Rechtsextreme Parteien und Parteistrukturen
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Erste rechtsextremistische Parteien haben sich in der Bundesrepublik Deutschland bereits kurz nach deren Gründung 1949 gebildet. Rechtsextremisten nutzen diese Organisationsform allerdings nicht, um wirklich an der politischen Willensbildung und der Gestaltung unserer demokratischen Gesellschaft mitzuwirken.
Vielmehr missbrauchen sie das Parteienprivileg, wonach nur das Bundesverfassungsgericht über deren Verfassungswidrigkeit und gegebenenfalls ein Verbot entscheiden darf, um die freiheitliche Demokratie zu bekämpfen.
Solche Parteien zeigen sich also nur vordergründig an aktuellen gesellschaftlichen und ökonomischen Fragen sowie deren Lösung interessiert. Tatsächlich legen sie es darauf an, Ängste und Ressentiments in der Bevölkerung zu schüren, indem sie gegen Minderheiten, zum Beispiel Asylsuchende, hetzen.
Etwa 120 Personen waren in Rheinland-Pfalz zuletzt Mitglied einer rechtsextremistischen Partei (Stand: 31.12.2025).
Rechtsextreme Parteien und Parteistrukturen in Rheinland-Pfalz

Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) hat die AfD im Jahr 2021 und die JA bereits 2019 als sogenannte rechtsextremistische Verdachtsfälle eingestuft. Am 8. März 2022 bestätigte das Verwaltungsgericht Köln sowohl die Einstufung der AfD als auch der JA, da nach Ansicht des Gerichts hinreichend gewichtige Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen innerhalb der Partei und ihrer Jugendorganisation vorliegen. Dies habe das BfV in Gutachten und den dazugehörigen Materialsammlungen unter Kontextualisierung der als relevant erachteten Aussagen belegt. Gegen dieses Urteil legte die AfD Berufung beim Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen ein, die jedoch im Mai 2024 zurückgewiesen wurde.
Am 2. Mai 2025, also ein Jahr nach der obergerichtlichen Entscheidung, stufte das BfV die Partei als gesichert rechtsextremistische Bestrebung ein. Gegen diese höchste Einstufung und deren öffentliche Bekanntgabe reichte die AfD am 5. Mai 2025 beim VG Köln Klage ein und beantragte Eilrechtsschutz. Das Gericht entschied am 26. Februar im Eilverfahren, dass das BfV die AfD bis zum Abschluss des Hauptsacheverfahrens in erster Instanz nicht als „gesichert rechtsextremistische Bestrebung“ einstufen darf.
Bereits die Einstufung als Verdachtsfall ermächtigt den Verfassungsschutz, die AfD und die JA auch mit nachrichtendienstlichen Mitteln unter Wahrung des Prinzips der Verhältnismäßigkeit zu beobachten. Der rheinland-pfälzische Verfassungsschutz darf den Landesverband und seine Untergliederungen beobachten, ohne dass es einer gesonderten Einstufung des Landesverbandes bedarf. Dieser ist organisatorisch uneingeschränkt in die Gesamtpartei integriert, wirkt an der Meinungsbildung der Gesamtpartei mit, teilt die politische Ausrichtung der Partei und dessen Mitglieder äußern sich ebenfalls zum Teil extremistisch.
Eindeutige Verbindungen zur verfassungsschutzrelevanten „Neuen Rechten“
Eine Abgrenzung zum offenen Rechtsextremismus spielt innerhalb der Partei mittlerweile kaum noch eine Rolle. Bereits die Veranstaltungen der Partei im Jahr 2023 im damaligen „Zentrum Rheinhessen“ in Mainz-Hechtsheim standen sinnbildlich für diese neue Entwicklung. Auf allen Ebenen der Partei gibt es inzwischen gefestigte und eindeutig belegbare Verbindungen zu Akteuren und Organisationen der verfassungsschutzrelevanten „Neuen Rechten“.
In ihren Verlautbarungen verleiht die AfD einem ethnisch-kulturell geprägten Volksverständnis Ausdruck. Darüber hinaus finden sich fremdenfeindliche Positionen, die in ihrer Gesamtschau eine kontinuierliche pauschale Diffamierung und Verächtlichmachung von Zugewanderten belegen. Auch islam- und muslimfeindliche Positionen werden in zahlreichen Verlautbarungen der AfD und ihrer Repräsentanten vertreten. Zudem liegen Anhaltspunkte für antisemitische Positionen vor.
Von der „Jungen Alternative für Deutschland“ zur „Generation Deutschland“
Am 29. November 2025 haben mehr als 800 junge Mitglieder der AfD im hessischen Gießen die „Generation Deutschland“ (GD), die neue Jugendorganisation der Partei, gegründet. Bereits rund zwei Wochen später, am 14. Dezember 2025, gründete sich der rheinland-pfälzische Landesverband der GD als erster Landesverband der neuen Jugendorganisation. An der Gründungsversammlung in Gauersheim im Donnersbergkreis nahmen circa 50 stimmberechtigte Personen sowie weitere geladene Gäste aus der Partei teil. Die aktuelle Besetzung der GD Rheinland-Pfalz zeichnet sich durch personelle Überschneidungen mit Akteuren der verfassungsschutzrelevanten „Neuen Rechten“ aus.
Bis zu ihrer Auflösung im März 2025 war die „Junge Alternative für Deutschland“ (JA) die offizielle Jugendorganisation der AfD. Dem rheinland-pfälzischen Landesverband der JA waren zuletzt etwa 80 Personen zugerechnet worden. Die vier Regionalverbände (Mittelrhein-Westerwald, Pfalz, Rheinhessen-Nahe und Trier) entfalteten zuletzt nur wenige Aktivitäten.
Die Ideologie der JA war geprägt durch einen ethnisch-kulturellen Volksbegriff, der im Widerspruch zum republikanisch-liberalen Volksverständnis und damit zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung steht.

