Krisenstab der Landesregierung
Im Rahmen der Bewältigung von Großschadensereignissen, großflächigen beziehungsweise überörtlichen Gefahrenlagen und anderen außergewöhnlichen Ereignissen wird der Krisenstab der Landesregierung tätig bei ressort- und ebenenübergreifenden Koordinierungsaufgaben im Zuständigkeitsbereich der Ministerien, mit dem Bund, den Bundesländern, den Nachbarstaaten und sonstigen Stellen. Ziel ist jeweils die rasche Herbeiführung effektiver Entscheidungen der verantwortlichen Stellen. Die operativ-taktische Einsatzabwicklung ist grundsätzlich ausgeschlossen. Der Krisenstab der Landesregierung ist kein zur operativen Bewältigung von Einsatzereignissen und besonderen Gefahrenlagen Führungs- oder Arbeitsstab.
Der Stab setzt sich zusammen aus Staatssekretärinnen, Staatssekretären und entscheidungsbefugtem Leitungspersonal der Ministerien, der Staatskanzlei, der Landesvertretung, betroffener Behörden und Institutionen. Den Vorsitz führt das Ministerium des Innern und für Sport, die fachliche Leitung übernimmt das jeweils zuständige Fachministerium. Auch wenn bei komplexen Lagen zahlreiche Ministerien und Behörden betroffen sind, sorgt der Krisenstab für schnelle und abgestimmte einheitliche Maßnahmen.
Die militärischen Stellen im Land, das Landeskommando Rheinland-Pfalz der Bundeswehr und die US-Streitkräfte sind direkt in den Krisenstab eingebunden. Dies gilt auch für die Beteiligung der mittleren Behördenebene, wie beispielsweise der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) und dem Landesbetrieb Daten und Information (LDI). Je nach Lage können auch Betreiber Kritischer Infrastrukturen, wie beispielsweise Energieversorger, hinzugezogen werden.