündelungseffekte der Städtebauförderungsmittel im Hinblick auf weitere öffentliche Mittel von Bund und Land, als auch die Anstoßwirkungen auf private Investitionen, sind ganz erheblich.

Gemäß einer Studie des Bundes löst ein Euro Städtebauförderung 4,50 Euro an privaten Investitionen aus. Darüber hinaus bewirkt die Städtebauförderung eine Bündelung weiterer öffentlicher Mittel, so dass ein Euro Städtebauförderung öffentliche und private Investitionen von insgesamt 7,10 Euro anstößt.

Die Städtebauförderung verbessert damit nicht nur die Lebensqualität vor Ort. Sie ist zudem ein wichtiger Impuls für die örtliche Wirtschaft.

In Rheinland-Pfalz sind die Bundes- und Landesmittel für die Städtebauförderung in den letzten Jahren kontinuierlich angestiegen: Wurden im Jahr 2016 noch 56,2 Millionen Euro gemeinsam von Bund und Land zur Verfügung gestellt, sind es 2018 bereits 79,6 Millionen Euro gewesen. Im Jahr 2020 erfolgte dann erneut eine Steigerung auf 92,8 Millionen Euro. Im Jahr 2022 wurden den Kommunen 85,1 Millionen Euro in den klassischen Städtebauförderprogrammen sowie weitere 4,5 Millionen Euro im Modellvorhaben „Innenstadt-Impulse“ bewilligt (Pressemeldung zum Abschluss des Programmjahres 2022) und für das laufende Jahr 2023 sind nach aktuellem Stand wieder über 80 Millionen Euro zur Bewilligung vorgesehen. Damit hat sich das Bewilligungsvolumen in der Städtebauförderung in den letzten Jahren enorm erhöht.

Seit 1991 hat das Ministerium des Innern und für Sport aus verschiedenen Teilprogrammen etwa 2,07 Milliarden Euro an Landes- und Bundesmitteln für städtebauliche Maßnahmen bewilligt. Die Projekte die mit diesen Mittel gefördert werden konnten, leisten einen wichtigen Beitrag zur Weiterentwicklung der Städte und Gemeinden und zur Stabilisierung der regionalen Arbeitsmärkte. Besonders die Entwicklung ganzheitlicher Projekte mit starken lokalen und regionalen Impulsen wurde und wird mit den Mitteln gezielt unterstützt. Im Mittelpunkt steht dabei die Förderung gebietsbezogener Erneuerungsmaßnahmen auf der Grundlage des besonderen Städtebaurechtes.

Der Bund (BMWSB) stellt dem Land jährlich nach Artikel 104 b des Grundgesetzes Bundesfinanzhilfen zur Verfügung. Grundlage hierfür ist eine Verwaltungsvereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern. Die Bundesmittel werden vom Land zusammen mit den Landesmitteln bewilligt. Von 1991 bis 2022 hat der Bund dem Land Rheinland-Pfalz für seine Städte und Gemeinden rund 501 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Die Bundesfinanzhilfen sind eine wichtige Säule der Finanzierung von Stadterneuerungsmaßnahmen. Der Bund beteiligt sich generell mit bis zu 33 1/3 v.H. der zuwendungsfähigen Kosten. Bei Gemeinden, die sich in der Haushaltssicherung bzw. in einer Haushaltsnotlage befinden, kann ausnahmsweise eine Beteiligung von bis zu 45 Prozent erfolgen.

 

Die Pressemeldung zum Abschluss des Programmjahres 2022

Die Durchführung von städtebaulichen Gesamtmaßnahmen erfolgt generell auf der Grundlage des Baugesetzbuch (BauGB).

Für die Wahl des entsprechenden Förderprogrammes sind vor allem die Gebietsstruktur bzw. der Gebietscharakter und die generelle Zielrichtung, die die Stadt oder Gemeinde mit der angestrebten städtebaulichen Entwicklung für das Gebiet verfolgen möchte, ausschlaggebend. Die einzelnen Förderprogramme unterscheiden sich in ihrer Ausgestaltung jeweils durch thematische Schwerpunkte.

