Der Verfassungsschutz als „Frühwarnsystem“
Der Verfassungsschutz ist ein Element der wehrhaften Demokratie und dient dem Schutz unserer freiheitlichen demokratischen Grundordnung (fdGO). Er hat die Aufgabe, Informationen über extremistische und sicherheitsgefährde Bestrebungen zu sammeln und auszuwerten. Im Sinne eines „Frühwarnsystems“ werden die Verfassungsschutzbehörden bereits vor strafbaren Handlungen aktiv. Sie haben keine polizeilichen Befugnisse.
Gemeinsam mit anderen deutschen Sicherheitsbehörden, zum Beispiel dem Bundeskriminalamt (BKA), analysieren sie aktuelle Bedrohungen durch den politischen Extremismus oder Terrorismus. Auch Spionage- und Cyberabwehr sowie Wirtschaftsschutz sind Aufgaben des Verfassungsschutzes.
Verfassungsrechtlich ist die Einrichtung des Verfassungsschutzes in Artikel 73 Absatz 1 des Grundgesetzes festgeschrieben. Dort heißt es unter Punkt 10 b), der Bund habe die ausschließliche Gesetzgebung über die Zusammenarbeit des Bundes und der Länder „zum Schutze der freiheitlichen demokratischen Grundordnung, des Bestandes und der Sicherheit des Bundes oder eines Landes (Verfassungsschutz)“.
Wie der rheinland-pfälzische Verfassungsschutz arbeitet und welche extremistischen und sicherheitsgefährdenden Bestrebungen er im Blick hat, können Sie ausführlich im aktuellen Verfassungsschutzbericht nachlesen.
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