Zivil-Militärische Zusammenarbeit (ZMZ)

Bei Krisen, Katastrophen und besonderen Notlagen ist gemeinsames Handeln aller Stellen und Kräfte gefragt. In solchen Situationen zeigt sich dann, mit welchem Weitblick seinerzeit unser Grundgesetzt formuliert wurde. Die Amtshilfe in Artikel 35 macht es möglich, dass Fähigkeiten und Kapazitäten der Bundeswehr in außergewöhnlichen Zeiten für die Menschen eingesetzt werden können. Das alles firmiert unter dem Begriff "Zivil-Militärische Zusammenarbeit" (ZMZ).

Zivil-Militärische Zusammenarbeit sind all die Maßnahmen, Kräfte und Mittel, welche die Beziehungen zwischen Dienststellen der Bundeswehr auf der einen Seite und zivilen Behörden sowie der Zivilbevölkerung auf der anderen Seite regeln, unterstützen oder fördern.

Seit 2012 ist das Landeskommando Rheinland-Pfalz die zentrale Kommandobehörde der territorialen Wehrorganisation im Bundesland. Seine Aufgaben umfassen im Wesentlichen die Koordination militärischer Hilfseinsätze bei Naturkatastrophen und schweren Unglücksfällen mit Dienststellen der zivilen Verwaltung und den Hilfsorganisationen in Rheinland-Pfalz. Es stützt sich in seiner Zivil-Militärischen Zusammenarbeit mit den Landesbehörden, ADD und Kommunen, auf Bezirks- und Kreisverbindungskommandos aus Reservisten, die im Krisen- und Katastrophenfall die Anforderungen der Kommunen und die Unterstützungsleistungen der Bundeswehr koordinieren.

In gemeinsame Übungen, wird die ZMZ praxisorientiert erprobt. Die dabei gewonnenen Erkenntnisse sowie der stete Austausch zwischen Landesregierung und der Bundeswehr in Rheinland-Pfalz führen zum Beispiel dazu, dass zivile Behörden und die Bundeswehr während der Flüchtlingskrise 2015 und während der Corona-Krise 2020 Hand in Hand zusammen gearbeitet haben.