Nationale Minderheiten in der Bundesrepublik Deutschland

In Deutschland gibt es vier anerkannte nationale Minderheiten. Dies sind die deutschen Sinti und Roma, die dänische Minderheit, die friesische Volksgruppe, sowie das sorbische Volk. Die Dänen, Friesen und Sorben leben zumeist in festen Siedlungsgebieten, während Sinti und Roma im gesamten Bundesgebiet beheimatet sind. Als Deutsche sprechen die Angehörigen der nationalen Minderheiten neben dem Deutschen, eine weitere Muttersprache. Ihre Geschichte ist im Laufe der Jahrhunderte Bestandteil deutscher Identität geworden. 

Die nationalen Minderheiten in Deutschland stehen unter dem Schutz des Rahmenabkommens zum Schutz nationaler Minderheiten, ihre Sprachen unter dem der Europäischen Charta der Regional- oder Minderheitensprachen. 
 

Mehr zu den Nationalen Minderheiten in der Bundesrepublik Deutschland gibt es auf den Seiten des Bundesinnenministeriums.


Nationale Minderheiten in Rheinland-Pfalz

Von den vier anerkannten nationalen Minderheiten, leben in Rheinland-Pfalz die deutschen Sinti und Roma. Etwa 10.000 Rheinland-Pfälzer zählen sich der nationalen Minderheit der deutschen Sinti und Roma zugehörig. 
Am 25. Juli 2005 schloss die Landesregierung Rheinland-Pfalz eine Rahmenvereinbarung mit dem Verband deutscher Sinti und Roma, Landesverband Rheinland-Pfalz e. V.  Rheinland-Pfalz war das erste Bundesland, das ein derartig umfassendes Verwaltungsabkommen mit einem die Interessen der Sinti und Roma vertretenden Verband abgeschlossen hat. Angesichts der Verfolgung und Ermordung von Sinti und Roma während der Zeit des Nationalsozialismus erkennt Rheinland-Pfalz in der Rahmenvereinbarung die besondere historische Verantwortung gegenüber den Angehörigen dieser Minderheit an. Gegenüber den Überlebenden der Verfolgung und den Nachkommen der Opfer bekräftigt die Landesregierung darin die besondere Verpflichtung zur Achtung der ethnischen, kulturellen, sprachlichen und religiösen Identität der Minderheit. Die Regelungen in der Rahmenvereinbarung sollen dazu beitragen, die aktive Partizipation der Sinti und Roma in allen Bereichen des kulturellen, sozialen, wirtschaftlichen und politischen Lebens in Rheinland-Pfalz zu fördern.

Die Vertretung der Interessen der nationalen Minderheit wird auf Grundlage der Rahmenvereinbarung vom Verband Deutscher Sinti und Roma, Landesverband Rheinland-Pfalz e.V. wahrgenommen. Daneben existieren weitere Vereine und Initiativen, die sich den Belangen der nationalen Minderheit der deutschen Sinti und Roma sowie denen der europäischen Roma und Roma aus Drittstaaten widmen. 
 

Projektförderung

Im Haushaltsjahr 2023 stehen Projektmittel zur Förderung der Sprache Romanes und zur Umsetzung kultureller Projekte zur Verfügung. Nähere Informationen zu Voraussetzungen, zum Umfang der Förderung sowie zur Beantragung von Zuschüssen finden Sie hier. Das ausfüllbare Antragsformular können Sie hier abrufen.


