Bundesrat
Durch den Bundesrat wirken die Länder bei der Gesetzgebung und der Verwaltung des Bundes sowie in Angelegenheiten der Europäischen Union mit.
Arbeitsweise
Die Vorbereitung der Entscheidungen des Bundesrates erfolgt in Ausschüssen. Jedes Land entsendet in jeden Ausschuss ein Mitglied und besitzt dort eine Stimme.
In der Praxis nimmt die Bundesratsreferentin oder der Bundesratsreferent des Ministeriums des Innern und für Sport an den Ausschusssitzungen teil. Ihm obliegt für den Geschäftsbereich des Ministeriums auch die Vorbereitung der Bundesratssitzungen. Über das Stimmverhalten des Landes im Bundesrat wird grundsätzlich im Ministerrat entschieden. Diese Entscheidung wird in einer Besprechung, zu der die Staatskanzlei die Bundesratsreferentinnen und Bundesratsreferenten aller Ressorts vor jeder Bundesratssitzung einlädt, vorbereitet.
Weitere Informationen
Homepage des Bundesrats