Rechtsextreme Parteien und Parteistrukturen

Fahne der rechtsextremen Partei Der Dritte Weg mit Parteilogo

Erste rechtsextremistische Parteien haben sich in der Bundesrepublik Deutschland bereits kurz nach deren Gründung 1949 gebildet. Rechtsextremisten nutzen diese Organisationsform allerdings nicht, um wirklich an der politischen Willensbildung und der Gestaltung unserer demokratischen Gesellschaft mitzuwirken.

Vielmehr missbrauchen sie das Parteienprivileg, wonach nur das Bundesverfassungsgericht über deren Verfassungswidrigkeit und gegebenenfalls ein Verbot entscheiden darf, um die freiheitliche Demokratie zu bekämpfen.

Solche Parteien zeigen sich also nur vordergründig an aktuellen gesellschaftlichen und ökonomischen Fragen sowie deren Lösung interessiert. Tatsächlich legen sie es darauf an, Ängste und Ressentiments in der Bevölkerung zu schüren, indem sie gegen Minderheiten, zum Beispiel Asylsuchende, hetzen.

Etwa 225 Personen waren in Rheinland-Pfalz zuletzt Mitglied einer rechtsextremistischen Partei (Stand: 31.12.2022).

Rechtsextreme Parteien und Parteistrukturen in Rheinland-Pfalz

Logo des Dritten Weges zeigt eine römische Drei in Eichenblätterkranz

Die rechtsextremistische Partei „Der Dritte Weg“ hat sich im September 2013 gegründet. Bundesvorsitzender ist seit November 2021 Matthias Fischer (Brandenburg). Sein Amtsvorgänger, der ehemalige rheinland-pfälzische NPD-Funktionär Klaus Armstroff, hatte die Partei seit ihrer Gründung geführt. In Rheinland-Pfalz hat sie rund 50 Mitglieder.

Weltanschaulich lehnt sich die Partei eng an das Gedankengut des historischen Nationalsozialismus' an.  Eine gedankliche Nähe besteht insbesondere zu dem in der Frühphase der NSDAP aktiven („linken“) sozialrevolutionären Flügel der Partei, der sogenannten Schwarzen Front, dessen Symbol, der mit dem Schwert gekreuzte Hammer, Teil des Logos der Partei „Der Dritte Weg" ist. Das Logo führt den Schriftzug „NATIONAL – REVOLUTIONÄR – SOZIALISTISCH“.

„Der Dritte Weg“ fordert Deutschen Sozialismus

Die ideologischen und politischen Ziele der Partei stehen in einem 10-Punkte-Programm. Dazu zählen unter anderem die „Schaffung eines Deutschen Sozialismus", die „Verstaatlichung sämtlicher Schlüsselindustrien“ und die „Ausweisung von kriminellen und langzeitarbeitslosen Ausländern”. In ihrem Programm schreibt die Partei: „Zur Beibehaltung der nationalen Identität des deutschen Volkes sind die Überfremdung Deutschlands und der anhaltende Asylmissbrauch umgehend zu stoppen. Kriminelle sowie dauerhaft erwerbslose Ausländer sind aus Deutschland stufenweise auszuweisen.“ Im Kern steckt hinter dieser Zielsetzung die biologistische Vorstellung einer „rassereinen“ Volksgemeinschaft. „Ziel der Partei…ist die Erhaltung und Entwicklung der biologischen Substanz des Volkes“, schreibt sie unter  Punkt 7 des Parteiprogramms („Umweltschutz ist Heimatschutz”).

Inhaltlich widmet sich „Der Dritte Weg" überwiegend dem Asyl-Thema und Geflüchteten, die pauschal als „kriminelle Ausländer“ bezeichnet werden. Auf ihren Internetseiten fordert die Partei die „Eindämmung der Asylflut und Überfremdung“. Dies dokumentiert die fremdenfeindliche, rassistische und nationalistische Haltung der Partei. Ihre menschenfeindlichen Ansichten verbreitet sie vor allem auf Flugblättern und auf Kundgebungen. So hat es in den vergangenen Jahren zahlreiche gegen Asylsuchende gerichtete Aktionen gegeben.