Für die einzelnen Bewilligungen ist seit 04. Februar 2022 die "Richtlinie zur Städtebaulichen Erneuerung und Entwicklung" (RL-StEE) des Ministeriums des Innern und für Sport maßgebend.

Die Grundlage für die Programmumsetzung bildet dann ein Integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept (ISEK), das unter Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger erstellt werden muss. In diesem Konzept sollen die Ziele für das Fördergebiet sowie die Projekte, die innerhalb von rund zehn Jahren Laufzeit umgesetzt werden sollen, dargestellt werden. Abschließend ist für die geplanten Maßnahmen eine Kosten- und Finanzierungsübersicht (KOFI) zu erstellen.

 

Das Ministerium des Innern und für Sport entscheidet auf Vorschlag der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) über die erstmalige Aufnahme in ein Förderprogramm. Im Rahmen eines Bewerbungsverfahrens haben Städte und Gemeinden, die an einer Aufnahme interessiert sind, die Aufgabe, den städtebaulichen Handlungsbedarf darzustellen. Dabei müssen sie aufzeigen, dass die von ihnen beabsichtigte Gesamtmaßnahme sowohl zweckmäßig, als auch zügig durchführbar ist. Dies gilt insbesondere im Hinblick auf die städtebauliche Situation vor Ort, die finanzielle Leistungsfähigkeit der Kommune sowie weitere mögliche Förder- und Finanzierungsmöglichkeiten.

Die jährlichen Förderanträge (Grundsätze des Antragsverfahrens) der Städte und Gemeinden, in denen diese die Einzelmaßnahmen darstellen und begründen müssen, werden der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) zusammen mit den Projektunterlagen vorgelegt. Diese prüft die Anträge vorab und leitet sie mit einem Vorschlag an die Bewilligungsbehörde weiter. Das Ministerium des Innern und für Sport prüft die Anträge als Bewilligungsbehörde abschließend und erteilt die Zuwendungsbescheide.

 

Die Rahmenbedingungen zum Bewerbungsverfahren, sowie die Grundsätze des Antragsverfahrens können per E-Mail über referat383(at)mdi.rlp.de angefordert werden.

Zuwendungen werden zur Deckung der Ausgaben gewährt, die der Gemeinde für die Vorbereitung, die Durchführung und den Abschluss der städtebaulichen Erneuerungsmaßnahmen tatsächlich entstehen. Voraussetzung hierfür ist, dass die Zuwendungen förderfähig sind und nicht durch zweckgebundene Einnahmen und eigene finanzielle Mittel der Gemeinde gedeckt werden können. Die Zuwendungen können insbesondere für Planungen, Konzepte, Beratungsleistungen, Ordnungsmaßnahmen, Erschließungsmaßnahmen und Baumaßnahmen eingesetzt werden.

Die Höhe der Zuwendung richtet sich nach der finanziellen Leistungsfähigkeit des Antragstellers und ggf. der beteiligten kommunalen Gebietskörperschaften sowie dem Landesinteresse an der Ausführung der städtebaulichen Erneuerungsmaßnahme. Die Fördersätze liegen in der Regel zwischen 50 Prozent und 80 Prozent. Sofern bei einem Vorhaben besonderes Landesinteresse besteht und/ oder bei Kommunen, die sich in einer besonders schwierigen Haushaltslage befinden, ist auch ein Fördersatz von bis zu 90 Prozent möglich. Die Zuwendung erfolgt grundsätzlich in Form eines Zuschusses.

