Aufgaben der Feuerwehr
Die Feuerwehren übernehmen in Rheinland-Pfalz grundsätzlich folgende Aufgaben: Die Abwehr von Brandgefahren, die Abwehr von Technischen Gefahren und Naturgefahren, die Abwehr von Gefahren, die von gefährlichen Stoffen und radioaktiven Stoffen ausgehen (ABC-Gefahren), sowie die Abwehr von Gefahren in, auf und an Gewässern. Darüber hinaus stellen die Feuerwehren die Kerntruppe des Führungsdienstes auf der Gemeinde- und Kreisebene; sie werden dabei von den anderen Hilfsorganisationen ergänzt und verstärkt. Integrierte Leitstellen werden von den Berufsfeuerwehren in den Oberzentren betrieben. In Trier wirkt die Berufsfeuerwehr auch im Rettungsdienst und Krankentransport mit. In der Regel übernehmen die Feuerwehren in den Gemeinden auch die Aufgaben der Wasserwehren und werden im Rahmen der Amtshilfe beispielsweise auch bei Tierseuchen und Pandemien tätig.
Auf der Grundlage des Brand- und Katastrophenschutzgesetzes (LBKG), der Feuerwehrverordnung (FwVO), den Rahmen-Alarm- und Einsatzplänen (RAEP) und den einschlägigen Normen hat sich in den vergangenen Jahrzehnten ein eng verzahntes und sich gegenseitig ergänzendes Gefahrenabwehrsystem entwickelt. Dabei wirken die Einsatzkräfte und -mittel der Gemeinden, der Landkreise und kreisfreien Städte sowie des Landes und des Bundes eng zusammen. Der interkommunalen Zusammenarbeit kommt dabei - insbesondere im Hinblick auf die angespannte Haushaltslage der öffentlichen Hand - eine hohe Bedeutung zu. Die Kommunen nehmen den Brand- und Katastrophenschutz als Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung wahr - und nicht im Rahmen der staatlichen Auftragsverwaltung; somit können die Probleme eigenverantwortlich auch dort gelöst werden, wo sie entstehen.
Doch nicht nur bei der Gefahrenabwehr sind die Feuerwehren aktiv, sondern auch im Vorbeugenden Gefahrenschutz und der Schadenprävention. Die Brandschutzdienststellen bei den Kreisverwaltungen und Verwaltungen der kreisfreien Städte nehmen dabei die folgenden, wesentlichen Aufgaben wahr: Beratungen bei Bauvorhaben, fachtechnische Stellungnahmen im Baugenehmigungsverfahren und Durchführung von Gefahrenverhütungsschauen. Die mit Beamten des gehobenen feuerwehrtechnischen Dienstes - den so genannten feuerwehrtechnischen Bediensteten - besetzten Brandschutzdienststellen arbeiten dabei vertrauensvoll mit den Bauaufsichtsbehörden und den kommunalen Aufgabenträgern der Feuerwehren zusammen. Die Gefahrenprävention durch die feuerwehrtechnischen Bediensteten, insbesondere die Organisation und die Durchführung der Gefahrenverhütungsschauen, erfolgt im Rahmen der staatlichen Auftragsverwaltung, so dass hier sowohl die Struktur- als auch die Durchführungsverantwortung beim Land liegen.
Daneben erfüllt das Land weitere zentrale Aufgaben im Brand- und Katastrophenschutz. Dies erfolgt im Wesentlichen durch die im Ministerium des Innern und für Sport erarbeiteten und vom Land erlassenen Rechtsvorschriften sowie die Rahmen-, Alarm- und Einsatzpläne, als Empfehlungen des Landes. Sie garantieren die erforderliche Einheitlichkeit in der Organisation, der Ausbildung und der Ausrüstung. Die Strukturverantwortung obliegt somit dem Land, die Vollzugsverantwortung dagegen überwiegend den Gemeinden, Städten und Landkreisen.
Die Beratung und die Koordination der kommunalen Aufgabenträger insbesondere durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Referates 22 der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) sowie die Ausbildung der ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen und der Feuerwehrbeamten an der Feuerwehr- und Katastrophenschutzakademie (LFKA) in Koblenz sind ebenfalls bedeutende, zentrale Aufgaben des Landes. Darüber hinaus hat das Land Facheinheiten aufgestellt, die die kommunalen Einsatzkräfte unterstützen und ergänzen, wie zum Beispiel die Facheinheiten "Rettungshunde/Ortungstechnik", "Feuerwehrtaucher", "Presse- und Medienarbeit", das Feuerlöschboot in Koblenz sowie die Feuerwehrmehrzweckfähren, die derzeit sukzessive durch Hilfeleistungslöschboote ersetzt werden.
Die Aus- und Fortbildung im Brand- und Katastrophenschutz wird als dreistufiges Verbundsystem zwischen den einzelnen Aufgabenträgern wahrgenommen, beginnend mit der örtlichen Standortausbildung der Gemeinden über die überörtliche Kreisausbildung der Landkreise bis hin zur zentralen Ausbildung des Landes an der Feuerwehr- und Katastrophenschutzakademie. Die Organisation und Steuerung dieses dreistufigen Aus- und Fortbildungssystems vollzieht die Feuerwehr- und Katastrophenschutzakademie. Ergänzt wird dieses Angebot der öffentlichen Aufgabenträger durch Lehrgänge und Seminare an der Akademie für Krisenmanagement, Notfallplanung und Zivilschutz (AKNZ) des Bundes in Bad Neuenahr-Ahrweiler und durch den Landesfeuerwehrverband Rheinland-Pfalz e. V. (LFV), der zum Beispiel ein Fahrsicherheitstraining und Brandschutzerziehung anbietet. Zukunftsweisende Wege hat die Feuerwehr- und Katastrophenschutzakademie mit einer modernen Form des Fernstudiums eingeschlagen: die Entwicklung von "eLearning" und "blended learning" im Rahmen des neuzeitlichen "eGovernments".