Zivile Verteidigung

Die Gesamtverteidigung ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Dazu gehören die zivile und die militärische Verteidigung, welche auf Bundesebene durch das Bundesministerium des Innern und für Heimat und das Bundesministerium der Verteidigung als Schlüsselressorts umgesetzt werden.
Die Zivile Verteidigung ist eine ressortübergreifende Gemeinschaftsaufgabe in der Zuständigkeit des Bundes, die unter Wahrung des Ressortprinzips wahrzunehmen ist. Die Zuständigkeit für diese Aufgaben liegt gemäß Art. 73 GG beim Bund. Der Bund kann die Aufgaben entweder ganz oder teilweise in bundeseigener Verwaltung wahrnehmen oder als Bundesauftragsverwaltung ausgestalten (Art.87b Absatz 2 GG). Im Rahmen der sogenannten Bundesauftragsverwaltung (Art. 85 GG) führen die Länder Aufgaben der Zivilen Verteidigung aus. 
Die Zivile Verteidigung gliedert sich in vier Säulen:
 

Die Aufrechterhaltung der Staats - und Regierungsfunktionen bezieht sich darauf, die grundlegenden Funktionen und Dienstleistungen eines Staates oder einer Regierung aufrechtzuerhalten.

Zivilschutz ist die Aufgabe des Bundes, durch nichtmilitärische Maßnahmen die Bevölkerung, ihre Wohnungen und Arbeitsstätten, lebens- oder verteidigungswichtige zivile Dienststellen, Betriebe, Einrichtungen und Anlagen sowie das Kulturgut vor Kriegseinwirkungen zu schützen und deren Folgen zu beseitigen oder zu mildern. Behördliche Maßnahmen ergänzen die Selbsthilfe der Bevölkerung.

Hierbei geht es um die Aufgabe, die Bevölkerung, die Staats- und Regierungsorgane, die für den Zivilschutz und die staatliche Notfallvorsorge zuständigen Stellen und die Streitkräfte mit den notwendigen Gütern und Leistungen zu versorgen. 
Der fortlaufende Schutz Kritischer Infrastrukturen ist elementare Voraussetzung für die Notfallvorsorge im Rahmen der Zivilen Verteidigung. Die Betreiber von Versorgungsdienstleistungen sollen eigenständig entsprechende Vorkehrungen zur Sicherung ihrer Infrastrukturen treffen. Im Bedarfsfall werden sie durch staatliche Maßnahmen der zivilen Verteidigung unterstützt.
 

Im Rahmen der Zivilen Verteidigung werden deutsche und verbündete Streitkräfte bei der Herstellung und Aufrechterhaltung ihrer Verteidigungsbereitschaft und –fähigkeit unterstützt.