Militärischer Flugbetrieb

Das Ministerium des Innern und für Sport steht mit den für den militärischen Flugbetrieb zuständigen Stellen, dem Bundesministerium der Verteidigung und den US-Streitkräften zum Thema Fluglärm in ständigem Kontakt. Bei allen Militärflugplätzen sind Lärmschutzkommissionen eingerichtet worden. Hier werden mit den Anwohnergemeinden und Bürgerinitiativen Fragen des Fluglärms, der aus dem örtlichen Flugbetrieb entsteht, gemeinsam besprochen. Themen sind vor allem Nachtflüge, Flugrouten und notwendige Flugübungen. Zusätzlich wurde auf Initiative des rheinland-pfälzischen Innenministers und des Saarlands eine Arbeitsgruppe Fluglärm eingerichtet.

Vergleicht man die militärische Fliegerei über Rheinland-Pfalz heute mit den späten 1980er Jahren, so wird man feststellen, dass die Zahl der Flugbewegungen erheblich gesunken ist. Die Flugplätze in Pferdsfeld, Mendig, Hahn, Bitburg, Zweibrücken und Sembach wurden als Militärstandorte aufgegeben. Tiefflüge über Rheinland-Pfalz waren damals noch ein zentrales Thema. Der Abzug zahlreicher Flugzeuge hat eine bundesweite Entlastung der Tiefflugstunden gebracht. Diese reduzierten sich von 86.000 auf heute weniger als 4000 Stunden. Dennoch prägen die verbliebenen fliegenden Einheiten in Ramstein, Spangdahlem und Büchel die Region mit.

Von Flugplätzen und Luftübungsräumen geht störender Fluglärm aus. Dieser hat sich seit den 1980er Jahren stark verringert, aber belastet die Bevölkerung, die im Umfeld solcher Anlagen lebt nach wie vor. Daher wurden einvernehmlich mit den amerikanischen Luftstreitkräften und der Bundesluftwaffe Regeln erarbeitet, die Entlastung bringen. Ziel ist dabei immer das Ruhebedürfnis der Menschen mit den notwendigen Übungen der Flugzeugbesatzungen in Einklang zu bringen.

Eine zentrale Anlaufstelle für Beschwerden wurde beim Fluginformationszentrum – FLIZ – im Luftfahrtamt der Bundeswehr eingerichtet. Es überwacht den militärischen Flugbetrieb über Deutschland. Das FLIZ nimmt Beschwerden über Fluglärm entgegen und kontrolliert Flugzeiten oder die Einhaltung von Mindestflughöhen anhand flächendeckender Radarüberwachung.

Schutz vor Gefahren, erheblichen Nachteilen und erheblichen Belastungen durch Fluglärm bietet auch das Gesetz zum Schutz vor Fluglärm. Dieses wurde 2007 mit neuen, abgesenkten Grenzwerten der Dauerschallpegel geändert. Es sieht unter anderem Kostenerstattungen für bauliche Schallschutzmaßnahmen an Wohnhäusern in der Umgebung von Flugplätzen vor.

Schon in den 1970er/80er Jahren hatten die Anwohner der Flugplätze Ramstein und Spangdahlem Erstattungs- und Entschädigungsleistungen in Höhe von umgerechnet insgesamt 61 Millionen Euro erhalten. Beim Ausbau des Flugplatzes Ramstein wurden ab 2003 nochmals 33,7 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Insgesamt summiert sich der Schallschutz damit hier auf 94,7 Millionen Euro.

Das Land Rheinland-Pfalz will zwischen der Notwendigkeit von Militäreinrichtungen, mit den von ihnen ausgehenden Lärmbelastungen sowie dem berechtigten Interesse der Anwohner vermitteln und will ausgewogene Verbesserungen für die Menschen vor Ort erreichen.

Kontakt

So erreichen Sie das FLIZ:

Kostenloses Bürgertelefon: 0800 8620730
Via Mail: fliz(at)bundeswehr.org