Unstrukturiertes Personenpotenzial
Zum unstrukturierten rechtsextremistischen Personenpotenzial gehören Szeneangehörige, die keiner Partei oder Organisation (mehr) zugerechnet werden können. In Rheinland-Pfalz umfasst es rund 255 Personen.
Unter ihnen befinden sich rechtsextremistische Skinheads, regelmäßige Besucher rechtsextremistischer Veranstaltungen, Internetaktivisten und Personen in informellen Kleinstgruppen, die keine Außenwirkung haben. Es handelt sich also um keine geschlossene Szene.
Zum unstrukturierten Personenpotenzial zählten auch die im September 2023 verbotenen „Hammerskins Deutschland“, welche Teil der weltweit agierenden „Hammerskin Nation“ waren. Vom Verbot betroffen waren unter anderem die Chapter „Rheinland“ und „Westwall“, welche Bezüge nach Rheinland-Pfalz aufwiesen. Die Exekutivmaßnahmen richteten sich auch gegen einen in Rheinland-Pfalz wohnenden führenden Kopf der „Hammerskins“, der als „European Secretary“ fungierte.
Charakteristisch für das subkulturelle rechtsextremistische Spektrum sind ein sehr niedriger Organisationsgrad und eine in der Regel nur oberflächliche weltanschauliche Prägung, getragen von rassistischem, antisemitischem und demokratiefeindlichem Gedankengut. Die geringe weltanschaulich-politische Prägung der subkulturellen Rechtsextremisten darf jedoch nicht darüber hinwegtäuschen, dass sie ein hohes Maß an Aktions- und auch Gewaltbereitschaft an den Tag legen.
Kontakte ins Neonazi-Lager
Ihre entscheidende Triebfeder ist ein erlebnisorientiertes Gemeinschaftsgefühl, bei dem Musik eine entscheidende Rolle spielt. Sie verbindet, stärkt den Zusammenhalt und dient der Verbreitung des rechtsextremistischen Gedankenguts.
In Rheinland-Pfalz umfasst die subkulturelle rechtsextremistische Szene weniger als 50 Personen, die als gewaltorientiert gelten. Kontakte bestehen vornehmlich ins Neonazi-Lager.
Weitere Informationen finden Sie im aktuellen Verfassungsschutzbericht.
Ein großer Teil des bundesweiten subkulturellen Personenpotenzials findet sich seit geraumer Zeit in der rechtsextremistischen Musikszene, die aus einzelnen Musikern, zum Beispiel Balladensängern, und Bands sowie deren Anhängerschaft, insbesondere regelmäßigen Konzertbesuchern, besteht. Hinzu kommen Betreiber von themenbezogenen Homepages, Herausgeber von Publikationen, Organisatoren von Konzerten und Versandhändler szenetypischer Musikprodukte nebst eines reichlichen Angebots sonstiger Devotionalien wie Bekleidung.
Aber auch über die subkulturelle Szene hinaus hat Musik im Rechtsextremismus einen anhaltend hohen Stellenwert. Sie fungiert als wichtiges Medium zur Verbreitung der menschenverachtenden Weltanschauung, stiftet unter Gleichgesinnten Identität und stärkt somit allenthalben den Zusammenhalt der Szene. Nicht zuletzt bei der Rekrutierung und der Integration des Nachwuchses in der Szene spielt die Musik und der damit verbundene Erlebnisfaktor, wie er vor allem bei Konzertbesuchen zum Tragen kommt, eine wichtige Rolle. Die Verbreitung der Musik und der entsprechenden Werbung geschieht nicht zuletzt im Internet.
Rechtsextreme Musik ist geprägt von Hass
In der Öffentlichkeit hält sich die rechtsextremistische Musikszene weitgehend bedeckt, um dem Zugriff der Strafverfolgung und einer Indizierung der Liedtexte zu entgehen. Die Produzenten lassen die Liedtexte vor der Veröffentlichung häufig von einem Anwalt prüfen.
Was allerdings abseits der öffentlichen Wahrnehmung angeboten wird, ist geprägt von Hass und spiegelt unverblümt die rechtsextremistische Weltanschauung wieder. Nicht selten erfüllen die Texte den Straftatbestand der Volksverhetzung.
Die meisten Auftritte sind außerhalb der Landesgrenzen
2023 hat es in Rheinland-Pfalz elf Musikveranstaltungen (2022: elf) gegeben, an denen insgesamt etwa 300 Personen (2020: 380) teilnahmen. In Rheinland-Pfalz sind der Verfassungsschutzbehörde aktuell fünf rechtsextremistische Bands (2022: 5) und fünf Personen (2022: 5) bekannt, die als Liedermacherinnen und Liedermacher auftreten. Zumeist finden die Auftritte rheinland-pfälzischer rechtsextremistischer Bands und Liedermacher außerhalb der Landesgrenzen statt.