Die neonazistisch geprägte Kleinstpartei „Der III. Weg“ wurde 2013 gegründet und hat ihren Sitz im rheinland-pfälzischen Weidenthal, dem Wohnort des stellvertretenden Parteivorsitzenden. Die Partei verfügt zwar bundesweit über keine flächendeckende Struktur, ist aber bestrebt, ihre Strukturen auszubauen. In Rheinland-Pfalz hat sie rund 70 Mitglieder.
Weltanschaulich lehnt sich die Partei eng an das Gedankengut des historischen Nationalsozialismus' an. Eine gedankliche Nähe besteht insbesondere zu dem in der Frühphase der NSDAP aktiven („linken“) sozialrevolutionären Flügel der Partei, der sogenannten Schwarzen Front, dessen Symbol, der mit dem Schwert gekreuzte Hammer, Teil des Logos der Partei „Der Dritte Weg" ist. Das Logo führt den Schriftzug „NATIONAL – REVOLUTIONÄR – SOZIALISTISCH“.
Die ideologischen und politischen Ziele der Partei stehen in einem 10-Punkte-Programm. Hierin schreibt die Partei unter anderem: „Zur Beibehaltung der nationalen Identität des deutschen Volkes sind die Überfremdung Deutschlands und der anhaltende Asylmissbrauch umgehend zu stoppen. Kriminelle sowie dauerhaft erwerbslose Ausländer sind aus Deutschland stufenweise auszuweisen.“ Im Kern steckt hinter dieser Zielsetzung die biologistische Vorstellung einer „rassereinen“ Volksgemeinschaft. „Ziel der Partei…ist die Erhaltung und Entwicklung der biologischen Substanz des Volkes“, heißt es unter Punkt 7 des Parteiprogramms („Umweltschutz ist Heimatschutz”).
Auf ihren Internetseiten fordert die Partei die „Eindämmung der Asylflut und Überfremdung“. Dies dokumentiert ihre fremdenfeindliche, rassistische und nationalistische Haltung. Ihre menschenfeindlichen Ansichten verbreitet sie auch auf Flugblättern und auf Kundgebungen.

Die älteste noch bestehende rechtsextremistische Partei ist „Die Heimat“ (ehemals NPD). Zu ihr zählen die Jugendorganisation „Junge Nationalisten“ (JN), die 2003 gegründete „Kommunalpolitische Vereinigung“ (KPV) und der „Ring Nationaler Frauen“ (RNF), den es seit 2006 gibt. In Rheinland-Pfalz hat die Partei Ende 2025 noch rund 50 Mitglieder
Das Bundesverfassungsgericht stellte im Januar 2017 fest, dass die damalige NPD ein auf die Beseitigung der bestehenden freiheitlichen demokratischen Grundordnung (fdGO) gerichtetes politisches Konzept vertritt und die bestehende Verfassungsordnung durch einen an der ethnisch definierten „Volksgemeinschaft“ ausgerichteten autoritären Nationalstaat ersetzen will. Ihr politisches Konzept missachtet die Menschenwürde und ist mit dem Demokratieprinzip unvereinbar. Allerdings gibt es aktuell keine gewichtigen Anhaltspunkten, dass ihr Handeln erfolgreich sein könnte, weshalb der Zweite Senat den Verbotsantrag des Bundesrats (Art. 21 Abs. 2 GG) einstimmig als unbegründet zurückwies.
Im Januar 2024 wurde „Die Heimat“ vom Bundesverfassungsgericht für sechs Jahre von der staatlichen Parteienfinanzierung ausgeschlossen.
Die Partei hat in den zurückliegenden Jahren stetig an Bedeutung verloren, so auch in Rheinland-Pfalz. Zur Kommunalwahl 2024 in Rheinland-Pfalz trat die Partei nicht an.
Mehr im Jahresbericht 2025

Weitere Informationen über rechtsextreme Parteien und Parteistrukturen erhalten Sie im Verfassungsschutzbericht 2025 (PDF) ab Seite 95.