Volksinitiative, Volksbegehren und Volksentscheid
Die Verfassung von Rheinland-Pfalz ermöglicht es den Bürgerinnen und Bürgern, sich unmittelbar an politischen Sachentscheidungen zu beteiligen.
Volksinitiative
Mit einer Volksinitiative können die Bürgerinnen und Bürger den Landtag mit Fragen der Landespolitik befassen.
Volksbegehren
Ziel eines Volksbegehrens kann es sein, ein Gesetz zu erlassen, den Landtag aufzulösen oder über ein Gesetz, dessen Verkündung auf Antrag von einem Drittel des Landtags ausgesetzt ist, einen Volksentscheid durchzuführen.
Volksentscheid
Ein Volksentscheid wird durchgeführt, wenn der Landtag ein Volksbegehren ablehnt oder eine Mindestzahl von Stimmberechtigten dies für ein ausgesetztes Gesetz mit einem Volksbegehren verlangt.
Die Aufgabe des Innenministeriums
Die Vorbereitung und Betreuung der erforderlichen Rechtsvorschriften obliegen dem Ministerium des Innern und für Sport.