Geheim-/Sabotageschutz

Geheimschutz soll sicherstellen, dass nur ein kleiner autorisierter Personenkreis Zugang zu sensiblen Informationen und Vorgängen hat und diese ansonsten geheim bleiben. Denn ihr Bekanntwerden könnte den Bestand, lebenswichtige Interessen oder die Sicherheit des Bundes oder eines seiner Länder gefährden.

Je nach Schutzbedürftigkeit unterliegen solche Erkenntnisse und Gegenstände verschiedenen Geheimhaltungsstufen.

Zu diesen Bereichen gehören folgende Teilaufgaben:

Materieller Geheimschutz

Um den sogenannten materiellen Geheimschutz zu gewährleisten, berät und unterstützt der rheinland-pfälzische Verfassungsschutz landesweit Behörden, wie sie den Vorschriften entsprechend mit Verschlusssachen (VS) umgehen. Nach der „Anweisung zum materiellen und organisatorischen Schutz von Verschlusssachen Rheinland-Pfalz” betrifft dies insbesondere technische und organisatorische Sicherheitsmaßnahmen.

Verschlusssachen sind sicherheitssensible Informationen. Sie können als „VS – NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH“, „VS – VERTRAULICH“, „GEHEIM“ und „STRENG GEHEIM“ eingestuft sein.

Auch Wirtschaftsunternehmen arbeiten mit Verschlusssachen, wenn geheimhaltungsbedürftige Aufträge des Bundes und der Länder vergeben werden.

IT-Geheimschutz und IT-Sicherheit gehören zum erweiterten Aufgabenbereich der Verfassungsschutzbehörde. Dazu zählen auch die Sonderbereiche Abstrahl- und Abhörschutz, Lauschabwehr und Kryptologie. Die grundlegenden Sicherheitsmaßnahmen sind in der Verschlusssachenanweisung und in den ergänzenden Richtlinien zusammengefasst.

Personeller Geheimschutz

Der personelle Geheimschutz umfasst die Überprüfung von Personen, die mit Verschlusssachen (VS) arbeiten.

Nach dem Landessicherheitsüberprüfungsgesetz Rheinland-Pfalz (LSÜG) soll mit der Sicherheitsüberprüfung festgestellt werden, ob der potenzielle Geheimnisträger nach seinem bisherigen Verhalten und aufgrund einer prognostischen Einschätzung für den Umgang mit Verschlusssachen geeignet ist.

Neben dem Sicherheitsüberprüfungsgesetz bildet das „Handbuch für den Geheimschutz in der Wirtschaft" die Grundlage für weitergehende Maßnahmen, zu denen sich geheimschutzbetreute Unternehmen freiwillig verpflichten.

Beim Verfassungsschutz sind die Zuverlässigkeitsüberprüfungen nach dem Atomgesetz, Luftsicherheitsüberprüfungsgesetz, Sprengstoffgesetz, Waffengesetz, Hafensicherheitsgesetz und der Bewachungsverordnung angesiedelt.

Wirtschaftsschutz

Die Unternehmen in Rheinland-Pfalz werden im Interesse eines umfassenden Wirtschaftsschutzes über aktuelle Ausspähungsmethoden anderer Nachrichtendienste unterrichtet. Die dabei gewonnenen Erkenntnisse unterstützen sie insbesondere beim Schutz ihres Know-Hows.

Hierzu zählen regelmäßige Vortragsveranstaltungen und „Live-Hacking“-Demonstrationen in Unternehmerkreisen, bei Workshops und Tagungen sowie auf Nachfrage einzelner Unternehmen auch bedarfsgerechte Informationsgespräche.

In den Vorträgen und Sensibilisierungsgesprächen geht der Verfassungsschutz auf verschiedene Aspekte ein: Das Agieren fremder Nachrichtendienste wird ebenso dargestellt wie Aspekte der IT-Sicherheit und der elektronischen Wirtschaftsspionage. Der Verfassungsschutz gibt Hinweise, wie sich Unternehmen wirkungsvoll schützen können, beispielsweise vor Ausspähung auf Geschäftsreisen im In- und Ausland.

Die Landesregierung, Wirtschaftsverbände und die Kammern in Rheinland-Pfalz haben 2005 zum Schutz der Wirtschaft vor illegalen Angriffen eine Sicherheitspartnerschaft vereinbart.