Landesinitiative zur Stärkung der Investitionsfähigkeit der Oberzentren und großen Mittelzentren

Die Oberzentren und großen Mittelzentren in Rheinland-Pfalz erfüllen bedeutsame Aufgaben. Ihre Attraktivität hat maßgeblichen Einfluss auf die Lebensqualität der Bürgerinnen und Bürger. Die Stabilität und Stärkung der fünf Oberzentren und der großen Mittelzentren ist der Landesregierung daher ein besonderes Anliegen.

Zur Unterstützung der Städte bei der Bewältigung des wirtschaftsstrukturellen und demographischen Wandels wurde die Landesinitiative zur Stärkung der Investitionsfähigkeit der Oberzentren im Jahr 2014 gestartet und zunächst auf vier Jahre ausgelegt (2014-2017). Im Anschluss wurde sie über weitere vier Jahre fortgeführt (2018-2021). Unter Oberzentren versteht man Orte, die den Bedarf der Bürgerinnen und Bürger nach spezialisierten Waren und Dienstleistungen decken können. In Rheinland-Pfalz sind dies Mainz, Trier, Kaiserslautern, Koblenz und Ludwigshafen.

Ende 2017 wurde die Initiative für den Zeitraum 2018 bis 2021 dann auch auf die großen Mittelzentren (über 30.000 Einwohner) ausgeweitet. Ziel ist die deutliche Verbesserung der Handlungsfähigkeit dieser 10 großen Mittelzentren. Unter Mittelzentren versteht man Orte, die Waren und Dienstleistungen, die über den täglichen Bedarf hinaus gehen, anbieten.

Entsprechend des hohen Fördersatzes von 90 Prozent müssen die Städte lediglich 10 Prozent eigene Mittel aufbringen. Die Städtebauförderprogramme von Bund und Land sichern die Investitionsfähigkeit der Kommunen, verbessern die regionale Wirtschaftsstruktur und sichern Arbeitsplätze. Mit den Fördermitteln können in den Städten wichtige Akzente für die Stadtentwicklung gesetzt werden.

Förderung der Ober- und Mittelzentren

Im Mittelpunkt der Förderung stehen sowohl bei den Ober- als auch bei den Mittelzentren jeweils die Innenstädte als Standorte für Handel, Dienstleistungen und Wohnen sowie Freizeit- und Kulturangebote. Hinzu kommen sozial und wirtschaftlich benachteiligte Quartiere in den Innenstädten, in Randlagen oder in größeren Stadtteilen.

Die Landesinitiativen zur Stärkung der Investitionsfähigkeit der Oberzentren und der großen Mittelzentren wurden nun für den Zeitraum 2022 bis 2025 neu aufgelegt bzw. fortgeschrieben. Das Fördermittelvolumen beträgt weiterhin je Oberzentrum grundsätzlich 16 Millionen Euro sowie für die großen Mittelzentren grundsätzlich je 7,2 Millionen Euro. Die Städte können den Fördermittelrahmen, der sich nach der eigenen Leistungsfähigkeit richtet, bedarfsorientiert auf ihre Fördergebiete in den verschiedenen Programmen der Städtebauförderung verteilen.

Stärkung des ländlichen Raums

Zur Stärkung kleiner Zentren im ländlichen Raum hat das Ministerium des Innern und für Sport Ende 2013 die Initiative "Kooperationsverbünde im Programm Ländliche Zentren" gestartet. Über diese Initiative können, zur Erweiterung der Fördermöglichkeiten für den ländlichen Raum, kleine Grundzentren in den Genuss von Städtebauförderungsmitteln kommen. Unter Grundzentren versteht man Orte bzw. größere Gemeinden, die eine zentrale Versorgungsfunktion für ihre nähere Umgebung darstellen. Ebenfalls möglich ist die Förderung für größere Gemeinden mit vergleichbaren Aufgaben und Funktionen wie Grundzentren, die dann die Rolle eines Kooperationspartners des Grundzentrums, das zur ursprünglichen Förderkulisse gehört, einnehmen.