Rechtliche Grundlagen des Minderheitenschutzes

Das Rahmenübereinkommen des Minderheitenschutzes

Das Rahmenübereinkommen des Europarates zum Schutz nationaler Minderheiten beinhaltet völkerrechtlich verbindliche Grundsätze zugunsten nationaler Minderheiten und verpflichtet die Vertragsstaaten zum Schutz und zur Förderung dieser Minderheiten in allen Bereichen des wirtschaftlichen, sozialen, politischen und kulturellen Lebens.
Entwicklungen und Fortschritte müssen in regelmäßigen Abständen dem Europarat gegenüber berichtet werden. Die Berichte der Bundesrepublik Deutschland und Stellungnahmen des Europarats finden Sie hier

Die Europäische Sprachencharta

Die Europäische Charta der Regional- oder Minderheitensprachen des Europarats die sogenannte Sprachencharta, dient dem Schutz und der Förderung der in einem Vertragsstaat gesprochenen Regional- oder Minderheitensprachen als Teil des europäischen Kulturerbes.
Anerkannte Regional- oder Minderheitensprachen sind in Deutschland Dänisch, Nord- und Saterfriesisch, Ober- und Niedersorbisch, Niederdeutsch und das Romanes der deutschen Sinti und Roma.
Entwicklungen und Fortschritte müssen in regelmäßigen Abständen dem Europarat gegenüber berichtet werden. Die Berichte der Bundesrepublik Deutschland und Stellungnahmen des Europarats finden Sie hier.  

Minderheitensprache Romanes

Die deutschen Sinti und Roma verwenden untereinander neben Deutsch als zweite Muttersprache Romanes.
Bei der Sprache Romanes handelt es sich um eine Minderheitensprache, im Sinne der Europäischen Charta der Regional- oder Minderheitensprachen des Europarats. In Folge des Völkermords an den Sinti und Roma während der Zeit des Nationalsozialismus wird von vielen Mitgliedern der Minderheit die Position vertreten, dass die Sprache nur im Familienverband gepflegt und weitergegeben, nicht aber durch das staatliche Bildungssystem gelehrt und gelernt werden soll. 
 

Weiterführende Links

Mehr zum Schutz der Rechte von Nationalen Minderheiten in den Mitgliedstaaten des Europarates gibt es auf den Seiten des Europarates (Englisch).

Bericht der Bundesrepublik Deutschland zu Entwicklungen und Fortschritten zum Schutz von nationalen Minderheiten.

Bericht der Bundesrepublik Deutschland zur Umsetzung der Europäischen Charta der Regional- und Minderheitensprachen.

Antiziganismus

Im Abschlussbericht der Unabhängigen Kommission Antiziganismus heißt es 

„Antiziganismus stellt ein aktuelles, historisch gewachsenes und eigenständiges Macht- und Gewaltverhältnis dar, dessen bislang radikalste Ausprägung der staatlich organisierte Genozid im Nationalsozialismus war“. 

Antiziganismus wird dabei als eine spezifische Form des Rassismus, dessen Wurzeln bis in das Mittelalter zurückreichen, verstanden. Der Begriff Antiziganismus ist abgeleitet vom ‚Zigeuner‘-Begriff und basiert auf althergebrachten ‚Zigeuner‘-Bildern und Erzählungen. Die ihm innewohnenden Stereotype und Narrative werden regelmäßig auf Menschen projiziert, die vermeintlich mit diesen Vorstellungen übereinstimmen. 

Rheinland-Pfalz setzt sich für Vielfalt und ein diskriminierungsfreies Miteinander ein. Einen merkmalsübergreifenden Ansatz zur Bekämpfung von Rassismus und anderen Formen Gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit verfolgt dabei der Landesaktionsplan gegen Rassismus und Gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit.   

Melde- und Informationsstelle Antiziganismus Rheinland-Pfalz (MIA-RLP)

MIA- RLP ist beim rheinland-pfälzischen Landesverband Deutscher Sinti und Roma angegliedert. Sie erfasst und dokumentiert systematisch antiziganistische Vorfälle in Rheinland-Pfalz. Vorkommnisse können von Betroffenen oder Zeugen gemeldet werden. Auf Wunsch erhalten die Meldenden auch eine entsprechende Verweisberatung. Das langfristige Ziel der Meldestelle ist es, eine belastbare Datenbasis zu schaffen und entsprechende Handlungsfelder zur Bekämpfung von Antiziganismus zu identifizieren. (Die Erkenntnisse werden in einem jährlichen Bericht veröffentlicht.). Zu MIA-RP gelangen Sie hier.