Rettungsdienst in Rheinland-Pfalz

Der Rettungsdienst ist in Rheinland-Pfalz im Landesgesetz über den Rettungsdienst sowie den Notfall- und Krankentransport (Rettungsdienstgesetz – RettDG-) geregelt. Auf dieser gesetzlichen Grundlage ist der Rettungsdienst als Verbundsystem aus Notfalltransport und qualifiziertem Krankentransport organisiert. Unter der Notfallrettung versteht man die qualifizierte Hilfe bei lebensbedrohlichen Situationen. Hierzu zählen unter anderem der Schlaganfall, der Herzinfarkt oder schwere Verletzungen, wie sie beispielsweise bei einem Verkehrsunfall auftreten. Aufgabe des Rettungsdienstpersonals ist es, lebensbedrohliche Zustände abzuwenden, den Gesundheitszustand des Patienten zu überwachen und unter qualifizierter Betreuung den Transport in eine geeignete Zielklinik durchzuführen. Hierzu zählt auch der luftgestützte Transport.

Eine weitere Aufgabe des Rettungsdienstes ist der qualifizierte Krankentransport. Hier werden Patienten, die keine Notfallpatienten sind, unter fachgerechter Betreuung transportiert.

Die Weiterentwicklung von Strukturen und Prozessen im Rettungsdienst und die ständige Verbesserung der Qualität sind wichtige Anliegen der Rettungsdienstbehörden. Neben vielen Arbeitsgruppen auf der Seite „Projekte im Rettungsdienst” erhalten Sie einen Einblick in einige Projekte, die den oben genannten Zielen dienen.

KTW, N-KTW und RTW vor der Rettungswache

Zur Erfüllung dieser Aufgaben werden verschiedene Einsatzmittel eingesetzt, die von der Leitstelle zum jeweiligen Einsatzort entsandt werden. Für die Notfallrettung stehen Rettungswagen (RTW, gemäß DIN EN 1789 Typ C), Notarzt-Einsatzfahrzeuge (NEF, gemäß DIN 75079) und Rettungshubschrauber (RTH) zur Verfügung. Notfallkrankenwagen (gemäß DIN EN 1789 Typ B) übernehmen hauptsächlich Aufgaben im Krankentransport, werden aber zur Schaffung einer Redundanzebene bei Bedarf auch ergänzend im Notfalltransport eingesetzt. Somit können sie auch zur Verkürzung von Eintreffzeiten in der Notfallrettung beitragen.

Aufgabe der Träger des Rettungsdienstes ist es, den Rettungsdienst so aufzustellen, dass im Notfalltransport jeder an einer öffentlichen Straße gelegene Einsatzort in der Regel innerhalb einer Fahrzeit von maximal 15 Minuten nach dem Eingang des Hilfeersuchens bei der Leitstelle erreicht werden kann (Hilfeleistungsfrist).

In Rheinland-Pfalz werden derzeit vier Rettungshubschrauber von der ADAC Luftrettung gGmbH vorgehalten. Darüber hinaus wird ein in Luxembourg stationierter Rettungshubschrauber der Luxembourg Air Rescue A.s.b.l. (LAR) im Grenzgebiet zwischen Rheinland-Pfalz und Luxemburg eingesetzt. Rettungshubschrauber werden zum schnellen Transport von Notfallpatienten in eine Klinik der Maximalversorgung sowie unter anderem als Notarztzubringer in ländlichen Gebieten eingesetzt.

Krankentransportwagen (KTW, gemäß DIN EN 1789 Typ A2) sind für den Krankentransport vorgesehen. Zwar sind auf ihnen auch Materialien zur Durchführung von lebensrettenden Maßnahmen vorhanden, aber nicht in demselben Umfang wie auf den Rettungswagen.

Die Rettungskatte

Der Rettungsdienst ist ein Glied der Rettungskette. Sie zeigt, wie die Versorgung eines Notfallpatienten bis zu Behandlung im Krankenhaus abläuft. Zudem wird in ihr verdeutlicht, wie wichtig die qualifizierte Hilfeleistung auch vor Eintreffen des Rettungsdienstes ist. Eine Kette ist nur so stark wie ihr schwächstes Glied. Die lebensrettenden Sofortmaßnahmen, wozu die Stillung von starken Blutungen, das Freimachen der Atemwege, die stabile Seitenlage und die Herz-Lungen-Wiederbelebung gehören, sollten so früh wie möglich vor dem Eintreffen des Rettungsdienstes durch die Ersthelfer vor Ort durchgeführt werden. Bei der Absetzung des Notrufes unter der europaweit gültigen Notrufnummer 112 wird man mit der in seinem Gebiet zuständigen Leitstelle verbunden. Diese veranlasst die Alarmierung des Rettungsdienstes oder weiterer für den Einsatz benötigten Kräfte wie Feuerwehr oder Polizei. Um das therapiefreie Intervall bei lebensbedrohlichen Ereignissen zu verkürzen ist die Erste-Hilfe unabdingbar. Bei Eintreffen des Rettungsdienstes übernimmt dieser die qualifizierte Versorgung des Patienten und transportiert ihn fachgerecht in das nächste geeignete Krankenhaus.

Personal im Rettungsdienst vor Einsatzfahrzeugen

Die Besatzung eines Rettungswagens (RTW) besteht in Rheinland-Pfalz aus einem Rettungsassistenten und einem Rettungssanitäter als Fahrer. Auf dem Notfallkrankenwagen trifft man auf einen Rettungsassistenten und mindestens einen Rettungshelfer als Fahrer. Krankentransportwagen (KTW) werden mit einem Rettungssanitäter und einem Rettungshelfer besetzt. Auf Notarzt-Einsatzfahrzeugen (NEF) und Rettungshubschraubern (RTH) werden Notärzte und Rettungsassistenten eingesetzt. Weitere Informationen zu den Berufen im Rettungsdienst finden Sie auf der Seite Aus- und Fortbildung.