Ziel ist die Stärkung grundzentraler Bereiche durch Kooperationen und Arbeitsteilung. Die Initiative umfasst 14 Kooperationsverbünde mit 33 Städten und Gemeinden. Die Förderung ist auf bis zu 10 Jahre ausgerichtet. Zielgebiete sind jeweils die Stadt- bzw. Ortskerne.

Unsere Innenstädte, Stadt- und Ortsteilzentren prägen maßgeblich die Identität eines Ortes. Sie sind attraktive Standorte für Wohnen, Arbeiten, Wirtschaft und Kultur und damit die Zentren unseres gesellschaftlichen Miteinanders. Die Auswirkungen der Corona-Pandemie sind jedoch sehr vielfältig und haben sich in den letzten zwei Jahren in den unterschiedlichsten Bereichen bemerkbar gemacht. Dies bekommen auch die rheinland-pfälzischen Kommunen zu spüren.

Der Strukturwandel in den Innenstädten im Allgemeinen und im Einzelhandel im Besonderen, wird durch die negativen Auswirkungen der Corona-Pandemie intensiviert und beschleunigt. Ein sichtbares Zeichen hierfür sind leerstehende Ladenlokale vor allem in weniger attraktiven Einzelhandelslagen. Als Folge dieser Entwicklungen stehen die Innenstädte, Stadt- und Ortsteilzentren vor großen Herausforderungen. Vor diesem Hintergrund hat die Landesregierung bewusst mit „Innenstädte der Zukunft" einen Regierungsschwerpunkt formuliert.

Um die Stadtentwicklung voranzubringen setzt die Landesregierung auf neue und innovative Ideen. Aus diesem Grund hat sich Landesregierung bereits im Jahr 2021 dazu entschieden, das Modellvorhaben „Innenstadt-Impulse“ ins Leben zu rufen. In einer ersten Phase wurde das Modellvorhaben dann zunächst in den Oberzentren erprobt und im Jahr 2022 nach den positiven Erfahrungen auch auf die Mittelzentren und mittelzentralen Verbünde ausgerollt. Es wurden alle fünf Oberzentren mit jeweils 500.000 Euro (insgesamt 2,5 Millionen Euro) gefördert. Außerdem konnten 25 Mittelzentren im Land mit einer durchschnittlichen Fördersumme in Höhe von ca. 180.000 Euro (insgesamt 4,55 Millionen Euro) unterstützt werden.

Im Landeshaushalt für die Jahre 2023 und 2024 werden nun erneut jeweils 5 Millionen Euro zusätzlich für die Verstetigung des Modellvorhabens bereitgestellt.

Im Jahr 2023 können grundsätzlich alle Kommunen mit einer ihr zugewiesenen zentralörtlichen Funktion (Ober-/Mittel-/Grundzentrum) einen Antrag stellen. Die Mittel können für Beratungs-, Moderations- oder Konzeptleistungen, Sachausgaben sowie kleinere investive Maßnahmen wie beispielsweise Möblierungen, Bepflanzungen und Lichtinstallationen, sofern sie einen untergeordneten Bestandteil darstellen (Kleinstmaßnahmen), verwendet werden. Voraussetzung hierfür ist, dass die geplanten Maßnahmen innerhalb eines räumlich und funktional abgegrenzten, konkret zu definierenden Förderbereichs liegen. Diese Förderbereiche können Innenstädte, Stadt- oder Ortsteile mit nachvollziehbar begründeter Zentrumsqualität sein.

Das Modellvorhaben ist auf eine Förderung in Höhe von 250.000 Euro pro Förderantrag begrenzt. Die Finanzierungsbeteiligung des Landes beträgt 90 Prozent. Jede Kommune kann grundsätzlich nur einen Antrag stellen. Dabei gilt es zu beachten, dass keine Änderungs- oder Ergänzungsanträge von bereits bewilligten Fördermaßnahmen gestellt werden dürfen. Dennoch haben diese Kommunen die Möglichkeit einen weiteren Antrag für ein neues (zusätzliches) Fördergebiet zu stellen, werden in diesem Fall jedoch nachrangig berücksichtigt. Zunächst werden Kommunen bedient, die bisher noch nicht zum Zuge gekommen sind.

