Aus- und Fortbildung

Im Rettungsdienst wird ärztliches und nichtärztliches Fachpersonal eingesetzt. Die zuständigen Behörden arbeiten bei der Umsetzung innovativer Konzepte und bei der Überwachung der Aus- und Fortbildung im Rettungsdienst eng zusammen. Für die Berufsausbildungen in den Gesundheitsfachberufen Rettungsassistent und Notfallsanitäter sind das Ministerium für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung (MASTD) und das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung (LSJV) zuständig. Als das für den Rettungsdienst zuständige Ministerium ist das Ministerium des Innern und für Sport (MDI) für die Überwachung der Ausbildung der Rettungshelfer und Rettungssanitäter zuständig. Ansprechpartner für die Aus- und Fortbildung sind die schulischen Einrichtung im Rettungsdienst. 

Rettungsassistentin im Einsatz

Notärzte: Notärzte verfügen über die Zusatzbezeichnung Notfallmedizin oder den Fachkundenachweis Rettungsdienst. Somit sind die Ärzte auch für die Notfälle außerhalb der Klinik bestens ausgebildet.

Rettungsassistenten: Ein großer Teil des Rettungsdienstpersonals verfügt über die berufliche Qualifikation zum Rettungsassistenten. Die Aufgabe des Rettungsassistenten im Einsatz ist die Wiederherstellung und Aufrechterhaltung von Vitalfunktionen bis zur Übergabe an einen Notarzt. Rettungsassistenten absolvieren eine zweijährige Ausbildung bestehend aus Unterricht an einer Rettungsdienstschule, Praktika in einem Klinikum sowie der praktischen Ausbildung auf einer Lehrrettungswache. Die Ausbildung erfolgte auf der Basis des Rettungsassistentengesetzes (RettAssG), das mit Wirkung vom 31. Dezember 2014 außer Kraft getreten ist.

Notfallsanitäter: Durch das Gesetz über den Beruf der Notfallsanitäterin und des Notfallsanitäters (Notfallsanitätergesetz – NotSanG) vom 23. Mai 2013, BGBl. I, S. 1348 und die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter (NotSan-APrV) vom 16. Dezember 2013, BGBl. I S. 4280 wird die Berufsbezeichnung des Notfallsanitäters eingeführt. Die Ausbildung zum Notfallsanitäter umfasst eine dreijährige Ausbildung in der Rettungsdienstschule, in Kliniken und auf der Lehrrettungswache. Somit stehen dem Rettungsdienst zukünftig noch besser qualifizierte Fachkräfte zur Verfügung, die innerhalb der verschiedenen Ausbildungsabschnitte auch die Durchführung invasiver Maßnahmen erlernen. Dadurch verbessert sich die Qualität der präklinischen Versorgung von Notfallpatienten noch weiter.
Rheinland-Pfalz setzt bei der Notfallsanitäterausbildung auf ein einheitliches, nach wissenschaftlichen Kriterien erarbeitetes Curriculum. Dieses wurde gemeinsam mit dem Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie (MSAGD), dem Ministerium des Innern und für Sport (MDI), den Rettungsdienstschulen, den Landesverbänden der Hilfsorganisationen, den Ärztlichen Leitern Rettungsdienst (ÄLRD) und den Gewerkschaften in Zusammenarbeit mit einer Hochschule erarbeitet. Weitere Informationen zu der Notfallsanitäterausbildung erhält man bei den rheinland-pfälzischen Rettungsdienstschulen (siehe nebenstehende Links).

Rettungssanitäter und Rettungshelfer: Rettungssanitäter und Rettungshelfer werden nach der Richtlinie für die Ausbildung und Prüfung von Rettungssanitäterinnen und Rettungssanitätern in Rheinland-Pfalz vom 10. Januar 1995, veröffentlicht im Staatsanzeiger für Rheinland-Pfalz vom 23. Januar 1995, Seite 81 auf Basis des Beschlusses des Bund-/Länder-Ausschusses „Rettungswesen” vom 20./21. September 1977 (520 Stunden Programm) ausgebildet. Ihre Aufgabe ist die Unterstützung von Rettungsassistenten, Notfallsanitätern und Notärzten sowie das Erkennen und Abwenden von lebensbedrohlichen Zuständen. Rettungshelfer erhalten eine verkürzte Ausbildung über 260 Stunden. In der Regel werden Rettungssanitäter als Fahrer auf einem Rettungswagen (RTW) eingesetzt und als Beifahrer zur Betreuung der Patienten im Krankentransport. Rettungshelfer werden als Fahrer auf dem Krankentransportwagen (KTW) eingesetzt.

Auditorium des 7. Landessymposiums Rheinland-Pfalz

Alle Mitarbeiter im Rettungsdienst Rheinland-Pfalz müssen sich gemäß Landesrettungsdienstplan jährlich mindestens 30 Stunden fortbilden. So ist sichergestellt, dass alle Mitarbeiter auf dem aktuellen Stand der notfallmedizinischen Wissenschaft und Praxis bleiben. Der größte Teil der Fortbildungsstunden beinhaltet landesweit einheitliche Themen. Hierzu gehört auch die regelmäßige Wiederholung und Prüfung der Standartarbeitsanweisungen (Standard Operating Procedures – SOP), die von den Ärztlichen Leitern Rettungsdienst (ÄLRD) vorgegeben werden. Nach Vorgaben der ÄLRD werden bestimmte erweiterte Versorgungsmaßnahmen von Rettungsassistenten und Notfallsanitätern geleistet. Die Vorbereitung der Rettungsassistenten auf die Ergänzungsprüfung zum Notfallsanitäter erfolgt ebenfalls innerhalb der Fortbildung Rettungsdienst Rheinland-Pfalz (FRRP).

Zweimal jährlich wird vom Ministerium des Innern und für Sport in Kooperation mit den notfallmedizinischen und katastrophenmedizinischen Zentren ein Symposium angeboten. Diese finden jeweils im Frühjahr und im Herbst in den Zentren statt. Durch Fachvorträge, Diskussionen und Erfahrungsaustausch werden sowohl ärztliche wie auch nicht-ärztliche Mitarbeiter des Rettungsdienstes sowie Klinikpersonal für spezielle Notfallsituationen gemeinsam geschult.

Weiterbildung im Bereich Praxisanleitung

Rettungsassistenten und Notfallsanitäter haben die Möglichkeit sich über den Arbeitgeber weiter zu qualifizieren. Zu den Weiterbildungslehrgängen zählen unter anderem die Ausbildung zum Desinfektor, zum Praxisanleiter, zum Beauftragten für Medizinprodukte, oder in den Bereichen intensivmedizinische Verlegung und Rettungsdienstleitung.