Logo der NPD zeigt drei weiße Buchstaben auf rotem Kreis

Die an Mitgliedern stärkste rechtsextremistische Partei ist in Rheinland-Pfalz mit rund 150 Mitgliedern immer noch die Partei „Die Heimat“ (ehemals NPD). Zu der Partei zählen die Jugendorganisation „Junge Nationalisten“ (JN), die 2003 gegründete „Kommunalpolitische Vereinigung“ (KPV) und der „Ring Nationaler Frauen“ (RNF), den es seit 2006 gibt.

Das Bundesverfassungsgericht stellte im Januar 2017 fest, dass die damalige NPD ein auf die Beseitigung der bestehenden freiheitlichen demokratischen Grundordnung (fdGO) gerichtetes politisches Konzept vertritt und die bestehende Verfassungsordnung durch einen an der ethnisch definierten „Volksgemeinschaft“ ausgerichteten autoritären Nationalstaat ersetzen will. Ihr politisches Konzept missachtet die Menschenwürde und ist mit dem Demokratieprinzip unvereinbar. Auch arbeitet die Partei „Die Heimat“ planvoll und intensiv auf die Erreichung ihrer gegen die fdGO gerichteten Ziele hin. Allerdings gibt es aktuell keine gewichtigen Anhaltspunkten, dass ihr Handeln erfolgreich sein könnte, weshalb der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts den Verbotsantrag des Bundesrats (Art. 21 Abs. 2 GG) einstimmig als unbegründet zurückwies.

Seit dem Urteil hält die Partei an ihren Positionen nicht nur fest, sie hat sich ideologisch weiter radikalisiert. Der sogenannte völkische Flügel der Partei ist in der Partei größer und bedeutender geworden. Insgesamt hat „Die Heimat“ in den zurückliegenden Jahren allerdings stetig an Bedeutung verloren – auch in Rheinland-Pfalz. Von den ehemals mehr als zehn Kreisverbänden der Partei im Bundesland sind noch drei übrig. Zudem hat sie seit der Kommunalwahl 2019 in Rheinland-Pfalz keinen kommunalen Mandatsträger mehr in ihren Reihen.

Logo Die Rechte

Die neonazistische Partei „DIE RECHTE“ gibt es seit 2012. Ende Dezember 2013 gründete sich auch in Rheinland-Pfalz ein Landesverband, der 2016 erstmals Aktivitäten entfaltete. Nach dem Zusammenschluss mit dem saarländischen Verband hat er sich in „Landesverband Südwest“ umbenannt.

Die Partei tritt in Rheinland-Pfalz vor allem mit Aktionen in Rheinhessen in Erscheinung. Dort haben in den vergangenen Jahren mehrere Kundgebungen und Demonstrationen stattgefunden, in denen die Partei ihre Fremdenfeindlichkeit zur Schau stellte, an denen sich zumeist aber nur sehr wenige Personen beteiligten. 

In Rheinland-Pfalz gehören ihr seit 2018 konstant etwa 15 Personen an.

Logos der AfD und der Jungen Alternative

Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) hat die AfD im Jahr 2021 und die JA bereits 2019 als sogenannte rechtsextremistische Verdachtsfälle eingestuft. Am 8. März 2022 bestätigte das Verwaltungsgericht Köln sowohl die Einstufung der AfD als auch der JA durch das BfV. So liegen nach Ansicht des Gerichts hinreichend gewichtige Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen innerhalb der Partei und ihrer Jugendorganisation vor. Dies habe das BfV in Gutachten und den dazugehörigen Materialsammlungen unter Kontextualisierung der als relevant erachteten Aussagen belegt.

Diese Einstufung ermächtigt den Verfassungsschutz, die AfD und die JA auch mit nachrichtendienstlichen Mitteln unter Wahrung des Prinzips der Verhältnismäßigkeit zu beobachten.

