Einheitlicher Ansprechpartner

Was ist ein einheitlicher Ansprechpartner?

Der Einheitliche Ansprechpartner in Rheinland-Pfalz ist eine öffentliche Stelle, über die Sie alle für die Aufnahme und Ausübung Ihrer Dienstleistungstätigkeit sowie für die Anerkennung einer ausländischen Berufsqualifikation erforderlichen Verwaltungsverfahren und Formalitäten abwickeln können.

Der Einheitliche Ansprechpartner unterliegt staatlicher Aufsicht und Haftung. Er bietet verlässliche Information und kompetente Begleitung von Behördengängen.

Für die Leistungen des Einheitlichen Ansprechpartners in Rheinland-Pfalz fallen keine Gebühren an. Kostenpflichtig können jedoch die jeweiligen Verwaltungs- bzw. Genehmigungsverfahren sein.


EU-Dienstleistungsrichtlinie

Die EU-Dienstleistungsrichtlinie (2006/123/EG) erleichtert es Personen aus den EU-Mitgliedstaaten, mit einer Dienstleistung in einem anderen Mitgliedstaat grenzüberschreitend tätig zu werden oder sich dort als Selbstständige niederzulassen.

Neue oder geänderte Gesetze, Verordnungen und Satzungen, die sich auf Anforderungen an gewerbliche und freiberufliche Selbstständige beziehen, sind auf ihre Vereinbarkeit mit der EU-Dienstleistungsrichtlinie zu überprüfen. Wichtige Änderungen müssen der Europäischen Kommission gemeldet werden. Näheres ist dem Rundschreiben zur Dauerberichtspflicht zu entnehmen.


Einheitlicher Ansprechpartner in Europa

Alle Mitgliedstaaten der Europäischen Union sowie die EWR-Staaten Island, Liechtenstein und Norwegen haben Einheitliche Ansprechpartner (Points of Single Contact) eingerichtet. Sie stehen Ihnen zur Verfügung, wenn Sie als Dienstleistungsunternehmen in anderen EU-Staaten tätig werden wollen.

Weiterführende Links

EAP-Infoblatt

Mehr Informationen zum EUGO-Netzwerk.