Entsprechend der Fördergrundsätze für das Modellvorhaben „Innenstadt-Impulse“ können beispielsweise Aktionstage zur Belebung der Innenstadt, die Entwicklung einer Digitalisierungsstrategie und langfristiger Nutzungskonzepte für die Innenstadt, die Erstellung eines Leerstandskatasters, aber auch Innenstadtmarketing, oder Konzepte und Planungen zur Anlage und Aufwertung von Stadtgrünelementen gefördert werden. Die Fördergrundsätze können per E-Mail über referat383(at)mdi.rlp.de angefordert werden.

Ziel des Modellvorhabens ist es, Zukunftsperspektiven für die Innenstädte, Stadt- und Ortsteilzentren modellhaft aufzuzeigen. Dabei gibt das Modellvorhaben bewusst keinen engen Rahmen vor, sondern ermöglicht individuelle Maßnahmen in den teilnehmenden Kommunen. Durch die Kombination von klassischer Städtebauförderung, die sich in der Regel auf baulich-investive Maßnahmen konzentriert, und innovativen Projekten, besteht die Möglichkeit mehr Vielfalt in die Innenstädte zu bringen und diese in die Lage zu versetzen den Herausforderungen der Zeit proaktiv zu begegnen.

 

 

Beim "Tag der Städtebauförderung" handelt es sich um ein Projekt, das gemeinsam von Bund, Ländern, kommunalen Spitzenverbänden und weiteren Partnern getragen wird. Mit diesem Projekt soll die Bürgerbeteiligung im Bereich der Städtebauförderung und Stadtentwicklung gestärkt und Projekten in kleineren Gemeinden, aber auch in Mittel- und Großstädten ein Forum geboten werden. Diese haben durch ihre Teilnahme die Chance, Bürgerinnen und Bürger auf das Erreichte hinzuweisen und dafür landes- und bundesweit Aufmerksamkeit zu bekommen. Damit verbunden ist für die teilnehmenden Städte und Gemeinden natürlich auch eine Anerkennung für die gelungene Umsetzung der Maßnahmen.

Der „Tag der Städtebauförderung" ist seit 2015 eine jährlich wiederkehrende bundesweite Veranstaltung, die in vielen Städten und Gemeinden stattfindet. 2021 fand der „Tag der Städtebauförderung“ erstmals ausschließlich in einem digitalen Format statt, nachdem er im Jahr 2020 aufgrund der Corona-Pandemie leider abgesagt werden musste. In diesem Jahr findet der "Tag der Städtebauförderung" am 13. Mai 2023 statt. Neben Veranstaltungen und Formaten in Präsenz sind auch in diesem Jahr hybride oder digitale Formate willkommen.

Hierbei sollen die vielfältigen Möglichkeiten zur Beteiligung, vermittelt werden, die den Bürgerinnen und Bürgern im Bereich der Städtebauförderung offen stehen. Dadurch soll deutlich werden, dass es vielfältige und auch niederschwellige Formen der Beteiligung gibt und das es sich lohnt, sich mit eigenen Ideen und Anregungen einzubringen, um so das eigene Lebensumfeld aktiv mitzugestalten und auch ein Stück weit prägen zu können.

Weitere Informationen finden Sie unter https://www.tag-der-staedtebaufoerderung.de/startseite/ einer Webseite des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB).

Die bisherigen Teilnehmer am Tag der Städtebauförderung:
Rheinland-Pfalz 2022

Bad Bergzabern | Bad Bergzabern | Bad Kreuznach | Bingen am Rhein | Hachenburg | Idar-Oberstein | Koblenz | Kruft | Kusel | Landau in der Pfalz | Loreley (Verbandsgemeinde) | Mainz | Mayen | Neustadt an der Weinstraße | Oppenheim | Pirmasens | Plaidt | Polch | Saarburg | Schifferstadt | Speyer | Trier | Waldmohr | Worms

Rheinland-Pfalz 2021

Alzey | Andernach | Bad Bergzabern | Bad Kreuznach | Bingen am Rhein | Cochem | Hachenburg | Idar-Oberstein | Kaiserslautern | Koblenz | Kruft | Landau in der Pfalz | Ludwigshafen am Rhein | Mayen | Plaidt | Saarburg | Schifferstadt | Trier | Verbandsgemeinde Altenglan | Loreley (Verbandsgemeinde) | Waldmohr | Worms

Rheinland-Pfalz 2019

Alzey | Bad Kreuznach | Bad Sobernheim | Bendorf | Bernkastel-Kues | Bingen am Rhein | Birkenfeld | Eisenberg (Pfalz) | Gemünden | Hachenburg | Idar-Oberstein | Kaisersesch | Kirn | Koblenz | Kruft | Landau in der Pfalz | Lauterecken | Loreley (Verbandsgemeinde) | Ludwigshafen am Rhein | Meisenheim | Mutterstadt | Neustadt an der Weinstraße | Oppenheim | Pirmasens | Plaidt | Schifferstadt | Speyer | Trier | Unkel | Vallendar | Weilerbach | Worms | Zweibrücken

Rheinland-Pfalz 2018

Bad Bergzabern / Bad Kreuznach | Bad Sobernheim | Bendorf | Bernkastel-Kues | Bingen am Rhein | Göllheim | Idar-Oberstein | Kaisersesch | Koblenz | Kruft | Kusel | Kyllburg | Landau in der Pfalz | Lauterecken | Loreley (Verbandsgemeinde) | Ludwigshafen | Mainz | Mayen | Montabaur | Neuwied | Pirmasens | Polch | Selters | Speyer | Thaleischweiler-Fröschen | Weißenthurm | Wolfstein

Rheinland-Pfalz 2017

Bad Hönningen | Bad Kreuznach | Bad Sobernheim | Bendorf am Rhein | Bingen am Rhein | Birkenfeld | Idar-Oberstein | Kaisersesch | Kaiserslautern | Koblenz | Kusel | Landau in der Pfalz | Lauterecken | Loreley (Verbandsgemeinde) | Ludwigshafen am Rhein | Mayen | Neustadt an der Weinstraße | Polch | Simmern | Speyer | Thaleischweiler-Fröschen | Trier | Zweibrücken

Rheinland-Pfalz 2016

Bad Kreuznach | Bad Sobernheim | Bingen am Rhein | Burgbrohl | Cochem | Eisenberg (Pfalz) | Hachenburg | Kaisersesch | Kaiserslautern | Kirn | Koblenz | Kusel | Lauterecken | Linz am Rhein | Ludwigshafen am Rhein | Nastätten | Speyer | Stadtverwaltung Bendorf | Thaleischweiler-Fröschen | Trier | Vallendar | Zweibrücken

Rheinland-Pfalz 2015

Andernach | Bad Bergzabern | Bad Kreuznach | Bad Neuenahr-Ahrweiler | Bad Sobernheim | Bingen am Rhein | Bitburg | Bodenheim | Burgbrohl | Cochem | Edenkoben | Emmelshausen | Gau-Algesheim | Hachenburg | Idar-Oberstein | Kaisersesch | Kirn | Koblenz | Landau in der Pfalz | Lauterecken | Linz am Rhein | Ludwigshafen | Neustadt an der Weinstraße | Neuwied | Oppenheim | Osthofen | Selters | Simmern | Speyer | Thaleischweiler-Fröschen | Trier | Worms | Zweibrücken