Verwaltungsverfahren

Das Verwaltungsverfahrensrecht sichert den Bürgerinnen und Bürgern ein geordnetes rechtsstaatliches Verfahren und dient der effektiven und zügigen Erledigung von Verwaltungsaufgaben.

Landesverwaltungsverfahrensgesetz

Das allgemeine Verwaltungsverfahren wird in Rheinland-Pfalz durch das Landesverwaltungsverfahrensgesetz geregelt. 

Dabei hat sich der Landesgesetzgeber für ein dynamisches Verweisungsgesetz entschieden, das weitgehend auf die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes des Bundes verweist. Lediglich einige wenige Ausnahmen waren erforderlich, um den Besonderheiten des Landesrechts und der Verwaltungsorganisation im Land Rechnung zu tragen.

Fortentwicklung des Verwaltungsverfahrensgesetzes

Wichtige Änderungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes des Bundes erfolgten im Jahr 2013.

Diese Änderungen umfassen unter anderem:

  • allgemeine Regelungen über die „frühe Öffentlichkeitsbeteiligung“ bei Großvorhaben,
  • die öffentliche Bekanntmachung im Internet und 
  • zusätzliche Möglichkeiten der elektronischen Schriftformersetzung.

Darüber hinaus sind die Behörden nun verpflichtet, Verwaltungsakte mit einer Rechtsbehelfsbelehrung zu versehen.