Auslegungshinweise zu § 26 POG
Die Auslegungshinweise geben in kurzer und kompakter Form einen Überblick über die Regelung des § 26 POG und setzen sich mit Fragen zu Art und Umfang der erforderlichen Sicherheitsvorkehrungen bei Veranstaltungen unterhalb der Schwelle zur Großveranstaltung auseinander. Hierzu gehören beispielsweise Fragen zur Notwendigkeit eines Zufahrtschutzes, zum Einsatz des Ordnungsdienstes und zum Umgang mit Wetterereignissen.
Zwar können keine einheitlichen Standards definiert werden, da sich die gebotenen Sicherheitsvorkehrungen nach den besonderen Umständen der jeweiligen Veranstaltung richten. Es werden aber allgemeine Kriterien genannt, die einer Gefährdungsbewertung und den daraus abzuleitenden Sicherheitsvorkehrungen zu Grunde gelegt werden können.
Die Auslegungshinweise stehen hier zum Download bereit: Auslegungshinweise zu § 26 POG.
Weiterführende Informationen können den nachfolgenden Anlagen entnommen werden.