Schutz kritischer Infrastrukturen

"Infrastrukturen haben in unseren Gesellschaften die Funktion von Lebensadern. Wir sind darauf angewiesen, dass die Versorgung mit Energie und Wasser, mit Informationstechnik und Mobilität zuverlässig funktioniert."

(Auszug aus dem Vorwort des BMI zum Schutz Kritischer Infrastrukturen-Basisschutzkonzept)


Kritische Infrastrukturen (KRITIS) sind Organisationen oder Einrichtungen mit wichtiger Bedeutung für das staatliche Gemeinwesen, bei deren Ausfall oder Beeinträchtigung nachhaltig wirkende Versorgungsengpässe, erhebliche Störungen der öffentlichen Sicherheit oder andere dramatische Folgen eintreten würden.

Der Schutz von KRITIS ist eine Aufgabe, die Staat und Unternehmen bzw. Betreiber und auch die Öffentlichkeit gemeinsam zu bewältigen haben. Kritische Infrastrukturen können durch natürliche Ereignisse wie zum Beispiel Extremwetterlagen und Erdbeben, aber auch durch menschliches Versagen oder auch durch kriminelle Akte wie Terroranschläge gefährdet werden. Daher ist es wichtig, dass der Staat und die Wirtschaft den Dialog über diese Themen verstärken und gemeinsame Lösungen für mehr Sicherheit entwickeln.

Im Jahr 2011 hat sich die Bund-Länder AG auf eine einheitliche Unterteilung der Kritischen Infrastruktur in neun Sektoren verständigt. Im Zuge der im Jahr 2021 stattgefundenen Novellierung des Gesetzes über das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik kam ein in der ebenenübergreifenden Abstimmung noch ausstehender Sektor - die „Siedlungsabfallentsorgung“ - hinzu.
Die Einteilung stellt eine gemeinsame Grundlage von Staat und Wirtschaft beim Schutz Kritischer Infrastrukturen dar. Weitergehende Informationen entnehmen Sie der Internetseite des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK).

Den Schutz der Kritischen Infrastruktur zu gewährleisten ist eine Kernaufgabe für Staat und Wirtschaft und somit auch ein zentrales Thema der Sicherheitspolitik. Mit Blick auf mögliche zentrale bundesstaatliche Maßnahmen zum Schutz Kritischer Infrastrukturen, die im Bundesministerium des Innern (BMI) ressortübergreifend koordiniert werden, wurde zudem im Jahr 2012 im Ministerium des Innern und für Sport die Einrichtung einer zentralen Koordinierungsstelle zum Schutz Kritischer Infrastrukturen beschlossen. Die Koordinierungsstelle im Ministerium des Innern und für Sport dient hierbei als Ansprechpartner der Länderressorts und des Bundes. Die Ressortverantwortlichkeit, die sich aus der Zuständigkeit für die jeweiligen Sektoren und Branchen ergibt, bleibt hiervon jedoch unberührt.
Weitere Informationen zum Schutz Kritischer Infrastrukturen erhalten Sie auch auf der Internetseite des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK).