Informationsfreiheit

Eine Person schaut auf den Bildschirm eines Laptops

Das Landestransparenzgesetz soll die Demokratie stärken, indem der Zugang zu amtlichen Informationen und Umweltinformationen erleichtert wird. Ziel ist, die Transparenz und Offenheit der Verwaltung zu vergrößern, die Möglichkeiten der Kontrolle staatlichen Handelns durch die Bürgerinnen und Bürger zu verbessern und damit die demokratische Willensbildung der Gesellschaft zu fördern.
Es wird ein Kulturwandel in der öffentlichen Verwaltung eingeleitet.

Ihr Recht auf Informationen

Das bisherige Verfahren „Information auf Antrag“ bleibt bestehen: Wie bisher auch haben Bürgerinnen und Bürger weiterhin die Möglichkeit, auf Antrag Zugang zu amtlichen Informationen der Behörden zu erhalten. Die Neuerung des Landestransparenzgesetzes besteht darin, dass dieser Anspruch auf Zugang zu Informationen um eine Pflicht der Verwaltung erweitert wird, im Gesetz näher bezeichnete Informationen im Internet zu veröffentlichen. Hierfür wird eine elektronische Transparenz-Plattform aufgebaut, auf der die Verwaltung von sich aus diese Informationen bereitstellt. Es werden somit Informationen zur Verfügung gestellt, ohne dass dies eigens beantragt werden müsste. Selbstverständlich hat die Verwaltung darauf zu achten, ob zum Beispiel öffentliche Belange, Rechte Dritter oder Gründe des Datenschutzes einer Veröffentlichung im Einzelfall entgegenstehen.

Nach dem am 1. Januar 2016 in Kraft getretenen Landestransparenzgesetz hat jede Bürgerin und jeder Bürger Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen und Umweltinformationen. 

Transparenzplattform

Herzstück des neuen Gesetzes ist die Transparenzplattform. Sie ermöglicht einen einfachen Zugriff auf Daten und Informationen der Verwaltung. Die Transparenzplattform ist kostenlos zugänglich. Seit dem 1. Januar 2016 werden Ministerratsbeschlüsse, Berichte und Mitteilungen der Landesregierung an den Landtag, in öffentlicher Sitzung gefasste Beschlüsse sowie Geodaten auf der Transparenzplattform veröffentlicht. Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit hat die Aufgabe, für die Einhaltung der Bestimmungen des Landestransparenzgesetzes Sorge zu tragen.

Der Landesbeauftragte für die Informationssicherheit

Zur Homepage des Landesbeauftragten: 

http://www.datenschutz.rlp.de