Sonn- und Feiertagsrecht
Sonn- und Feiertage sind als „Tage der Arbeitsruhe und der seelischen Erhebung“ verfassungsrechtlich geschützt (Art. 140 Grundgesetz i.V. m. Artikel 139 Weimarer Reichsverfassung).
Dasselbe gilt nach Art. 47 der Verfassung für Rheinland-Pfalz.
Feiertage können wie folgt unterschieden werden:
- kirchliche und religiöse Feiertage (z. B. Christi Himmelfahrt),
- gesetzliche Feiertage (z. B. Tag der deutschen Einheit) und
- so genannte „stille“ Feiertage (z. B. Karfreitag).
Das rheinland-pfälzische Gesetz über den Schutz der Sonn- und Feiertage (Feiertagsgesetz - LFtG) konkretisiert die verfassungsrechtlichen Regelungen. Es enthält Schutz- und Verbotsvorschriften, die die Sonn- und Feiertagsruhe der Bevölkerung gewährleisten sollen. Die zentrale Regelung des Feiertagsrechts ist das Arbeitsverbot an Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen.
An Sonn- und Feiertagen sind alle öffentlich bemerkbaren Tätigkeiten, die die äußere Ruhe beeinträchtigen oder dem Wesen des Sonn- und Feiertages grundsätzlich widersprechen, verboten. Ausnahmen von diesem Verbot sind beispielsweise nach dem Ladenöffnungsgesetz Rheinland-Pfalz und dem Landesgesetz über Messen, Ausstellungen und Märkte (LMAMG) möglich.
Stille Feiertage
An den „stillen Feiertagen“ sind besondere Einschränkungen zu beachten, welche von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich sind.
Die wichtigsten „stillen Tage“ sind:
- Karfreitag,
- Allerheiligen,
- Volkstrauertag
- Totensonntag und
- Heiliger Abend (ab 13 Uhr).
Mo, 1. Januar 2024 | Neujahr |
Fr, 29. März 2024 | Karfreitag |
Mo, 01. April 2024 | Ostermontag |
Mi, 1. Mai 2024 | Tag der Arbeit |
Do, 09. Mai 2024 | Christi Himmelfahrt |
Mo, 20. Mai 2024 | Pfingstmontag |
Do, 30. Mai 2024 | Fronleichnam |
Do, 3. Oktober 2024 | Tag der Deutschen Einheit |
Fr, 1. November 2024 | Allerheiligen |
Mi, 25. Dezember 2024 | 1. Weihnachtstag |
Do, 26. Dezember 2024 | 2. Weihnachtstag |