Schutz kritischer Infrastrukturen

"Infrastrukturen haben in unseren Gesellschaften die Funktion von Lebensadern. Wir sind darauf angewiesen, dass die Versorgung mit Energie und Wasser, mit Informationstechnik und Mobilität zuverlässig funktioniert."

(Auszug aus dem Vorwort des BMI zum Schutz Kritischer Infrastrukturen-Basisschutzkonzept)


Kritische Infrastrukturen (KRITIS) sind Organisationen oder Einrichtungen mit wichtiger Bedeutung für das staatliche Gemeinwesen, bei deren Ausfall oder Beeinträchtigung nachhaltig wirkende Versorgungsengpässe, erhebliche Störungen der öffentlichen Sicherheit oder andere dramatische Folgen eintreten würden.

Der Schutz von KRITIS ist eine Aufgabe, die Staat und Unternehmen bzw. Betreiber und auch die Öffentlichkeit gemeinsam zu bewältigen haben. Kritische Infrastrukturen können durch natürliche Ereignisse wie zum Beispiel Extremwetterlagen und Erdbeben, aber auch durch menschliches Versagen oder auch durch kriminelle Akte wie Terroranschläge gefährdet werden. Daher ist es wichtig, dass der Staat und die Wirtschaft den Dialog über diese Themen verstärken und gemeinsame Lösungen für mehr Sicherheit entwickeln.

Im Jahr 2011 haben sich der Bund und die Länder auf eine einheitliche Einteilung der Kritischen Infrastrukturen in neun Sektoren verständigt. Die Einteilung stellt eine gemeinsame Grundlage von Staat und Wirtschaft beim Schutz Kritischer Infrastrukturen dar. Näheres zur Einteilung entnehmen Sie der Internetseite des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK).

Die Ressortzuständigkeit ergibt sich grundsätzlich aus der Zuständigkeit für die jeweiligen Sektoren und Branchen.

Vor dem Hintergrund der Themenbefassung mit Blick auf mögliche zentrale bundesstaatliche Maßnahmen zum Schutz Kritischer Infrastrukturen, die im Bundesministerium des Innern (BMI) ressortübergreifend koordiniert werden, wurde im Jahr 2012 im Ministerium des Innern und für Sport die Einrichtung einer zentralen Koordinierungsstelle zum Schutz Kritischer Infrastrukturen beschlossen. Sie ist insbesondere mit Blick auf die o.g. zentralen Bundesmaßnahmen Ansprechpartner des Bundes und der Länderressorts und diesbezüglich Koordinierungsstelle. Die Ressortverantwortlichkeiten bleiben hierdurch unberührt.

Weitere Informationen zum Schutz Kritischer Infrastrukturen erhalten Sie auch auf der Internetseite des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK).