Finanzierung und finanzielle Förderung

Finanzierung des Feuerwehrwesens

Anziehungskraft, Vitalität und Prosperität von Gemeinden und Städten als Wohn-, Gewerbe- und Industriestandorte sind eng mit der Qualität der örtlich beziehungsweise regional wahrnehmbaren Inneren Sicherheit verknüpft. Innere Sicherheit ist ein Grundbedürfnis für Lebens-, Wohn- und Arbeitsqualität und hat damit mittelbar Ausstrahlung auf die wirtschaftliche Stärke der Gemeinden und Städte. Die Förderung des Feuerwehrwesens nimmt insoweit eine Sonderstellung ein, weil das spezifische Investitionsgeschehen ausschließlich auf die Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit, einem wichtigen Teil der Inneren Sicherheit in unserem Land, ausgerichtet ist.

Finanzielle Förderung des Feuerwehrwesens

In den Jahren 2012 bis 2024 hat das Land die Gemeindefeuerwehren insbesondere für den Bau von Feuerwehrhäusern und Feuerwachen, die Beschaffung von Feuerwehreinsatzfahrzeugen und die Umstellung von der analogen auf die digitale Alarmierung mit 206,1 Millionen Euro gefördert. Dieser Betrag setzt sich aus Mitteln der Feuerschutzsteuer, Allgemeinen Haushaltsmitteln und aus Mitteln des Kommunalen Finanzausgleiches zusammen. In diesem Zeitraum wurden die kommunalen Investitionen mit durchschnittlich 15,9 Millionen Euro gefördert.

Im Jahr 2025 wurde die bisher einzelprojektbezogene Förderung im Brand- und Katastrophenschutz auf eine pauschale Förderung umgestellt. In den Jahren 2025 und 2026 stehen zur Förderung des Brandschutzes und der allgemeinen Hilfe jeweils 20 Millionen Euro zur Verfügung - eine deutliche Erhöhung des bisherigen Gesamtvolumens. Hinzu kommen sieben Millionen Euro für die Aufgaben der Landkreise und kreisfreien Städte im Katastrophenschutz. Neu ist hierbei eine zusätzliche Förderung in Höhe von 120.000 Euro pro Aufgabenträger, die pauschal zur Verfügung gestellt wird.