Außer der AfD-Jugendorganisation „Junge Alternative für Deutschland“ (JA) erhob das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) im Januar 2019 den Personenzusammenschluss „Der Flügel“, eine Sammlungsbewegung innerhalb der AfD, zum Beobachtungsobjekt (Verdachtsfall). „Der Flügel“ hatte sich im März 2015 gegründet.

Die „Erfurter Resolution“ gilt als seine „Gründungsurkunde“. Sie wurde wegen innerparteilicher Machtkämpfe verfasst, um sich gegen den Kurs des damaligen Bundessprechers zu wenden. Die Erstunterzeichner der  Resolution“ lehnten diesen Kurs ab, weil er sich „ohne Not mehr und mehr dem etablierten Politikbetrieb [anpasst]: dem Technokratentum, der Feigheit und dem Verrat an den Interessen unseres Landes“ und damit nicht für die dem Wähler angekündigte „Alternative“ stehe.

Nach etwas mehr als einem Jahr erneuter intensiver Prüfung gab das BfV sodann am 12. März 2020 bekannt, dass sich die 2019 festgestellten Anhaltspunkte für Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung verdichtet hätten. Den „Flügel“ stufte es daraufhin als eine gesichert rechtsextremistische Bestrebung gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung ein. Diese Bewertung ist eine bundeseinheitliche gewesen, da mangels regionaler Organisationsstrukturen keine gesonderte Einstufung durch die Verfassungsschutzbehörden der Länder mehr erforderlich war. Ende April 2020 erklärte der „Flügel“ seine Auflösung. 

Bezüglich der Einstufung des „Flügels“ gab das Verwaltungsgericht Köln der Klage der AfD im Frühjahr 2022 in Teilen statt. Das Gericht entschied, dass das BfV den „Flügel“ zwar als Verdachtsfall einstufen durfte. Die darüberhinausgehende Einstufung als „gesichert extremistische Bestrebung“ sei nach der formalen Auflösung des „Flügels“ jedoch unzulässig. 

Logo der Neuen Stärke Partei zeigt Schwert und Schild in einem Getreidekranz

Die zunächst parteiunabhängige rechtsextremistische Gruppierung „Neue Stärke“ wurde Mitte 2020 bekannt und entwickelte 2021 Bestrebungen, sich zu einer bundesweiten Organisation aufzubauen. Seit November 2021 tritt sie als Partei auf und weist eigenen Angaben zufolge bundesweit eine dreistellige Mitgliederzahl auf. Seinerzeit wurde auch die Abteilung „Neue Stärke Rheinhessen“ gegründet. 

Das „Grundsatzprogramm“ der „Neuen Stärke Partei“ ist vom Gedanken eines biologistisch-völkischen Nationalismus geprägt. Die „deutsche  Zukunft“ der „deutschen Familien“ und der „Jugend der Nation“ stehen im Mittelpunkt ihrer Programmatik. Grundrechte sollen nur „deutschen Volksangehörigen“ zuerkannt werden sowie Personen, die die Gesellschaftskonzeption der „Neuen Stärke“ teilen. Auch gegenüber Menschen mit anderer Herkunft oder Religion wird ablehnend agiert. Sie seien die Ursache, weshalb sich das „deutsche Volk in einer heiklen Phase seiner Existenz“ befinde. So werde das Leben der „deutschen Volksseele“ durch Überfremdung und kommunistische Umerziehung massiv bedroht.

In Rheinland-Pfalz gab es seit Ende 2021 verstärkt gemeinsame Aktionen der „Neuen Stärke Rheinhessen“ mit anderen regionalen Gruppierungen, insbesondere der „Kameradschaft Rheinhessen“. 

Mehr im Jahresbericht

Cover des Verfassungsschutzberichtes 2022 zeigt das Hambacher Schloss umgeben von Wald

Weitere Informationen über rechtsextreme Parteien und Parteistrukturen erhalten Sie im Verfassungsschutzbericht 2022 ab Seite 72.